13 Folgendes Gesetz gilt für den Nasirạ̈er: Wenn die Zeit seines Nasiräạts+ abgelaufen ist, soll er an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft gebracht werden.
18 Der Nasirạ̈er soll dann das Haar auf seinem Kopf* am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft abscheren+ und das Haar, das während seines Nasiräạts gewachsen ist, auf das Feuer unter dem Gemeinschaftsopfer legen.