Einsicht und Sorgfalt bekunden, um Bluttransfusionen zu vermeiden
1 „Bist du auf eine Glaubensprüfung in Form einer medizinischen Notsituation vorbereitet?“ lautete die Frage in der Beilage Unseres Königreichsdienstes für Dezember 1990. Der Artikel unterrichtete uns unter anderem über einen einzigartigen Hilfsdienst für Zeugen Jehovas, die eine medizinische Behandlung ohne Bluttransfusion wünschen. Demzufolge kann sich jeder getaufte Verkündiger, der dies möchte, in einer gesundheitlichen Notsituation die Hilfe, den Beistand und die Informationen zunutze machen, die der Krankenhausinformationsdienst, die Krankenhaus-Verbindungskomitees und die an einigen zentralen Krankenhäusern tätigen Krankenbesuchsgruppen bieten. Viele unserer Brüder denken, daß dies mit der Zusicherung übereinstimmt, die in Psalm 145:19 gegeben wird: „Das Begehren derer, die ihn fürchten, wird er ausführen, und ihren Hilferuf wird er hören, und er wird sie retten.“
2 Seit der Einrichtung des Hilfsdienstes sind fast sieben Jahre vergangen. Wir haben inzwischen in unserem Land 55 Krankenhaus-Verbindungskomitees, die mit Ärzten Kontakt aufnehmen, um festzustellen, welche von ihnen bereit sind, Zeugen Jehovas ohne Blut zu behandeln. Die Ergebnisse zeigen deutlich, daß Jehova diese Tätigkeit sehr segnet, denn es gibt jetzt über 3 200 kooperative Ärzte der verschiedensten Fachrichtungen, und ihre Zahl nimmt weiterhin zu. Als Folge davon können wir heute in Deutschland im allgemeinen in der Nähe unseres Wohnortes eine gute medizinische Behandlung erhalten, bei der unser biblisch geschultes Gewissen respektiert wird. Dabei kommt es zu einer wirklich vertrauensvollen Zusammenarbeit, oftmals mit den besten Spezialisten, die unsere Brüder selbst in komplizierten Fällen ohne Blut operiert haben. Es war des öfteren sogar möglich, unseren Glaubensbrüdern aus anderen Ländern zu helfen, so daß sie in Deutschland mit blutsparenden Methoden behandelt werden konnten. Die Krankenhaus-Verbindungskomitees und darüber hinaus der gesamte Hilfsdienst werden inzwischen von kooperativen Ärzten als kompetente und wirkungsvolle Unterstützung ihrer Arbeit geschätzt.
3 Auf Grund der gesammelten Erfahrungen möchten wir gern einige Anregungen dazu geben, wie jeder Verkündiger und/oder seine Kinder den größtmöglichen Nutzen aus diesem Hilfsdienst ziehen können.
4 Sich von kooperativen Ärzten behandeln lassen: Die Ältesten, die in den Krankenhaus-Verbindungskomitees dienen, haben in den letzten Jahren Tausende von Informationsgesprächen mit Ärzten geführt. Dadurch können diese Brüder die Situation der Ärzte mit ihren Möglichkeiten, Problemen und Sachzwängen besser beurteilen. Verfügt ein Arzt über eine gute Ausrüstung, bereitet er sich auf den Eingriff sorgfältig vor und ist er zur Anwendung aller geeigneten Alternativen zu Bluttransfusionen positiv eingestellt, besteht für einen Patienten, der Bluttransfusionen ablehnt, kein erhöhtes Gesamtrisiko. (Siehe Wachtturm vom 15. Oktober 1993, Seite 32.) Wenn aber ein Arzt auf Grund einer realistischen Einschätzung seiner Ausrüstung und seiner Erfahrung mit Behandlungsalternativen eine Operation ohne die Möglichkeit von Bluttransfusionen ablehnt, wäre es dann weise für den Patienten, den Arzt umstimmen zu wollen? Wenn dieser Arzt den Eingriff durchführt, weil er dazu gedrängt wurde, entsteht nämlich die Frage, wie er sich verhält, falls während der Operation unvorhergesehene Komplikationen eintreten. Wird er vereinbarungsgemäß das Selbstbestimmungsrecht des Patienten beachten? Wird er alle erforderlichen Behandlungsalternativen zu Bluttransfusionen einsetzen können, um den Patienten am Leben zu erhalten? Oder wird er heimlich Blut transfundieren?
