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Erwachet! 1975
g75 8. 3. S. 22-25

Niederlande: Jehovas Zeugen aus dem Gefängnis entlassen!

Vom „Awake!“-Korrespondenten in den Niederlanden

IM Jahre 1936 wurde Johan Akkerman in die Strafanstalt Veenhuizen eingeliefert. Er war der erste Zeuge, der wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in dieses Gefängnis kam. Achtunddreißig Jahre danach, am 19. Juli 1974, wurde der letzte Zeuge aus dieser Strafanstalt entlassen.

Das war eine Sensationsmeldung für die Presse. Führende niederländische Tageszeitungen brachten Schlagzeilen wie „JEHOVAS ZEUGEN KÖNNEN HEIMGEHEN“.

Für viele Beamte war damit ein Problem gelöst, das sie lange belastet hatte: Es hatte ihnen widerstrebt, anständige, ordentliche junge Männer zusammen mit abgebrühten Verbrechern einzusperren, nur weil sie nicht bereit waren, etwas zu tun, was sie vor ihrem christlichen Gewissen nicht verantworten konnten. Für Jehovas Zeugen aber war das ein weiterer Sieg im Kampf um die Freiheit, Gott so anzubeten, wie die Bibel es gebietet.

Geschichtlicher Hintergrund des Entscheides

Was führte zu dieser sensationellen Meldung? Um das zu verstehen, muß man wissen, daß ein Niederländer, wenn er achtzehn Jahre alt wird, zur Musterung gehen muß, wo er sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen hat. Gilt der Gemusterte nach seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit als für den Wehrdienst geeignet, so kann er, sobald er das zwanzigste Lebensjahr erreicht hat, zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden. Wenn es ihm aus Gewissensgründen unmöglich ist, Dienst mit der Waffe zu leisten, kann er beantragen, einen waffenlosen Dienst zu leisten.

Aber Jehovas Zeugen in den Niederlanden haben nicht nur den Wehrdienst, sondern auch jeglichen waffenlosen Dienst, der als Ersatz dafür gilt, verweigert. Die biblischen Gründe für ihren Standpunkt werden später in diesem Artikel behandelt werden.

In der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg war das Problem der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, hervorgerufen durch Jehovas Zeugen, klein. Aber schon während des Krieges und vor allem nach dem Krieg wurde es immer größer. Das niederländische Wehrpflichtgesetz befreit Geistliche und Personen, die sich auf das geistliche Amt vorbereiten, vom Wehrdienst; deshalb hielt man es für ratsam, den Rechtskampf aufzunehmen, um zu erreichen, daß dieses Recht Jehovas Zeugen ebenfalls zugebilligt würde.

Vom Wehrdienst waren die Geistlichen all der Religionsgemeinschaften befreit, deren Name in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt war. Aber Jehovas Zeugen waren in diesem Verzeichnis nicht enthalten. Das Gesetz räumte dem Verteidigungsminister jedoch das Recht ein, auch die Geistlichen einer Religionsgemeinschaft, deren Name nicht im Verzeichnis stand, vom Wehrdienst zu befreien. Deshalb ersuchten Jehovas Zeugen den Minister in einigen Fällen um Befreiung vom Wehrdienst.

Vom Jahre 1949 an wurden etwa zehn Jahre lang Dutzende von Fällen vor dem Staatsrat verhandelt, der die Aufgabe hatte, die Regierung darüber zu beraten, ob Befreiung vom Wehrdienst gewährt werden soll oder nicht. Aber im Laufe der Zeit erkannte man, daß die Befreiung der Zeugen vom Wehrdienst von der persönlichen Bereitwilligkeit des Ministers abhing und nicht erfolgte, weil man anerkannte, daß sie ein gesetzliches Recht darauf hatten. Deshalb wurde dieser Rechtskampf eingestellt.

Diese jahrelangen Bemühungen zeitigten jedoch auch einige gute Ergebnisse. In der Presse erschienen von Zeit zu Zeit wohlwollende Kommentare. So erklärte ein Staatsanwalt: „Ich habe zwar dafür gesorgt, daß der Angeklagte in eine Strafanstalt eingeliefert wird, aber ich bin mir darüber im klaren, daß er nicht unter Verbrecher gehört“ (Het Vrije Volk, 11. November 1955).

Während dieser Zeit unternahm vor allem das Justizministerium Schritte, um die Gefängnisstrafe zu erleichtern. Vom Jahre 1950 an durfte ein Aufseher der Zeugen Jehovas vom Amsterdamer Zweigbüro die gefangenen Zeugen Jehovas einmal im Monat besuchen. Im Jahre 1956 wurde die Erlaubnis erteilt, daß man die Gefangenen besuchen durfte, ohne daß eine Wache dabei war. Auch die Besuchszeit wurde verlängert.

Vom Jahre 1958 an war es erlaubt, den Gefangenen biblische Schriften für ihr persönliches Studium zukommen zu lassen. Nach einiger Zeit wurden die gefangenen Zeugen Jehovas in Baracken neben der Strafanstalt Veenhuizen untergebracht, und sie durften sich verhältnismäßig frei bewegen. Schließlich durften sie an den Wochenenden nach Hause, und sie durften auch Kongresse der Zeugen Jehovas besuchen. Dennoch verurteilte man Jehovas Zeugen weiterhin zu Freiheitsstrafen. Aber das belastete das Gewissen manch eines Niederländers.

