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  • Immer mehr Schadenersatzklagen
  • Urteile zugunsten der Kläger
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Erwachet! 1970
g70 8. 9. S. 12-16

Hat dein Arzt Angst vor dir?

VIELE Leute machen keinen Hehl daraus, daß sie Angst haben, zum Arzt zu gehen. Doch nun mag es allmählich so weit kommen, daß der Arzt vor den Patienten Angst hat.

In Amerika hat vor kurzem ein Senatsunterausschuß eine zweijährige Untersuchung über das Problem der Schadenersatzklagen gegen Ärzte wegen falscher oder schlechter Behandlung abgeschlossen. Wie die Zeitschrift Medical Tribune vom 1. Dezember 1969 meldete, soll diese Kommission in ihrem Bericht unter anderem geschrieben haben: „Die steigende Zahl von Schadenersatzklagen zwingt die Ärzte zu der sogenannten ‚defensiven Medizin‘, das heißt in jedem Patienten einen möglichen Kläger zu sehen.“

Furcht vor Schadenersatzklagen veranlaßt übervorsichtige Ärzte, darauf zu bestehen, daß mehr als die üblichen Untersuchungen gemacht werden, oder sie lassen notwendige Tests weg, weil sie gewisse Risiken mit sich bringen. Die Furcht vor Prozessen wirkt sich somit häufig auf die Betreuung der Patienten und auf die Arztrechnung aus.

Die Zeitschrift American Medical News schrieb: „Die höheren Schadenersatzsummen, die den Klägern zugesprochen werden, treiben die Beiträge für die ,Ärzte‘-Versicherung in die Höhe, doch diese Mehrkosten werden in Form von höheren Honoraren von den Patienten, den Krankenkassen und den vom Bund finanzierten Einrichtungen wie Öffentliche Krankenunterstützung eingefordert.“ Aus den Angaben des Senatsunterausschusses geht somit hervor, daß auch der Bund davon betroffen wird.

Immer mehr Schadenersatzklagen

In den Vereinigten Staaten wurde im Jahre 1794 zum erstenmal ein Prozeß wegen falscher ärztlicher Behandlung angestrengt. Solche Prozesse sind daher nichts Neues, doch jetzt werden sie immer zahlreicher. Ihre Zahl soll sich in der Zeit von 1930 bis 1940 verzehnfacht haben! Und die Zahl dieser Prozesse steigt weiter rapid.

Aus einem Bericht der Zeitschrift Journal of the American Medical Association (Ausgabe vom 10. Mai 1958) geht hervor, daß damals jedes siebente Mitglied des amerikanischen Ärzteverbandes einmal während seiner beruflichen Tätigkeit von einem Patienten auf Schadenersatz verklagt worden ist. Etwa um die gleiche Zeit wurde berichtet, daß in New York und Washington, D. C., jeder fünfte Arzt wegen falscher Behandlung verklagt worden ist und in Kalifornien jeder vierte.

Gewinnt man den Eindruck, diese Situation werde anders? Nein, denn im vergangenen Jahr wurde berichtet, daß wenigstens jeder fünfte Arzt in den Vereinigten Staaten damit rechnen müsse, während seiner beruflichen Laufbahn einmal auf Schadenersatz verklagt zu werden. Es wurde noch erwähnt, daß vielleicht bald jeder vierte Arzt damit rechnen müsse.

Natürlich handelt es sich bei diesen Klagen vielfach um sinnlose Klagen, die unbegründet sind, doch sie werden in der Hoffnung geführt, daß es rasch zu einer Einigung komme. Man nimmt an, daß gegen jedes hundertste Urteil, das in einem Prozeß wegen falscher ärztlicher Behandlung gefällt wird, Berufung eingelegt wird. Da die Berufungsgerichte in den Vereinigten Staaten vom 1. Januar 1946 bis Juni 1956 insgesamt 266 solche Urteile behandelt haben, ist anzunehmen, daß in dieser Zeit etwa 26 000 solcher Prozesse angestrengt worden sind.

Urteile zugunsten der Kläger

Die Ärzte wurden oft zu hohen Schadenersatzsummen verurteilt, weil es dabei um zwei der wertvollsten Güter des Patienten geht — um seine Gesundheit und um sein Leben. In einem Fall handelte es sich um eine Frau, der man ein Anästhetikum in den Wirbelkanal gespritzt hatte; das führte zu Atembeschwerden und dann zu Herzstillstand, was einen unheilbaren Gehirnschaden zur Folge hatte. Ein New Yorker Gericht sprach ihr 317 000 Dollar Schadenersatz zu.