5 Mitunter haben Ärzte, die nicht zu einer Kooperation mit Jehovas Zeugen bereit sind, einzelnen Patienten lediglich vage zugesagt, ihren ‘Glauben zu respektieren’. Trotzdem haben sich manche Brüder in der Vergangenheit von solchen Ärzten operieren lassen, obwohl vom Krankenhaus-Verbindungskomitee Hinweise auf kooperative Ärzte vorlagen, die Erfahrung darin haben, Zeugen Jehovas ohne Bluttransfusion zu behandeln. Leider sind in einigen solcher Fälle dann schwerwiegende Komplikationen aufgetreten, die die oben erwähnten Ärzte nicht ohne Bluttransfusion beherrschten, so daß sie gegen den Willen der Brüder Blut gaben, aber dennoch einen tragischen Ausgang nicht verhindern konnten. Der Grund dafür lag offensichtlich nicht in der Ablehnung von Bluttransfusionen, sondern darin, daß die behandelnden Ärzte vorher kein Konzept entwickelt hatten, das entsprechende Behandlungsalternativen zu Bluttransfusionen vorsah. Hätten solche Verläufe bei einer Behandlung durch kooperative Ärzte verhindert werden können?
6 Die Einrichtung der Krankenhaus-Verbindungskomitees ist durch die Fachliteratur bei Medizinern und Juristen inzwischen gut bekannt. Auch weiß man, daß diese Komitees „eine Vielzahl ernstzunehmender Verbindungen zu Krankenhausärzten aufgebaut haben, welche die Forderung akzeptieren, Patienten, die Zeugen Jehovas sind, keine Bluttransfusionen zu verabreichen“ (Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerztherapie, 1996, 31. Jahrgang, Seite 489). Wenn nun Ärzte, die ein Gespräch über Alternativen zu Bluttransfusionen mit dem Krankenhaus-Verbindungskomitee verweigern, dennoch von Brüdern um eine Behandlung gebeten werden, welche Schlußfolgerung mögen diese Ärzte dann ziehen? Könnte es sein, daß sie denken, es gäbe Zeugen Jehovas, die in Kauf nehmen, in einer kritischen Situation doch Bluttransfusionen zu erhalten? Gerade um solche Risiken, Schwierigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, wurden die Krankenhaus-Verbindungskomitees geschaffen.
7 Eine medizinische Notsituation richtig einschätzen: Natürlich muß jeder selbst entscheiden, welchen Arzt er wegen eines gesundheitlichen Problems konsultieren will. In der Beilage Unseres Königreichsdienstes für Dezember 1990 auf Seite 5 wurden wir auf eine „wertvolle Hilfe in einer Zeit der Not“ hingewiesen, und zwar auf die Möglichkeit, in einer Notsituation über die Ältesten der Versammlung das Krankenhaus-Verbindungskomitee um Hilfe zu bitten. Aus heutiger Sicht möchten wir die in der Beilage beschriebene „medizinische Notsituation“ für unser Land etwas weiter fassen und sie ausdrücklich nicht nur auf eine Notfalleinlieferung in ein Krankenhaus beschränken, beispielsweise wegen eines schweren Unfalls. Das entspräche nicht dem Sinn dieser Beilage. In der Regel besteht bereits dann eine „medizinische Notsituation“, wenn sich der Gesundheitszustand eines Patienten so verschlechtert hat, daß eine Krankenhausbehandlung erforderlich wird, und nicht erst, wenn es im Krankenhaus wegen der Blutfrage zu einer Konfrontation kommt. In der Beilage Unseres Königreichsdienstes für September 1992, Absatz 11 wurde deshalb der Hinweis auf eine frühzeitige Einbeziehung des Krankenhaus-Verbindungskomitees noch einmal präzisiert, indem gesagt wurde: „Ruft ... [die geschulten Brüder der Krankenhaus-Verbindungskomitees] über eure Ältesten an, wenn sie benötigt werden.“ Wann werden sie benötigt? Wenn abzusehen ist, „daß bei einer medizinischen Behandlung Probleme auftreten können oder eine Krankenhausbehandlung notwendig wird, sollten wir nicht zu lange warten, sie anzurufen“. Das gilt besonders dann, wenn es um kleine Kinder geht, da sie keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen können. Deswegen wollen Eltern, daß irgendwelche Probleme im Krankenhaus unverzüglich gelöst werden, damit ihre Kinder umgehend medizinisch versorgt werden und ein Gerichtsverfahren überflüssig wird.
