Bekanntmachungen
● Literaturangebot für September: das Traktat mit der Broschüre „Jehovas Zeugen im zwanzigsten Jahrhundert“ (revidierte Ausgabe) und zwei Zeitschriften für 0,75 DM. Eine Broschüre für 0,30 DM. (Jede abgegebene Broschüre sollte auch als Broschüre berichtet werden.) Oktober: „Erwachet!“-Jahresabonnement für 8 DM mit einem 384seitigen Buch als Geschenk für Neuabonnenten. November: drei Bücher für 3 DM. Verwendet die folgenden: „Wahrer Friede und Sicherheit — woher zu erwarten?“, „Gottes ,ewiger Vorsatz‘ jetzt zum Wohl des Menschen glorreich verwirklicht“, „Ist mit dem jetzigen Leben alles vorbei?“ oder „Die herannahende Weltregierung — Gottes Königreich“. Die Versammlungen sollten jetzt diejenigen Bücher bestellen, die sie benötigen mögen. Dezember: „Neue-Welt-Übersetzung“ und das Buch „Wähle den besten Lebensweg“ für 7,50 DM.
● Einzelheiten über die Gutschrift, die von den Versammlungen für die Bücher angefordert werden kann, die in den Feldzügen im Oktober und November verwendet werden, werden im nächsten Monat veröffentlicht.
● Die Versammlungskonten sollten am 1. September oder möglichst bald danach vom vorsitzführenden Aufseher oder von jemandem, den er dazu bestimmt, überprüft werden.
● Mitunter kommt Post, die an die Adresse des Königreichssaals gerichtet ist, an die Gesellschaft oder an andere Personen, die geschrieben haben, als unzustellbar zurück. Gewöhnlich gibt es keinen Postkasten an der Empfangsadresse. Wir empfehlen daher, daß der vorsitzführende Aufseher diese Sache bei der nächsten Ältestenbesprechung der Ältestenschaft vorlegt, damit eine Lösung gefunden werden kann. Sollte eine Schwierigkeit mit dem örtlichen Postamt aufgetreten sein, kann dies mit einem Postbeamten besprochen werden, um die Angelegenheit zu klären.
● Wir schätzen die Begeisterung vieler Brüder, die uns beim Neubau in Selters helfen wollen. Doch denkt daran, daß ihr nur zur Mitarbeit kommen solltet, wenn ihr offiziell dazu eingeladen worden seid.
● Alle deutschsprachigen Versammlungen sollten im September die ordentliche Mitgliederversammlung abhalten und dabei genau die Hinweise unseres Briefes vom 20. Juni 1979 beachten. (Siehe auch „kmX“ 8/79 unter „Bekanntmachungen“.)