30 Jeder, der eine Seele erschlägt, sollte als Mörder+ auf die Aussage von Zeugen+ getötet werden, und ein einzelner Zeuge darf nicht gegen eine Seele zeugen, daß sie stirbt.
33 Und ihr sollt das Land, in dem ihr seid*, nicht entweihen; denn Blut ist es, das das Land entweiht,+ und für das Land darf es keine Sühne hinsichtlich des darauf vergossenen Blutes geben, ausgenommen durch das Blut dessen, der es vergossen hat.+