In New Jersey sprach ein Schwurgericht den Eltern eines fünfjährigen Kindes 250 000 Dollar Schadenersatz zu, weil das Kind zur Zeit der Geburt nicht sachgemäß behandelt worden war. Im Urteil hieß es, der Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit und die Unfähigkeit, zu sitzen und selbst zu essen, sei eine Folge von fahrlässigem Handeln.

Bei einem anderen Fall handelte es sich um eine Arztfrau, der man eine Vollnarkose gegeben hatte, obschon sie im Laufe der sechs Stunden nach dem Einsetzen der Wehen eine ganze Mahlzeit und einen kleinen Imbiß zu sich genommen hatte. Als sie sich erbrach und das Erbrochene ihr im Halse steckenblieb, spritzten ihr die Ärzte kein Muskel entspannendes Mittel ein oder nahmen keinen Luftröhrenschnitt vor, so daß sie wieder Sauerstoff hätte bekommen können. Sie trug einen unheilbaren Gehirnschaden davon. Das Gericht sprach ihr 416 000 Dollar Schadenersatz zu.

Bei einer ganzen Anzahl von Prozessen wegen falscher ärztlicher Behandlung ging es um Bluttransfusionen. In einem Fall, der sich in New York zutrug, transfundierten eine Krankenschwester und ein Pflichtassistent einer Patientin Blut, das für einen anderen Patienten bestimmt war. Sie machten die Übertragung, obschon die Patientin die beiden darauf aufmerksam gemacht hatte, daß das Blut nicht für sie war. Das Krankenhaus mußte Schadenersatz leisten.

In einem andern ähnlichen Fall waren ein Narkosearzt, ein Chirurg und ein Krankenhaus verklagt worden, weil man einem Patienten, der operiert worden war, Blut übertragen hatte, das für einen anderen Patienten bestimmt war; der Operierte hatte nicht nur große Schmerzen, sondern starb auch an den Folgen dieser Transfusion. Das Gericht verurteilte die drei Angeklagten zur Zahlung von insgesamt 130 000 Dollar Schadenersatz.

Bei mehreren Fällen ging es um die Übertragung von unverträglichem Blut. Einem Marineoffizier wurden für den Tod seiner Frau 150 000 Dollar Schadenersatz zugesprochen. In einem anderen Fall wurden der Klägerin und ihrem Gatten 50 000 Dollar Schadenersatz zugesprochen. Bei ihr war eine Hämolysereaktion aufgetreten, weil man ihr unverträgliches Blut übertragen hatte.

Die bisher höchste Schadenersatzsumme wurde einem Kläger von einem Berufungsgericht in Florida zugesprochen — 1 500 000 Dollar! Der Prozeß drehte sich um eine 35jährige Frau, Mutter von drei unmündigen Kindern, die einen schweren iatrogenen (durch ärztliche Einwirkung entstanden) Gehirnschaden erlitten hatte. In der Anklage hieß es, man habe der Patientin zu starke und zu viele Medikamente verabreicht, was „unvereinbar mit richtiger und anerkannter ärztlicher Praxis“ sei.

Aber das ist nicht der einzige Fall, in dem einem Kläger eine Schadenersatzsumme, die über eine Million ausmacht, zugesprochen wurde. In den vergangenen zwei Jahren ist das mindestens viermal vorgekommen.

Man nimmt vielleicht an, der Patient oder seine Angehörigen würden den Hauptteil dieser Schadenersatzsummen bekommen. Aber dem ist nicht so. Eine Versicherungsgesellschaft erklärte dem Senatsunterausschuß, daß der Patient von dem Betrag, der ausgegeben wird, um den Rechtsstreit zu erledigen, nur 30 Prozent erhält. Fünfzehn Prozent davon erhält der Anwalt des Patienten, und 55 Prozent werden von den Anwalts- und Untersuchungskosten für die Verteidigung verschlungen.

Eine andere Gesellschaft erklärte, daß der Patient 38 Prozent von diesem Betrag erhalte, 35 Prozent erhalte der Anwalt des Patienten und 27 Prozent würden für Honorare und Untersuchungskosten für die Verteidigung benötigt. Aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses geht somit hervor, daß die Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter den größten Teil der Schadenersatzsummen erhalten.

