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Erwachet! 1971
g71 22. 2. S. 12-16

Die Entscheidung der Mutter war richtig

Vom „Awake!“-Korrespondenten in Kanada

DURCH Schlagzeilen wie die oben angeführten erfuhr die Öffentlichkeit etwas über den mutigen Kampf, den eine Mutter führte, um ihr Kind vor einem riskanten und unnötigen Eingriff zu bewahren.

Der Schauplatz: ein Krankenhaus in Kingston (Ontario, Kanada). Die Zeit: 1.30 Uhr, 2. April 1970. Ein Arzt war im Begriff, einem neugeborenen Mädchen entgegen dem Willen seiner Mutter Blut zu übertragen. Die Mutter, Mrs. Lynn DeWaal, eine Zeugin Jehovas, bat den Arzt dringend, eine andere, ungefährlichere Behandlungsmethode anzuwenden, nämlich das Lichtheilverfahren. Der Arzt wurde zornig und lehnte ab. Darauf verließ die mutige Mutter, die den Beistand ihrer Angehörigen hatte, mitsamt dem Kind das Krankenhaus, obschon zwei Ärzte versuchten, sie mit Gewalt daran zu hindern.

Es ist schon viel vorgekommen, daß Patienten den Arzt oder das Krankenhaus gewechselt haben. Gewöhnlich kümmert sich kaum jemand darum. Doch dieser Fall erregte ungeheures Aufsehen. Er wurde durch Presse, Rundfunk und Fernsehen aufgebauscht und in Kanada, in den Vereinigten Staaten, in Mittelamerika, England und in manchen Ländern des europäischen Kontinents bekanntgemacht. In der Presse konnte man lesen, das Kind sei aus dem Krankenhaus „herausgeholt“ oder es sei „entführt“ worden. Die Ärzte prophezeiten dem Kind nichts Gutes. Ein Mitglied der Provinzregierung gab bekannt, man habe gegen die Mutter Klage erhoben; später wurde diese Äußerung widerrufen. Die Polizei erließ einen Haussuchungsbefehl. Der Kinderschutzverein verlangte den Entzug des Sorgerechts; der Richter lehnte es ab, ohne ordentliche Verhandlung vorzugehen, und der Staatsanwalt gab zu, daß die Mutter das Recht hatte, das Kind aus dem Krankenhaus wegzunehmen.

Wer war der Grund dieser ganzen Aufregung? Eunice Devina DeWaal, die am frühen Morgen des 1. April im St.-Francis-Krankenhaus von Smiths Falls (Ontario) das Licht der Welt erblickte. Sie wog 7 1⁄2 Pfund. Im Laufe des Tages traten bei dem Säugling Anzeichen einer Blutunverträglichkeit auf, doch einer der Ärzte sagte, es sei ein „leichter Fall“.

Mrs. DeWaal mußte an dem Tag, an dem sie das Kind geboren hatte, um 18 Uhr das Krankenhaus verlassen, weil sie einer Gerichtsverhandlung beiwohnen mußte, bei der es um die Scheidung von ihrem Mann ging, der sie böswillig verlassen hatte. Im Krankenhaus versicherte man der jungen Mutter, das Kind würde im Krankenhaus bleiben, bis sie zurückkehre. Als sie zwei Stunden später wieder im Krankenhaus eintraf, war das Kind verschwunden; sie erkundigte sich und fand heraus, daß der Kinderschutzverein den Säugling in ein Krankenhaus in dem etwa 100 Kilometer entfernten Kingston überführt hatte. Darauf fuhr die Mutter, begleitet von ihren Eltern und Brüdern, nach Kingston. Dort stellte sie fest, daß man den Säugling der Obhut eines Doktors D. G. Delahaye anvertraut hatte, der schon in mehreren Fällen eine wichtige Rolle gespielt hatte, in denen versucht worden war, Kindern von Zeugen Jehovas gegen den Willen der Eltern Blut zu übertragen.

