Fragen von Lesern
● Laut Johannes 18:31 hatten die Juden zur Zeit Jesu nicht das Recht, Gesetzesübertreter hinzurichten. Wie konnten sie dann Stephanus zu Tode steinigen? — H. H., USA.
Wie weit die Vollmacht der Juden in jener Zeit ging, die Todesstrafe zu verhängen, darüber herrscht Unklarheit. Viele Gelehrte sind der Ansicht, die Juden hätten vierzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels (70 u. Z.) oder um das Jahr 30 u. Z. aufgehört, Todesurteile zu verhängen. Das scheint mit den Worten übereinzustimmen, die die Mitglieder des Sanhedrins äußerten, als sie Jesus dem römischen Statthalter Pontius Pilatus auslieferten. Wir lesen: „Pilatus [sagte] zu ihnen: ‚Nehmt ihn selbst und richtet ihn nach eurem Gesetz.‘ Die Juden sprachen zu ihm: ‚Uns ist es nicht erlaubt, jemand zu töten.‘“ — Joh. 18:31.
Es mag jedoch sein, daß die Römer der jüdischen Obrigkeit das Recht zubilligten, Übertreter religiöser Gesetze hinzurichten, nicht aber diejenigen, die das politische Recht verletzten. Gemäß dem jüdischen Geschichtsschreiber Josephus bestätigte der römische General Titus den Juden das von den Römern verliehene Recht, solche, die den Tempel entweiht hatten, hinzurichten. (Jüdische Kriege, Buch VI, Kap. II, Abs. 4) Auch wenn dies auf eine allgemeine Verfahrensweise hindeuten würde, so wäre das doch ohne Einfluß auf das, was wir in Johannes 18:31 lesen.
Die religiösen Führer der Juden waren Mörder, die bereit waren, einen unschuldigen Menschen zu töten, um ihre Ziele zu erreichen. Somit planten sie, Jesus zu töten. (Joh. 8:44; 11:48-53) Aber nun entstand ein Problem. Sie befürchteten, es käme zu einem Aufruhr unter dem Volk, wenn sie gegen Jesus vorgingen, denn viele respektierten Jesus oder folgten ihm nach. (Matth. 26:4, 5) Nachdem sie also Jesus heimlich gefangengenommen und aufgrund einer religiösen Anklage verurteilt hatten, suchten sie Pilatus dazu zu bewegen, Christus hinrichten zu lassen. Bestimmt konnte der Statthalter Pilatus dies tun, denn er sagte zu Jesus: „Weißt du nicht, daß ich Gewalt habe, dich freizulassen, und Gewalt habe, dich an den Pfahl zu bringen?“ (Joh. 19:10) Wenn die Römer Jesus aufgrund einer politischen Anklage getötet hätten, hätten die religiösen Führer in den Augen des Volkes keine Verantwortung für seinen Tod getragen.
Ob nun die Juden nur die Vollmacht hatten, Übertreter ihrer religiösen Gesetze hinzurichten, oder ob sie überhaupt kein Recht hatten, die Todesstrafe zu verhängen, konnten sie doch sozusagen zur Selbstjustiz greifen. Bei verschiedenen Gelegenheiten wollten Pöbelrotten Jesus umbringen. (Joh. 8:59; 10:31; Luk. 4:29) Durch Pöbelaktionen und Verschwörungen versuchten die Juden die Apostel Jesu zu beseitigen. (Apg. 5:33; 9:23, 24; 14:19; 21:27-31; 23:12) Ob nun mit oder ohne gesetzliche Vollmacht, so begannen doch die Juden im allgemeinen, ältere Männer, Schriftgelehrte und Mitglieder des Sanhedrins, die durch die meisterhafte Ansprache des Stephanus belastet und in Wut versetzt wurden, „mit den Zähnen ... zu knirschen“. Vor Zorn völlig von Sinnen, „schrien sie mit lauter Stimme und hielten sich mit den Händen die Ohren zu und stürmten einmütig auf ihn [Stephanus] los. Und nachdem sie ihn aus der Stadt hinausgetrieben hatten, begannen sie ihn mit Steinen zu bewerfen“, und verursachten so seinen Tod. — Apg. 6:12; 7:54-60.