8 Die jahrelange Erfahrung hat bestätigt, wie nützlich es ist, das Krankenhaus-Verbindungskomitee rechtzeitig um Unterstützung zu bitten. Selbst harmlos erscheinende Behandlungen wie endoskopische Untersuchungen, zum Beispiel eine Kniegelenkspiegelung oder das Setzen eines Herzkatheters, können zu schwerwiegenden Komplikationen führen, durch die die Blutfrage ins Spiel kommen kann. Wie gut ist es dann, bei einem Arzt zu sein, der diese unvorhergesehenen Schwierigkeiten ohne Bluttransfusion beherrschen kann!
9 Behaltet dabei bitte im Sinn, daß es keine sogenannten kooperativen Krankenhäuser gibt, sondern nur kooperative Ärzte. Wenn beispielsweise der Gynäkologe oder der Geburtshelfer in einer Klinik dem Krankenhaus-Verbindungskomitee prinzipiell zugesagt hat, Mütter bei der Geburt fachgerecht ohne Bluttransfusionen zu behandeln, bedeutet das nicht zwangsläufig, daß auch die Neugeborenen auf der Kinderstation ohne Blut behandelt werden. Daher ist es weise, sich über das Krankenhaus-Verbindungskomitee der Kooperation der verschiedenen für einen bestimmten Fall notwendigen Fachärzte zu vergewissern.
10 Die Ältesten des Krankenhaus-Verbindungskomitees werden nicht automatisch tätig, sondern nur, wenn sie um Hilfe gebeten werden. Sie geben dann gern Hinweise auf mehrere kooperative Ärzte, so daß jeder Patient die Gelegenheit hat, einen Arzt seines Vertrauens zu wählen. Das Krankenhaus-Verbindungskomitee hat zuverlässige Informationen von Ärzten in einer größeren Region, nicht nur aus dem eigenen Komiteebereich. Erfahrungsgemäß kann das Komitee daher nahezu allen Brüdern helfen, die sich nach kooperativen Ärzten erkundigen. Das Krankenhaus-Verbindungskomitee hat bereits viele Gespräche mit den Ärzten in seinem Bereich geführt, die bereit sind, Zeugen Jehovas ohne Blut zu behandeln, und es arbeitet gut mit ihnen zusammen. Daher ist es am besten, wenn man sich bei Bedarf über die Ältesten der Versammlung an das Krankenhaus-Verbindungskomitee wendet — nicht an den Krankenhausinformationsdienst in Selters. Wohlmeinende Brüder oder Schwestern, selbst Versammlungsälteste, werden im allgemeinen keine verläßlichen Hinweise auf kooperative Ärzte geben können. Sie mögen nicht wissen, ob ein Arzt, der in der Vergangenheit unsere Brüder ohne Bluttransfusionen behandelt hat, für einen bestimmten Eingriff noch zur Verfügung steht. Es kommt nämlich immer wieder vor, daß Ärzte in den Ruhestand treten, das Krankenhaus wechseln oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ohne Blut zu behandeln.
