6 Und es soll von euch bis zum vierzehnten Tag dieses Monats in Verwahrung gehalten werden,+ und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den zwei Abenden* schlachten.+
3 Am vierzehnten Tag in diesem Monat, zwischen den zwei Abenden,*+ solltet ihr es zu seiner bestimmten Zeit bereiten. Gemäß all seinen Satzungen und all seinen vorschriftsmäßigen Verfahren solltet ihr es bereiten.“+