Mrs. DeWaal sprach mit Dr. Delahaye über den Zustand ihres Kindes Eunice Devina. Er sagte, der Bilirubinwert sei auf 18 Milligramm je 100 Milliliter gestiegen. Da das Kind kräftig und lebhaft war, gab dieser Wert allein kaum Veranlassung für einen Blutaustausch. Doch Delahaye ließ sich auf keine Diskussion ein, sondern sagte: „Ich werde diesem Kind Blut übertragen, selbst wenn ich dafür ins Gefängnis gehen muß.“ Er wurde gebeten, die weniger gefahrvolle Lichttherapie anzuwenden, aber er lehnte strikte ab.

Wer sollte bei einer solchen Meinungsverschiedenheit entscheiden: die Mutter oder der Arzt? Ärzte können recht haben, aber sie können sich auch irren! Wem gehört das Kind? Wer wird von einer falschen Entscheidung am stärksten betroffen — die Mutter oder der Arzt? Wem liegt am meisten daran, sich für das zu entscheiden, was im Interesse des Kindes ist?

Es gibt auch Fälle, in denen die Ärzte nicht mit der Sachlichkeit und Sorgfalt entscheiden, die man von Fachleuten erwarten dürfte. Im Journal, eine Fachschrift des kanadischen Ärzteverbandes, wurde in einem Artikel unter anderem gesagt: „In Fällen von Jehovas Zeugen kommt es leider oft vor, daß das Chirurgenteam nicht mehr imstande ist, sachlich, klar und vernünftig zu urteilen ... man ist Angehörigen der Zeugen Jehovas gegenüber sehr unduldsam.“ Ist anzunehmen, daß ein Arzt, der nicht mehr imstande ist, „sachlich ... und vernünftig zu urteilen“, eine Entscheidung fällt, die wirklich im Interesse des Kindes ist?

Was die Ärzte hätten erwägen sollen

Was hätten die Ärzte erwägen sollen, als sie entschieden, wie das Kind von Mrs. DeWaal zu behandeln sei? War es in einem solchen Zustand, daß eine Austauschtransfusion erforderlich war, oder hätte man auch das Lichtheilverfahren anwenden können?

Professor Hans Keitel, ein erfahrener Kinderarzt am Jefferson-Krankenhaus und Redakteur, der angesehenen Zeitschrift Pediatric Clinics of North America, analysierte die Faktoren, die ein Arzt berücksichtigen sollte, wenn er einen Säugling mit einem hohen Bilirubinwert zu behandeln hat. Unter der Überschrift „Die Gefahren einer Austauschtransfusion unterbewerten“ schrieb er:

„Bedauerlicherweise ist es üblich, bei einem Säugling eine Austauschtransfusion vorzunehmen, wenn der Bilirubinwert in der ersten Lebenswoche auf 20 Milligramm je Milliliter steigt. [Beim Kind von Mrs. DeWaal betrug der Bilirubinwert 18.] Wir müssen den Mut haben, den Eltern die ganze Wahrheit zu sagen und sie über die Unsicherheitsfaktoren und Gefahren aufzuklären. Viele sind der Meinung, es sei viel besser, die geringe Gefahr eines Gehirnschadens in Kauf zu nehmen (wenn in der ersten Lebenswoche für weniger als einen Tag der Bilirubinwert über 25 Milligramm je 100 Milliliter steigt), aber das Kind lebe, als zu riskieren, daß das Kind sterbe“ (1965, Bd. 12, S. 210).

Mrs. DeWaal gehörte zu den Eltern, die wünschen, daß „das Kind lebe“; sie sah keine Notwendigkeit für eine Austauschtransfusion (die tödlich sein konnte), denn der Bilirubinwert war weit unter dem von dem Arzt erwähnten Wert, nämlich 25 Milligramm je 100 Milliliter.