11 Unserer persönlichen Verantwortung nachkommen und Gewissensentscheidungen treffen: Trotz dieser Hilfe von seiten der Organisation Jehovas sollte niemand übersehen, daß es in erster Linie darauf ankommt, daß jeder einzelne Zeuge Jehovas auf eine Glaubensprüfung in Form einer medizinischen Notsituation vorbereitet ist. Dies bedeutet, daß jeder Zeuge Jehovas selbst die von ihm persönlich getroffene Entscheidung, Bluttransfusionen abzulehnen, aus eigener Initiative zu erklären hat. Wer sicherstellen möchte, daß sein Wille hinsichtlich der Ablehnung einer Bluttransfusion respektiert wird, auch wenn er bewußtlos oder entscheidungsunfähig ist, wird dafür sorgen, daß er das Dokument zur ärztlichen Versorgung unterschrieben und beglaubigt bei sich trägt. Das Fehlen des Dokuments oder der Unterschrift verursachte in einigen Fällen Schwierigkeiten, die eigene Gewissensentscheidung durchzusetzen. Wenn die Unterschrift einmal im Jahr erneuert wird, werden die Ärzte im allgemeinen dieses Dokument anerkennen. Umsichtiges Handeln schließt auch ein, im Rahmen der Vorsorge jemanden zu bevollmächtigen, der ihn in Gesundheitsangelegenheiten vertritt. Dies kann dadurch geschehen, daß das neue Formular, Patientenverfügung und Vollmacht, entsprechend ausgefüllt wird. Solche vorsorglichen Maßnahmen sind im Einklang mit der Feststellung in Sprüche 22:3, wo wir lesen: „Klug ist der, der das Unglück gesehen hat und sich dann verbirgt, die Unerfahrenen aber sind weitergegangen und müssen die Strafe erleiden.“ Vor allem unsere älteren Brüder und Schwestern, bei denen es — durch schwächere Gesundheit bedingt — eher zu einem Krankenhausaufenthalt kommen kann, können sich in dieser Hinsicht als „klug“ erweisen, indem sie für sich rechtzeitig Vorsorge treffen.
12 Wenn wir eine gute medizinische Behandlung mit Alternativen zu Bluttransfusionen wünschen, ist es von grundlegender Bedeutung, im voraus bestimmte persönliche Entscheidungen zu treffen. Ärzte fragen während des Aufklärungsgesprächs danach, welche Behandlung der Patient akzeptiert, und einige dieser Behandlungsmethoden mögen von Zeugen Jehovas auf Grund ihres Gewissens unterschiedlich beurteilt werden. Es ist schwierig, eine weise, gut durchdachte Entscheidung zu treffen, wenn man sich erst kurz vor der Operation mit dieser Thematik beschäftigt. Besser ist es, schon vorher die Veröffentlichungen der Gesellschaft zu studieren, die uns über solche Behandlungsmethoden auf dem laufenden halten und in denen gleichzeitig die betreffenden biblischen Grundsätze besprochen werden. Beispielsweise enthält die Erwachet!-Ausgabe vom 22. November 1991 auf der Seite 10 eine Liste von Geräten, Medikamenten, Verfahren und Techniken, die eingesetzt werden, um Operationen ohne Bluttransfusionen zu ermöglichen.
13 Im Wachtturm vom 1. März 1989 finden wir auf den Seiten 30 und 31 eine eingehende Erörterung über die Verwendung von Blut, das bei der Operation aus der Wunde austritt, durch einen Apparat gereinigt, gefiltert und unmittelbar dem Körper wieder zugeführt wird (maschinelle Autotransfusion), sowie über eine Blutverdünnung während der Operation (intraoperative Hämodilution). In diesem Wachtturm-Artikel wird gezeigt, daß einige Brüder diese Methoden unter bestimmten Voraussetzungen gemäß ihrem Gewissen akzeptieren, andere nicht. Wie entscheidest du dich?
14 Eine weitere Frage, die eine persönliche Gewissensentscheidung erfordert, wird im Wachtturm vom 1. Juni 1990, Seite 30 und 31 ausführlich beantwortet, nämlich: „Lassen sich Zeugen Jehovas Plasmafraktionen wie Immunglobulin oder Albumin injizieren?“ Einige Krankenhäuser mit kooperativen Ärzten verwenden speziell für Zeugen Jehovas verfaßte Formulare, auf denen der Patient eintragen soll, ob und gegebenenfalls welche Plasmafraktionen er akzeptiert. Mit Hilfe dieser Angaben können die Ärzte eine entsprechende Behandlungsstrategie entwickeln.
