Wegen ihres Glaubens in Haft – in der Ukraine
Fast 30 Jahre lang räumte ein Gesetz in der Ukraine Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen die Möglichkeit ein, Zivildienst zu leisten. So konnten Zeugen Jehovas verschiedene Dienste für die Öffentlichkeit verrichten, ohne gegen ihr Gewissen zu handeln.
Mit Beginn des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022 wurde jedoch deutlich, dass es keine gesetzlichen Regelungen für den Zivildienst während einer Mobilmachung gibt. Das hat zur strafrechtlichen Verfolgung Hunderter Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen geführt. Dabei bleibt es unberücksichtigt, dass sich ihre kompromisslose Haltung auf tiefe Überzeugungen gründet. Die Vorgehensweise verletzt das Recht, nach dem eigenen Gewissen zu handeln, und steht nicht nur im Widerspruch zu grundlegenden Menschenrechten, sondern auch zur ukrainischen Verfassung, in der es heißt: „Sollte die Ausübung des Wehrdienstes den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widersprechen, wird die Ausübung dieses Dienstes durch einen alternativen (nicht militärischen) Dienst ersetzt.“
Nach Stand vom 19. Mai 2025 befinden sich insgesamt 4 Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Haft und verbüßen Freiheitsstrafen von jeweils 36 Monaten. Weitere 3 Zeugen Jehovas sind derzeit in Untersuchungshaft und warten auf ein Gerichtsurteil.
Kritik von internationalen Gremien
Angesichts dieser Entwicklungen äußerten drei UN-Sonderberichterstatter ihre Besorgnis über das Fehlen eines alternativen Zivildienstes in der Ukraine. In einer Mitteilung an die ukrainische Regierung vom 8. November 2023 erklärten sie: „Wir sind auch besorgt über die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die sich aus Gewissensgründen weigern, Wehrdienst zu leisten, sowie von Personen, die sich für das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen einsetzen.“
Rückblick
19. Mai 2025
Insgesamt sind 7 Zeugen Jehovas in Haft.
24. Februar 2022
Es wird das Kriegsrecht verhängt; die Mobilmachung beginnt.
23. Juni 2015
Der Oberste Gerichtshof der Ukraine bestätigt im Fall von Vitali Schalaiko das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen während einer militärischen Mobilmachung.
Dezember 1991
Zivildienstgesetz wird verabschiedet.
28. Februar 1991
Jehovas Zeugen werden in der Ukraine offiziell registriert.