Die Austauschtransfusion ist mit vielen Gefahren verbunden, das Lichtheilverfahren jedoch (bei dem das Kind mit hellem Licht oder Sonnenlicht bestrahlt wird), um dessen Anwendung die Mutter den Arzt gebeten hatte, wird in den ärztlichen Fachschriften vielfach empfohlen. Dr. J. A. Lucey schrieb in der medizinischen Zeitschrift Pediatrics (Band 41, 1968), dieses Verfahren sei „einfach, billig und gefahrlos“.

War Dr. Delahaye, der darauf beharrte, die gefährlichere Methode anzuwenden, sachlich, oder gehörte er zu den in der Zeitschrift Canadian Medical Association Journal beschriebenen Ärzten, die in solchen Fällen manchmal nicht mehr imstande sind, „sachlich ... und vernünftig zu urteilen“?

Weggang

Da es der Arzt ablehnte, die Wünsche der Mutter zu berücksichtigen, entschied man, das Kind anderswo behandeln zu lassen. Mrs. DeWaal hatte das Kind im Arm. Einer ihrer Begleiter sagte: „Komm, wir gehen.“ Doch Dr. Delahaye hielt den Mann an der Jacke fest und entgegnete: „O nein, Sie gehen nicht!“ Darauf kam es zu einem Handgemenge. Zwei Schwestern wollten der Mutter das Kind entreißen, dabei gefährdeten sie das Kind und verursachten der Mutter blaue und grüne Flecken am Arm.

Mrs. DeWaal, die das Kind immer noch fest im Arm hielt, gelang es dann mit Hilfe ihres Bruders, den Aufzug (die Besprechung hatte im siebenten Stock stattgefunden) zu erreichen. Während sie nach unten fuhr, ertönten die Alarmglocken. Wie würde sie im Parterre an der Wache vorbeikommen? Als sie aus dem Aufzug trat, stürzte die Wache ganz aufgeregt wegen des Alarms in den Aufzug und fuhr in den siebenten Stock. Es gelang der Mutter, das Krankenhaus ungehindert mit dem Kind zu verlassen und eines der wartenden Autos zu besteigen. Inzwischen suchte Dr. Delahaye die Männer, die Mrs. DeWaal begleitet hatten, festzuhalten; während sie die Treppe hinuntergingen, versuchte er sie immer wieder zurückzuhalten, ja er verfolgte sie bis auf den Bürgersteig, um zu verhindern, daß sie das andere Auto, das auf sie wartete, besteigen könnten.

Von Gefängniswärtern würde man erwarten, daß sie mit aller Gewalt versuchen würden, Insassen daran zu hindern, aus dem Gefängnis zu entweichen, aber das hier war ein Krankenhaus. Dieser Arzt fügte den Akten über ärztlichen Anstand ein neues Kapitel hinzu.

Reaktion in amtlichen Kreisen

Was würden die Behörden nun tun?

Die Presse schrieb von einer Entführung des Kindes; die Polizei hatte Befehl erhalten, es zu suchen. Im Provinzparlament wurden Fragen gestellt. John Yaremko, Minister für Wohlfahrt und Familienfürsorge, gab bekannt, daß gegen die Mutter Klage eingereicht worden sei. Ein Beamter, der im Ministerium Mr. Yaremkos arbeitet, verneinte gleich darauf, daß man gegen die Mutter geklagt habe. Eine Haussuchung bei der Mutter des Kindes war angeordnet worden; doch der Staatsanwalt widerrief diesen Befehl.

Der Kinderschutzverein bemühte sich um das Sorgerecht und beschwerte sich, als der Richter keine gerichtliche Verfügung erließ. Richter Garvin, ein Mann, der nicht bereit war, sich über das Gesetz hinwegzusetzen, wollte dafür sorgen, daß eine gerechte Verhandlung stattfinde, und ließ sich nicht zu einer voreiligen Entscheidung verleiten. Er wußte, daß das höchste Gericht von Ontario in einem früheren Fall von Zeugen Jehovas entschieden hatte, daß sie Anspruch auf eine Vorladung und eine Verhandlung haben. Er bekundete gebührende Achtung vor dem Entscheid des höchsten Gerichts und lehnte es ab, seines Amtes zu walten, solange die Voraussetzungen für ein ordentliches Verfahren nicht gegeben seien.

