Die gute Botschaft darbieten — Mit Unterscheidungsvermögen
1 „Ein Mann von Unterscheidungsvermögen ist kühlen Geistes“ (Spr. 17:27). Die Weisheit dieser Worte offenbart sich oft in unserer Predigttätigkeit. Wir mögen zum Beispiel Schilder sehen wie „Betteln und Hausieren verboten!“ Oder man bittet uns, das Gebäude zu verlassen, in dem wir gerade predigen. In anderen Gebieten mag uns ein Wächter oder ein Hausmeister den Zutritt zu einem Gebäude verwehren. Was können wir in solchen Fällen tun?
2 „Betteln und Hausieren verboten!“ Wenn wir die gute Botschaft verkündigen und bei den Menschen für einen freiwilligen Druckkostenbeitrag Literatur zurücklassen, ist das keineswegs mit Hausieren zu vergleichen. Einige Menschen werden uns das jedoch vorwerfen und unser Predigtwerk als Hausieren bezeichnen. Wenn das der Fall ist, können wir freundlich erklären, daß unser Werk nicht kommerziell ist, daß es ein Missions- und Evangelisationswerk ist und daß wir Prediger sind. Dabei sollten unsere Äußerungen ‘stets gefällig, mit Salz gewürzt sein, damit wir wissen, wie wir einem jeden zu antworten haben’ (Kol. 4:6). Wenn auf ein solches Schild nachdrücklich hingewiesen wird oder befugte Personen darauf bestehen, daß wir das Haus verlassen, sollten wir ruhig weggehen und zu einer anderen Zeit versuchen, dort wieder Zeugnis zu geben.
3 „Bitte verlassen sie das Haus.“ Wenn ein Verkündiger gebeten wird, ein Gebäude zu verlassen, in dem er gerade predigt, kann er taktvoll zeigen, daß er ein dringendes Werk religiöser Natur durchführt und daß es sich dabei um einen öffentlichen Dienst handelt. Wenn das Vorsprechen am Sonntag beanstandet wird, sollte man sich darauf einrichten, an einem anderen Tag zurückzukehren. Wenn man dich immer noch zum Verlassen auffordert, nachdem du ruhig mit der Person gesprochen hast, solltest du es tun. Es ist nicht weise, auf seinem Recht zu bestehen und zu weiterer Unruhe beizutragen oder sogar eine unnötige Verhaftung heraufzubeschwören. Wo es ratsam ist, kann der Verkündiger ein andermal zurückkehren oder durch einen persönlichen Brief den Hausbewohnern Zeugnis geben. Wenn du zurückkehrst, mag dir dein Unterscheidungsvermögen gebieten, nur an wenigen Türen oder Wohnungen vorzusprechen. Kehre dann später zurück, um einige weitere zu besuchen. Wenn du genaue Notizen über alle Bewohner des Gebäudes oder des Gebietes machst, dürften schließlich alle ein Zeugnis erhalten.
4 Der Zutritt zu einem Gebäude wird verwehrt. Unterscheidungsvermögen zu zeigen bedeutet, die Worte aus Sprüche 15:1 anzuwenden: „Eine Antwort, wenn milde, wendet Grimm ab, aber ein Wort, das Schmerz verursacht, läßt Zorn aufkommen.“ Wie bereits erwähnt, ist es gewöhnlich am besten, nicht auf seinem Recht zu bestehen. Allerdings könnte man an einigen Orten, wo der Eintritt verweigert wird, eine Unterredung mit dem Gebäudeverwalter erwägen, um unser Werk zu erklären. Möglicherweise könnten wir so die Erlaubnis erhalten, dort zu predigen. Es mag auch möglich sein, auf normale, legale Weise in ein Gebäude oder Gebiet zu gelangen und jeweils bei einer oder mehreren Familien vorzusprechen, ohne sich von denen beobachten zu lassen, die dagegen Einspruch erheben. Dies sollte natürlich sehr diskret geschehen. Die Würde unseres Werkes sollte stets gewahrt werden, damit wir „alles zur Verherrlichung Gottes tun“ (1. Kor. 10:31).
5 „Die gute Botschaft [muß] gepredigt werden“ (Mar. 13:10). Je näher wir dem Ende dieses Systems kommen, desto mehr müssen wir damit rechnen, daß Satan uns fortgesetzt weitere Schwierigkeiten machen wird, schafähnliche Menschen zu erreichen. Wir wollen daher beim Predigen Unterscheidungsvermögen bekunden, um so viele wie möglich mit der Hoffnung aus dem Worte Gottes zu erreichen.