Die Wirkung der Urteile

Die vielen Urteile gegen die Ärzte und Krankenhäuser haben sich verschieden ausgewirkt. Einerseits haben sie offenbar etwas Gutes bewirkt. Dr. Cyril Wecht, Präsident des amerikanischen Kollegiums für Gerichtsmedizin, schrieb zum Beispiel: „Ich bin mir darüber völlig im klaren, daß einige der strengen Urteile in Prozessen wegen falscher ärztlicher Behandlung nützliche Änderungen bewirkt haben sowohl in bezug auf ärztliche Methoden als auch ärztliche Einrichtungen.“

Dr. Wecht führt auch einige Beispiele an: „Die Prozesse wegen schlechter ärztlicher Behandlung haben bewirkt, daß jetzt die Gasbehälter und Medikamente im OP [Operationssaal] deutlicher gekennzeichnet sind, ferner daß die Nachprüfung der Tampons und Instrumente verdoppelt oder verdreifacht worden ist. Als ich Pflichtassistent war, wurde der Anästhesist, wenn einer da war, wie ein Lakai behandelt; das Kommando hatte der allmächtige Chirurg. Ein Krankenhaus ist gut beraten, wenn es dem Narkosearzt freie Hand läßt. Das ist ein Segen. Es ist besser für die Medizin und besser für den Patienten.“

Die Urteile haben sich aber auch nachteilig ausgewirkt. Sie haben dazu geführt, daß viele Ärzte Angst haben, von ihren Patienten verklagt zu werden. Und einige Ärzte sind der Meinung, das habe zur Folge, daß sie ihre Patienten nicht mehr richtig betreuen könnten.

Dr. John B. Dillion, Leiter der Abteilung für Anästhesiologie der Medizinischen Fakultät der University of California in Los Angeles (UCLA), behauptet: „Der Arzt ist nicht nur beim Stellen der Diagnose und bei der Behandlung behindert, sondern mag auch bis zu einem gewissen Grad durch die ständige Furcht vor einem Prozeß bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden.“ Daher vertritt Dr. Dillion die Meinung: „Es ist unbedingt im Interesse der Öffentlichkeit, daß die Medizin sich bemüht, diesen Zustand zu ändern.“

Die Versicherungsprämien steigen

Eine offensichtlich nachteilige Auswirkung der vielen Prozesse wegen falscher ärztlicher Behandlung, die zugunsten der Kläger ausgegangen sind, ist der Anstieg der Arztversicherungsprämien. Vor fünfzehn oder zwanzig Jahren machten die Prämien der Versicherung wegen Schadenersatzklagen einen unbedeutenden Teil der Ausgaben eines Arztes aus. Aber heute ist es anders, weil so viele Patienten Schadenersatz fordern und die Gerichte die Ärzte zur Zahlung von so hohen Schadenersatzsummen verurteilen.

In Südkalifornien werden die Versicherungsbeiträge von 11 000 Ärzten durchschnittlich um 100 Prozent erhöht werden. In der County von Los Angeles sollen mehr als 7 000 Ärzte einen jährlichen Versicherungsbeitrag von etwa 5 000 Dollar bezahlen. Aber Ärzte, gegen die schon ein Prozeß angestrengt worden ist, müssen noch höhere Versicherungsbeiträge bezahlen, jährlich bis 16 000 Dollar! Aus dem Bericht des Senatsunterausschusses geht hervor, daß bereits 350 Ärzte in Kalifornien wegen der steigenden Versicherungsbeiträge aufgehört haben zu praktizieren.

Aber das Problem beschränkt sich keineswegs nur auf Kalifornien. Im ganzen Land sollen etwa 90 000 weitere Ärzte in diesem Jahr mit einem Aufschlag der Versicherungsprämien von 10 bis 100 Prozent rechnen müssen. Etwa 5 000 Osteopathen sollen mit einer 150prozentigen Steigerung zu rechnen haben. Und einige Ärzte in New York haben sich einverstanden erklärt, drei- bis fünfmal den üblichen Satz zu bezahlen, damit sie weiter praktizieren können.

Es gibt Ärzte, die keine Versicherung annimmt, ganz gleich, welchen Beitrag sie zu zahlen bereit sind. Gewisse Versicherungen versichern überhaupt keine Ärzte mehr gegen Schadenersatzklagen, so daß die Ärzte in gewissen Gegenden völlig ohne Versicherungsschutz dastehen. Manche Versicherungsgesellschaften weigern sich, nicht nur ältere, sondern auch jüngere Ärzte zu versichern. Senator Abraham Ribicoff erklärte: „Die hohen Versicherungsbeiträge der Haftpflichtversicherung für die Ärzte erschweren es jungen Ärzten, eine Praxis zu eröffnen oder weiterhin zu praktizieren.“

Warum so viele Prozesse?

Warum ist das ein so großes Problem geworden? Warum sind in den vergangenen Jahren so viele Prozesse wegen falscher oder schlechter ärztlicher Behandlung angestrengt worden?

Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Ein Hauptgrund ist die Tatsache, daß heute der Amerikaner geneigt ist, für erlittenes Unrecht Schadenersatz zu fordern. Selbstsucht und Habsucht haben überhandgenommen. Und die Menschen versuchen, überall etwas herauszuholen, wo es etwas herauszuholen gibt.

Damit soll nicht gesagt werden, daß die Ärzte nicht häufig schuld sind. Sie sind es. Dr. Ralph Gampell, Arzt und praktizierender Rechtsanwalt, sagte einem Staatssenatsunterausschuß für Rechtssachen in Kalifornien, daß die meisten Prozesse wegen falscher oder schlechter ärztlicher Behandlung berechtigt seien. Er bemerkte jedoch, daß man die Zahl dieser Prozesse stark verringern könnte, wenn „fehlbare Ärzte eine Disziplinarstrafe oder Berufsverbot erhielten“.

Ein Faktor, der zu diesem Problem beiträgt, ist somit der Mangel an qualifizierten Ärzten. Dr. Paul R. Hawley, der als Leiter der amerikanischen Vereinigung der Chirurgen amtete, sagte: „Nach zuverlässigen Schätzungen werden in den Vereinigten Staaten die Hälfte der Operationen von Ärzten ausgeführt, die für solche Aufgaben entweder gar nicht oder ungenügend ausgebildet sind.“

Aber ein noch wichtigerer Faktor ist zweifellos die Verschlechterung der Beziehungen zwischen Arzt und Patient. Heute ist es nicht mehr so üblich, von einem Hausarzt betreut zu werden. Vielfach wird der Patient von Spezialisten und Chirurgen behandelt, die er selten sieht. Es besteht wenig Gelegenheit — und oft fehlt auch der Wunsch dazu —, ein herzliches Verhältnis zum Patienten herzustellen.

Manche Ärzte spielen außerdem ihren Patienten gegenüber den Überlegenen, und das ruft Groll hervor. Howard L. Oleck, Professor der Rechte an der Cleveland State University, schrieb darüber in der Zeitschrift Medical World News, Ausgabe vom 5. Dezember 1969:

„Ich möchte meine Freunde, die Angehörigen des Ärztestandes, darauf hinweisen, daß es weit weniger Prozesse wegen falscher oder schlechter ärztlicher Behandlung gäbe, wenn die Ärzte im allgemeinen aufhören würden, sich so aufzuspielen, als wären sie die Gesalbten Gottes, und wenn sie zugäben, daß sie auch nur Menschen sind und ihr Bestes tun. Es ist im Grunde die scheinheilige Haltung vieler Ärzte, die die Patienten veranlaßt, den Arzt zu verklagen, wenn sie irgendwelchen Schaden erleiden.

Die Beziehungen zwischen Arzt und Patient verbessern

Die meisten Leute schätzen immer noch einen freundlichen Arzt, der sich etwas Zeit nimmt, um mit ihnen über ihr Problem zu sprechen, und der ihnen erklärt, wie sich eine bestimmte ärztliche Behandlungsmethode oder eine Operation auswirken wird. Sie betrachten es keineswegs als ein Armutszeugnis, wenn ein Arzt in einem bestimmten Fall einen Spezialisten zuzieht. Im Gegenteil, das wird oft als Zeichen der Gewissenhaftigkeit des Arztes gewertet. Auch über das Honorar sollten Arzt und Patient miteinander sprechen, und zwar wäre zu empfehlen, das zu tun, bevor die Behandlung einsetzt, so daß diese Sache ganz klar ist.

Auch die Öffentlichkeit hat eine Pflicht. Sie sollte Vernunft walten lassen, wenn sie Berichte über neue Medikamente hört oder über Operationen, die den Anschein erwecken, ans Wunderbare zu grenzen. Ein Beispiel sind die Herzverpflanzungen. Aber es muß gerechterweise gesagt werden, daß viele tüchtige Ärzte davor gewarnt haben, sich von solchen Operationen viel zu versprechen.

Der Arzt hat die Pflicht, alle vernünftigen Methoden auszuschöpfen, um eine Diagnose zu stellen und den Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln. Er kann sicher sein, daß seine Patienten ihn hochachten, wenn er ehrlich, gewissenhaft, freundlich und redlich ist. Andererseits aber ist es im Interesse des Patienten, den Arzt in seinen Bemühungen, ihm zu helfen, von ganzem Herzen zu unterstützen.

Was im Grunde genommen bei allen Beteiligten vorhanden sein muß, sind Redlichkeit, Ehrlichkeit, ehrenhaftes Verhalten, Rechtschaffenheit und Nächstenliebe.

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