Der Staatsanwalt C. J. Newton sagte, Dr. Ashwell von Smiths Falls habe richtig gehandelt, gab aber auch zu, daß die Mutter ebenfalls das Recht gehabt habe, das Kind aus dem Krankenhaus wegzunehmen.

Angesichts dieser sich widersprechenden Meinungen schrieb die Zeitung Globe and MaiI (Toronto): „Verwirrung verdunkelte gestern die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Verschwinden eines dreitägigen Säuglings.“

Es gab keinen Grund zu einer Verwirrung. Die Mutter war im Recht. Es war ihr Kind. Man hat das Recht, sich einen Arzt zu nehmen, ihn aber auch wieder zu entlassen. Das ist grundlegend für das Verhältnis zwischen Arzt und Patient; und vernünftige Ärzte sind gern bereit, das zu respektieren. Das gegenseitige Vertrauen bildet die Grundlage für dieses Verhältnis; ein amtlicher Zwang ist hier nicht am Platze.

Ähnlich verhält es sich mit Krankenhäusern. Ein Krankenhaus ist kein Gefängnis. Ein Patient — bei einem Kind dessen Eltern — benötigt keine Erlaubnis vom „Aufseher“ (Arzt), das Krankenhaus zu verlassen. Manches Krankenhaus mußte sogar schon Schadenersatz leisten, weil Patienten, die das Krankenhaus verlassen wollten, daran gehindert wurden.

Übertreibung der Ärzte

In solchen Fällen ist es üblich, daß die Ärzte sagen, wenn man dem Kind kein Blut übertrage, werde es entweder sterben oder einen Gehirnschaden davontragen.

Sie verschweigen aber der Öffentlichkeit, daß Kinder, denen Blut transfundiert wird, nach der Transfusion in der Entwicklung zurückbleiben, dazu kommt noch, daß sehr viele (einige schätzen 10 Prozent) an den Folgen der Austauschtransfusion sterben.

In der Zeitschrift Medical World News vom 16. April 1970 konnte man unter der Überschrift „Gefahren der Austauschtransfusionen“ lesen: „Kinder, die ihr Leben mit einer so schweren Erythroblastose beginnen, daß eine Austauschtransfusion erforderlich wird, bleiben immer etwas hinter Kindern zurück, die davon verschont geblieben sind.“ Dr. Edward Schlesinger berichtete über Tests, die man mit Kindern gemacht hatte, denen Austauschtransfusionen gegeben worden waren: „Bei beiden Tests schnitten die Kinder am schlechtesten ab, die an fetaler Erythroblastose gelitten hatten und bei denen man eine Austauschtransfusion vorgenommen hatte.“

Die nachteiligen Folgen solcher Transfusionen veranlaßten den Artikelschreiber, die Vermutung zu äußern: „Austauschtransfusionen werden wahrscheinlich, wenigstens von den Kinderärzten, immer seltener angewandt werden.“

Dr. Ashwell, der das Kind zur Welt gebracht hatte, äußerte die üblichen düsteren Voraussagen. „Dieses kleine Mädchen hat ungefähr ebensoviel Aussicht, zu leben oder keinen bleibenden Gehirnschaden davonzutragen, wie ich, heute das große Los zu gewinnen“, sagte er zum Reporter der Zeitung The Telegram. Doch diese radikale Äußerung wurde etwas unglaubwürdig, als Ashwell weiter erklärte: „Ehrlich gesagt, kann ich Ihnen die Krankheit einfach nicht beschreiben, weil ich selbst nur einen unklaren Begriff davon habe.“

Und wie erging es Eunice Devina? Das Kind, das schuldlos zum Mittelpunkt eines solchen Streites geworden war, wurde von seiner Mutter zu Freunden, die in einer anderen Stadt wohnten, gebracht. Eine Krankenschwester mit viel Erfahrung auf dem Gebiet des Lichtheilverfahrens nahm sich des Kindes an. Nachdem sie es fünf Tage mit Blaulicht behandelt hatte, war die Krankheit überwunden.