Die Behörden beginnen einzulenken

Am 26. März 1971 konferierten drei Vertreter der Zeugen Jehovas mit Vertretern des Verteidigungsministeriums und des Justizministeriums. Das Gespräch dauerte zweieinhalb Stunden.

Eine der ersten Fragen, die von Mitgliedern dieser Kommission gestellt wurden, lautete: „Daß Sie keinen Wehrdienst leisten wollen, ist klar und bedarf keiner weiteren Erklärung. Aber was haben Sie eigentlich gegen den zivilen Ersatzdienst?“

Die Zeugen erklärten, daß sie nicht gegen den Zivildienst als solchen seien, sondern es gehe ihnen um die strikte Neutralität. Daher sei für Jehovas Zeugen kein Dienst, der lediglich ein Ersatz für den Wehrdienst sei, akzeptabel.

Durch andere Fragen wurde die Sache noch mehr präzisiert. „Wenn jemand keinen Wehrdienst leisten kann“, erklärten die Vertreter der Regierung, „untersteht er nicht mehr den Militärbehörden, sondern den zivilen Behörden, und von diesem Augenblick an hat er nichts mehr mit dem Militär zu tun. Warum können Sie einen solchen Zivildienst dennoch nicht leisten?“

Christen sind nicht bereit, einen solchen Dienst zu leisten, weil im Gesetz Gottes gesagt wird: „Ihr seid um einen Preis erkauft worden, werdet nicht mehr Sklaven der Menschen“ (1. Kor. 7:23). Der Christ verweigert auch den Zivildienst, der als Ersatz für den Militärdienst gilt. In Wirklichkeit würde er durch diesen Dienst ein Teil der Welt werden, Jesus aber gebot, sich von der Welt getrennt zu halten (Joh. 15:19; 17:14-16).

Nun nahm das Gespräch eine Wendung. „Wie sollen die Fälle der Zeugen Jehovas nach Ihrer Meinung behandelt werden?“ fragte einer der Gesprächspartner. Die Antwort: „Befreiung vom Wehrdienst für Vollzeit- und Teilzeitprediger des Evangeliums, wie es das Gesetz vorsieht.“ Es wurde darauf hingewiesen, daß in den Niederlanden Angehörige bestimmter religiöser Orden vom Wehrdienst befreit seien, obschon diese nichts anderes täten, als in einer Institution zu leben und Bier zu brauen.

Gegen diesen Vorschlag der Zeugen Jehovas meldete die Kommission einige Bedenken an. Sie befürchtete, daß dadurch alle möglichen Personen Zeugen Jehovas würden, nur um sich vor dem Wehrdienst zu drücken. Aber Jehovas Zeugen versicherten der Kommission, daß in den Ortsversammlungen der Zeugen Personen, die es nicht ernst meinten, mit fast absoluter Sicherheit erkannt würden.

Parlamentsmitglieder stellen Fragen

Knapp vier Monate später wurde ein Zeuge Jehovas wegen Verweigerung des Wehrdienstes zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Sein Anwalt namens Spermon forderte Befreiung vom Wehrdienst, weil sein Mandant ein Prediger des Evangeliums sei. In seinem Plädoyer erklärte er unter anderem: „Katholische und protestantische Theologiestudenten sind vom Wehrdienst und vom zivilen Ersatzdienst befreit, weil sie auf einer anerkannten theologischen Fakultät studieren. Da Jehovas Zeugen in den Niederlanden keine theologische Fakultät haben und weil sie vom Gesetz nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, räumt man ihnen die Möglichkeit, die das Gesetz vorsieht, nicht ein.“

Ferner erklärte er: „Dieses Kriterium ist bedenklich. Es erweckt zu sehr den Eindruck, der Staat mische sich in die inneren Angelegenheiten der Religionsgesellschaften ein. Nach dem Gesetz über die Religionsgesellschaften vom Jahre 1853 ist es dem Staat untersagt, über die inneren Angelegenheiten einer Religionsgesellschaft zu bestimmen“ (De Tijd, Donnerstag, 22. Juli 1971).

Diese Äußerungen lösten eine weitere Aktion aus. Der Parlamentarier D. A. Th. van Ooijen schrieb an den Verteidigungs- und an den Justizminister: „Sind Staatsmänner bereit, sich zu der Erklärung zu äußern, die W. Spermon vor dem höchsten Militärgericht abgegeben hat ...?“ Darauf führte er das Wesentliche der oben angeführten Erklärung Spermons an.

