16 Und jeder, der auf dem freien Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen+ oder eine Leiche oder einen Menschenknochen oder eine Grabstätte berührt,+ wird sieben Tage unrein sein.
11 oder einer, der andere mit einem Bannspruch bindet,+ oder jemand, der ein Geistermedium* befragt,+ oder ein berufsmäßiger Vorhersager von Ereignissen+ oder jemand, der die Toten befragt.+