Bekanntmachungen
◼ Empfohlene Veröffentlichungen für Mai: Wir bieten den Wachtturm und das Erwachet! an. Werden Rückbesuche bei Interessierten gemacht, die beispielsweise das Gedächtnismahl oder andere besondere theokratische Zusammenkünfte besucht haben, aber nicht aktiv mit der Versammlung verbunden sind, konzentrieren wir uns darauf, das Buch Was lehrt die Bibel wirklich? anzubieten. Das Ziel sollte sein, mit diesem Buch Bibelstudien zu beginnen. Juni: Lerne von dem großen Lehrer. Wenn jemand sagt, er habe keine Kinder, bieten wir das Familienglück-Buch an. Juli und August: Folgende 32-seitige Broschüren können verwendet werden: Für immer auf der Erde leben!; Der göttliche Name, der für immer bleiben wird; Die Regierung, die das Paradies wiederherstellen wird; „Siehe! Ich mache alle Dinge neu“; Sollte man an die Dreieinigkeit glauben?; Kümmert sich Gott wirklich um uns?; Was ist der Sinn des Lebens? Wie kann man ihn herausfinden?; Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist; Was geschieht mit uns, wenn wir sterben?; Wachsamkeit dringend nötig!; Ein Buch für alle Menschen; Wer hilft uns unsere Probleme lösen?; Geister von Verstorbenen — Können sie dir helfen oder dir schaden? Gibt es sie wirklich?; Ein befriedigendes Leben — Wie es zu erreichen ist.
◼ Der Sekretär der Versammlung sollte die Formulare „Bewerbung um den allgemeinen Pionierdienst“ (S-205) und „Bewerbung um den Hilfspionierdienst“ (S-205b) stets in ausreichender Menge vorrätig haben. Sie können mit dem „Literaturbestellschein“ (S-14) angefordert werden. Der Vorrat sollte für mindestens ein Jahr reichen. Bevor eine Bewerbung um den allgemeinen Pionierdienst an das Zweigbüro gesandt wird, sollte man sich vergewissern, ob sie vollständig ausgefüllt ist.
◼ Das Zweigbüro muss sein Verzeichnis der Adressen und Telefonnummern von allen vorsitzführenden Aufsehern und allen Sekretären auf dem Laufenden halten. Wenn sich zu irgendeinem Zeitpunkt etwas ändert, sollte das Dienstkomitee der Versammlung das Formular „Änderung der Anschrift des vorsitzführenden Aufsehers oder Sekretärs“ (S-29) umgehend ausfüllen, unterschreiben und an das Zweigbüro senden. Das betrifft auch Änderungen von Handynummern.