Ein Arzt untersuchte den Säugling und stellte fest, daß er „lebhaft war, sich gut entwickelte und keine Anzeichen einer Abnormität aufwies“. Zur Zeit der Abfassung dieses Artikels befand er sich in der Wohnung seiner Mutter und war ein fröhliches, geistig und körperlich normales Kind.

Dr. Delahaye schien über die ganze Sache recht unglücklich zu sein. Er hatte nicht nur Schlimmes für die Gesundheit des Säuglings vorausgesagt, sondern dem Kinderschutzverein auch „Laxheit“ vorgeworfen, weil er sich nicht bemüht habe, zu ermitteln, wo das Kind war; außerdem beschuldigte er das höchste Gericht von Ontario der „Drückebergerei“.

In einem Interview, das er am 3. April dem Reporter der Zeitung The Telegram gewährte, berichtete er über einen anderen Fall, bei dem es um ein Kind von Zeugen Jehovas ging, das Leukämie hatte. „Bevor der Arzt dem Kind Blut übertragen konnte, holten die Eltern es aus dem Krankenhaus in Kingston weg. Ärzte in Toronto respektierten die Wünsche der Eltern und gaben dem Kind kein Blut, das, o Ironie des Schicksals, dennoch am Leben blieb“, sagte Dr. Delahaye.

Auch das Kind der Mrs. DeWaal blieb, „o Ironie des Schicksals“, am Leben. Und auch alle übrigen Kinder von Zeugen Jehovas, die aus einem Krankenhaus weggeholt worden sind, um zu verhindern, daß ihnen Blut übertragen würde, blieben am Leben. Aber die sechs Kinder von Zeugen Jehovas in Kanada, die man den Eltern weggenommen hatte, um ihnen Blut zu übertragen, wurden den Eltern tot zurückgebracht.

Am 3. Juni erschien die Mutter mit dem Kind und ihrem Rechtsanwalt in Ottawa im Fernsehen, um zu erklären, was geschehen war und warum es geschehen war. Obschon Dr. Delahaye dem Säugling prophezeit hatte, er werde „sehr wahrscheinlich sterben“, machte Eunice Devina laut und deutlich klar, daß sie quicklebendig war. Später wurde dieses Programm überall in Kanada gesendet.

Dieser Fall erinnert einen an den Rat, den Howard Oleck, Professor der Rechte, in der Zeitschrift Medical World News (5. Dezember 1969) zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten gab. Er schrieb, daß sie besser würden, „wenn die Ärzte im allgemeinen aufhören würden, sich zu benehmen, als wären sie die Auserwählten Gottes“.

Es gibt viele gute Ärzte, die die Wünsche der Eltern respektieren, und diese Haltung ist lobenswert. Solche Ärzte sind froh, als ein Gegengewicht die Entscheidung der Eltern zu haben; das trägt zu einer ersprießlichen Zusammenarbeit bei und einem Verhältnis, das beiden Teilen zum Nutzen gereicht.

Der hier geschilderte Fall zeigt deutlich, daß man sich nicht leichtfertig über elterliche Entscheidungen hinwegsetzen darf. Eunice Devina ist von ihrer Mutter geschützt worden, die sich gezwungen sah, einem Arzt zu widersprechen. Die Tatsache, daß sich das Kind normal entwickelt, daß es gedeiht und ein zufriedenes Kind ist, zeigt, daß die Entscheidung der Mutter richtig war.

[Bild auf Seite 12]

Kind, das Austauschtransfusion benötigt, aus dem Krankenhaus geholt; 2 Tage alter, kranker Säugling aus dem Krankenhaus geholt; Kind, dem Blut übertragen werden sollte, immer noch vermißt; DeWaal-Baby „lebt und ist gesund“

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