4. Mose
29 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.+ Es sollte sich für euch als ein Tag des Trompetenstoßes erweisen.+ 2 Und ihr sollt als Brandopfer zu einem beruhigenden Wohlgeruch für Jehova einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer darbieten, einjährige, fehlerlose;+ 3 und ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den Widder+ 4 und ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern;+ 5 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, um Sühne für euch zu leisten,+ 6 außer dem monatlichen Brandopfer+ und seinem Getreideopfer+ und dem beständigen Brandopfer+ und seinem Getreideopfer+ zusammen mit ihren Trankopfern+, gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie, als ein beruhigender Wohlgeruch, ein Feueropfer für Jehova.+
7 Und am Zehnten dieses siebten Monats solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten,+ und ihr sollt eure Seelen [in Betrübnis] beugen.+ Keinerlei Arbeit sollt ihr tun.+ 8 Und ihr sollt als Brandopfer für Jehova, als einen beruhigenden Wohlgeruch, einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, darbringen.+ Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] für euch erweisen.+ 9 Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den einen Widder,+ 10 je ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern;+ 11 ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem Sühnesündopfer+ und dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern+.
12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats+ solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun,+ und ihr sollt Jehova ein Fest feiern, sieben Tage.+ 13 Und ihr sollt als Brandopfer+ ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige. Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] erweisen.+ 14 Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für jeden Stier von den dreizehn Stieren, zwei zehntel Maß für jeden Widder der beiden Widder+ 15 und ein zehntel Maß* für jedes männliche Lamm von den vierzehn männlichen Lämmern;*+ 16 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.+
17 Und am zweiten Tag: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose+; 18 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 19 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern.+
20 Und am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 21 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren; 22 und einen Bock* als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.
23 Und am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 24 ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 25 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer,+ seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
26 Und am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 27 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 28 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
29 Und am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 30 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 31 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinen Trankopfern+.
32 Und am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 33 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie;+ 34 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
35 Und am achten Tag solltet ihr eine feierliche Versammlung abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.+ 36 Und ihr sollt als Brandopfer ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: einen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+ 37 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für den Stier, den Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+ 38 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
39 Diese werdet ihr Jehova anläßlich eurer Festzeiten darbieten,+ außer den Opfergaben eurer Gelübde+ und euren freiwilligen Gaben+ als eure Brandopfer+ und eure Getreideopfer+ und eure Trankopfer+ und eure Gemeinschaftsschlachtopfer.‘ “*+ 40 Und Moses sprach dann zu den Söhnen Israels gemäß allem, was Jehova Moses geboten hatte.+