2 Und es soll für das Volk ebenso werden wie für den Priester; für den Knecht ebenso wie für seinen Herrn; für die Magd ebenso wie für ihre Herrin; für den Käufer ebenso wie für den Verkäufer; für den Verleiher ebenso wie für den Borger; für den Zinsnehmer ebenso wie für den Zinszahlenden.+