30 Jeder, der eine Seele erschlägt, sollte als Mörder+ auf die Aussage von Zeugen+ getötet werden, und ein einzelner Zeuge darf nicht gegen eine Seele zeugen, daß sie stirbt.
15 Kein einzelner Zeuge sollte sich gegen einen Mann hinsichtlich irgendeines Vergehens oder irgendeiner Sünde erheben,+ im Falle irgendeiner Sünde, die er begehen mag. Auf die Aussage zweier Zeugen oder auf die Aussage dreier Zeugen sollte die Sache feststehen.+