Der Parlamentarier stellte noch andere heikle Fragen wie: „Stimmt es, daß in den Vereinigten Staaten, in Schweden und in Deutschland Jehovas Zeugen sowohl vom Wehrdienst als auch vom Wehrersatzdienst befreit werden, wenn sie nachweisen können, daß sie eine bestimmte Anzahl Stunden für das Predigtwerk aufwenden?“ „Sind die Staatsmänner bereit, die Sache zu beschleunigen, so daß das Gesetz über Religionsgesellschaften, nach dem es einer Religionsgesellschaft überlassen ist, zu bestimmen, wen sie als Prediger anerkennen will, auch auf Jehovas Zeugen angewendet wird?“

Nun unternimmt das Verteidigungsministerium Schritte

Am 25. Oktober 1973 konferierten drei Vertreter der Zeugen Jehovas mit einer Kommission, die das Verteidigungsministerium vertrat. Die Kommission ließ sich gründlich über den organisatorischen Aufbau der Zeugen Jehovas und darüber, wie ihre „Vollzeitprediger“ ernannt werden, informieren.

Im Verlauf der Konferenz zeigte es sich, daß das Verteidigungsministerium bereits Schritte unternommen hatte, um die „Vollzeitprediger“ als solche anzuerkennen. Dann schlug ganz unerwartet ein Mitglied der Kommission vor, auch alle vom Wehrdienst zu befreien, die sich auf die Aufgabe eines „Vollzeitpredigers“ vorbereiteten. Da es offenbar nur ein Vorschlag war, verhielten sich die Vertreter der Zeugen Jehovas abwartend. Doch die Kommission griff den Vorschlag auf und unterstützte ihn sogar.

Nach dieser Konferenz durfte das niederländische Hauptbüro der Zeugen Jehovas diese Information an die Versammlungen weitergeben. So erhielten alle, die sich auf den „Vollzeitpredigtdienst“ vorbereiteten, Kenntnis von diesen neuen Entwicklungen. Von da an wurden alle, die sich auf diesen Dienst vorbereiteten, bis auf unbestimmte Zeit — bis ein entsprechendes Gesetz angenommen ist — vom Wehrdienst und vom Wehrersatzdienst zurückgestellt.

Jeder kann sich vorstellen, daß die Freude über diese gute Nachricht nach den jahrelangen Bemühungen groß war. Man glaubte, daß damit die Sache erledigt sei. Aber es sollte noch ein weiteres Kapitel der Geschichte des Kampfes um die Religionsfreiheit in den Niederlanden geschrieben werden. Am 11. Juni 1974 konferierten die Vertreter der Zeugen Jehovas nochmals mit derselben Kommission des Verteidigungsministeriums. Das war bis dahin die kürzeste Konferenz, aber sie hatte weitreichende Folgen.

Bei dieser Gelegenheit erklärten die Vertreter des Verteidigungsministeriums, daß künftig alle getauften Zeugen Jehovas auf Empfehlung der Ältestenschaft ihrer Versammlung bis zur endgültigen Annahme der Gesetzesvorlage vom Wehrdienst zurückgestellt würden. Dann wurde eine zufriedenstellende Verfahrensweise, die bei der Behandlung dieser Fälle angewandt werden soll, ausgearbeitet. Jeder Befreiungsantrag wird von der Ältestenschaft der Versammlung unterzeichnet und an das Zweigbüro der Zeugen Jehovas geschickt. Dort werden die Unterschriften der Ältesten auf ihre Richtigkeit geprüft, bevor der Antrag an die Regierung weitergeleitet wird. So würde die Glaubwürdigkeit des Antragstellers für das Verteidigungsministerium bestätigt werden.

Das Justizministerium reagierte schnell auf diesen Entscheid des Verteidigungsministeriums, indem es alle eingesperrten Zeugen Jehovas aus dem Gefängnis entließ. Zwölf Tage nachdem der letzte Zeuge entlassen worden war, nämlich am 31. Juli 1974, lasen die Niederländer in ihren Tageszeitungen überraschende Schlagzeilen wie „JEHOVAS ZEUGEN KÖNNEN HEIMGEHEN“.

Eine Zeitung schloß ihren Bericht wie folgt: „Das Verteidigungsministerium arbeitet ein Gesetz aus, das alle getauften Zeugen Jehovas vom Wehrdienst befreit. Solange die Entscheidung der Volksvertretung über diese Gesetzesvorlage aussteht, sind alle Verfahren gegen Jehovas Zeugen eingestellt. Das Verteidigungsministerium hielt es nicht für richtig, unter diesen Umständen die Zeugen im Gefängnis festzuhalten, die bereits verurteilt worden sind.“

So endete dieser fünfundzwanzigjährige Kampf um die Freiheit, Gott so zu dienen, wie es das Gewissen fordert, mit der Befreiung von achtundzwanzig Zeugen. Sie wurden zur rechten Zeit frei — einige Tage bevor (im vergangenen Sommer) in den Niederlanden die Bezirkskongresse „Göttlicher Vorsatz“ begannen.

Wir hoffen und beten darum, daß die Männer, die diesen weisen Entscheid gefällt haben, als einzelne in Übereinstimmung mit der biblischen Ermahnung „Küßt den Sohn [Jesus Christus]“ handeln und ihn als den König der Erde anerkennen werden. Dann dürfen auch sie hoffen, Empfänger der großartigen Segnungen zu werden, die seine bevorstehende glorreiche Königreichsherrschaft allen gehorsamen Menschen zukommen lassen wird (Ps. 2:12).

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