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Erwachet! 1985
g85 8. 8. S. 24

Elternschaft neu definiert?

KANN die Elternschaft neu definiert werden? Folgender Titel eines Artikels in der New York Times läßt dies vermuten: „Aufgrund neuer Fortpflanzungsmethoden Elternschaft neu definiert“. Früher gab es nur e i n e Möglichkeit, ein Kind zu bekommen, doch die moderne Biotechnik hat Variationen geschaffen, die Beklemmung hervorrufen.

Worin bestehen diese „neuen Fortpflanzungsmethoden“? In der Zeitung wurden folgende fünf erwähnt: 1. Die Frau wird künstlich befruchtet (entweder mit dem Samen des Ehemannes oder dem eines Spenders). 2. Embryotransfer: Wenn eine Frau nicht in der Lage ist, befruchtungsfähige Eizellen zu produzieren, kann eine andere Frau mit dem Sperma des Ehemannes befruchtet werden. Die befruchtete Eizelle kann der Spenderin entnommen und in die Gebärmutter der Ehefrau implantiert werden. 3. Befruchtung „in vitro“: Dem Eierstock einer Frau wird eine reife Eizelle entnommen, die dann im Reagenzglas mit dem Sperma des Ehemannes befruchtet und schließlich in die Gebärmutter der Frau implantiert wird. 4. Leihmütter: Wenn eine Frau nicht in der Lage ist, ein Kind auszutragen, kann sich eine andere Frau mit dem Sperma des Ehemannes künstlich befruchten lassen und das Kind für das Ehepaar gebären. 5. Tiefkühlmaterial: Sperma, Eizellen und Embryos können tiefgefroren gelagert werden, um später bei einer der erwähnten Methoden Verwendung zu finden.

Diese neuen Möglichkeiten, ein Kind zu bekommen, sollen Ehepaaren im Falle der Unfruchtbarkeit des Mannes oder der Frau helfen. Die Rechtsfragen, die sich dadurch ergeben, wurden auf einer Konferenz in Cambridge (Massachusetts, USA) erörtert. Unter anderem wurden folgende Fragen besprochen: Welchen Status hat ein Embryo im Labor, bevor er implantiert wird? Was soll mit einem tiefgefrorenen Embryo geschehen, wenn das Ehepaar stirbt, von dem er stammt? Es wurde auch erwähnt, daß „gegenwärtig keine gesetzliche Bestimmung [in den Vereinigten Staaten] den Beginn eines ‚Handels mit tiefgefrorenen Embryos‘, d. h. des kommerziellen Verkaufs von Erbgut, verhindert“.

In Verbindung mit der umstrittenen Mietmutterschaft entstehen besonders komplizierte Fragen. Verkauft die Leihmutter, die für das Austragen des Kindes bezahlt wird, ihr Baby? Wer ist für das Kind verantwortlich, wenn weder die Leihmutter noch die Bestell-Eltern es haben wollen — vielleicht weil es behindert zur Welt gekommen ist? Was ist, wenn es die Leihmutter nach der Geburt behalten möchte? Welche Rechte haben die Bestell-Eltern?

In einer Zeit, in der, wie Dr. George J. Annas sagte, Sex ohne Zeugung zunimmt und Zeugung ohne Sex möglich ist, ergeben sich wirklich komplizierte moralische und rechtliche Fragen.

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