15 Das Fleisch der als Dankopfer dargebrachten Gemeinschaftsopfer soll an dem Tag gegessen werden, an dem es geopfert wird. Nichts davon darf bis zum Morgen aufgehoben werden.+
29 Wenn ihr Jehova ein Dankopfer darbringt,+ sollt ihr es opfern, um Anerkennung zu finden. 30 Es soll am selben Tag gegessen werden. Ihr dürft nichts bis zum Morgen übrig lassen.+ Ich bin Jehova.
4 In deinem ganzen Gebiet darf sieben Tage kein Sauerteig bei dir zu finden sein,+ und von dem Fleisch, das du am Abend des ersten Tages opfern wirst, soll nichts über Nacht bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.+