15 In den angeführten Leserfragen werden die wesentlichen Grundsätze hervorgehoben, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, aber die Entscheidung muß jeder einzelne Zeuge Jehovas für sich selbst treffen. Wäre es nicht weise, diese Artikel unter Gebet zusammen mit den Familienangehörigen zu studieren, um gemäß ‘genauer Erkenntnis’ zu persönlichen Gewissensentscheidungen zu kommen? (Vergleiche Römer 10:2.) Gewiß wird jeder zustimmen, daß es besser ist, sich rechtzeitig und ohne Zeitdruck mit diesen Fragen zu beschäftigen. Das ist auch wichtig im Hinblick auf die Beauftragung eines Bevollmächtigten. Dieser muß mit den Gewissensentscheidungen des Patienten vertraut sein, weil er ihn im Fall der Bewußtlosigkeit in Gesundheitsangelegenheiten vertreten soll und dabei eventuell auch die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen zu erteilen hat.
16 Wie steht es mit euren heranwachsenden Kindern? Sind auch sie auf eine Glaubensprüfung in Form einer medizinischen Notsituation vorbereitet? Wie gut ist es, wenn sie auf Grund ihres persönlichen Studiums eigene Entscheidungen bezüglich der medizinischen Versorgung treffen und ihren Standpunkt so erklären können, daß andere ihn verstehen! Wissen sie über ihre Krankheit Bescheid, und kennen sie die Behandlungsrisiken und -alternativen? Der Studienartikel „Gemäß der Unterweisung Jehovas wandeln“ im Wachtturm vom 15. Juni 1991 enthielt Beispiele dafür, daß Ärzte und Richter die Willenserklärung reifer jugendlicher Zeugen Jehovas anerkennen. Auch in unserem Land können nach der Rechtsprechung Jugendliche, die „die nötige Urteils- und Einsichtsfähigkeit hinsichtlich der Bedeutung des körperlichen Eingriffs“ besitzen, selbst entscheiden, welche medizinische Behandlung sie wählen.
17 Umsichtig handeln: Schließlich verdienen noch zwei Aspekte besondere Beachtung, auf die schon in der Beilage Unseres Königreichsdienstes für September 1992, Absatz 8 aufmerksam gemacht wurde. Zum einen werden die Schwestern angesprochen und gebeten, „während der Schwangerschaft auf ihre Gesundheit zu achten. Das kann viel dazu beitragen, Frühgeburten und die damit verbundenen Komplikationen zu vermeiden, da zur Standardbehandlung für Frühgeburten und deren Probleme oft Bluttransfusionen gehören.“ Des weiteren wurde dabei auch ganz allgemein auf die finanzielle Seite einer Krankenhausbehandlung hingewiesen, indem festgestellt wurde: „Die ausreichende finanzielle Abdeckung entscheidet oft über die Art der Behandlung und der Zusammenarbeit, die einer Familie von seiten der Ärzte und Krankenhäuser gewährt wird.“ In einer Zeit, in der die Kosten für das Gesundheitswesen zunehmend in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken und die Patienten trotz einer Krankenversicherung vermehrt zu einer Selbstbeteiligung an den Kosten aufgefordert werden, ist dieser Hinweis bestimmt bedenkenswert.
18 Jehovas sichtbare Organisation hat liebevoll die Einrichtung der Krankenhaus-Verbindungskomitees geschaffen, damit jeder Verkündiger kooperative Ärzte finden kann, die nicht nur bereit sind, unseren Glauben zu respektieren, sondern auch dazu, uns mit Alternativen zu Bluttransfusionen zu behandeln. Werden wir alle vollen Nutzen aus den theokratischen Vorkehrungen ziehen? Dazu müssen wir die persönliche Verantwortung erkennen, die jeder trägt, der Jehovas Gebot beachten möchte, sich ‘sorgfältig von Blut zu bewahren’ (Apg. 15:29). Krankheiten können eine Glaubensprüfung sein, und wenn die Blutfrage ins Spiel kommt, in vermehrtem Maße. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben durchweg die Erkenntnis aus Sprüche 16:20 bestätigt: „Wer in einer Sache Einsicht bekundet, wird Gutes finden, und glücklich ist, wer auf Jehova vertraut.“