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  • Der Zölibat — Warum eine Pflicht?
  • Erwachet! 1985
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  • Wo hat er seinen Ursprung?
  • Warum das Erfordernis übernommen wurde
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Erwachet! 1985
g85 8. 11. S. 4-6

Der Zölibat — Warum eine Pflicht?

DER Zölibat als Erfordernis für das Priesteramt wird unter Katholiken immer unpopulärer. Als der Papst vor einiger Zeit die Schweiz besuchte, ergab eine Umfrage, daß sich nur 38 Prozent der dortigen Katholiken für den priesterlichen Zölibat aussprachen. Wie eine in den Vereinigten Staaten durchgeführte Umfrage des Gallup-Instituts (1983) zeigte, waren 58 Prozent der Katholiken der Meinung, man solle Priestern das Heiraten erlauben.

Doch wie schon Papst Paul VI. in seiner berühmten Enzyklika Sacerdotalis caelibatus (Priesterlicher Zölibat, 1967), so hat auch Johannes Paul II. das Zölibatsgesetz bestätigt. Warum besteht der Vatikan weiterhin auf diesem unpopulären Gesetz, wenn es doch seinen eigenen Interessen entgegenzustehen scheint? Ist der priesterliche Zölibat ein Erfordernis, das Christus und die Apostel festlegten?

Wo hat er seinen Ursprung?

In der Einleitung zu seiner Enzyklika vom Jahre 1967 gab Papst Paul VI. zu: „Der erste Einwand scheint seinen Ursprung von der höchsten Autorität zu nehmen, vom Neuen Testament, das die Lehre Christi und der Apostel bewahrt. Es verlangt nicht die Ehelosigkeit jener, die dem heiligen Dienst obliegen.“ Ähnlich heißt es in der Catholic Encyclopedia: „Diese Stellen [1. Timotheus 3:2, 12; Titus 1:6] stehen im Widerspruch zu der Behauptung, der Zölibat sei für die Geistlichkeit von Anfang an obligatorisch gewesen. ... Diese Wahlfreiheit scheint während der ganzen Zeit angedauert zu haben, die man als ... die erste Periode der kirchlichen Gesetzgebung bezeichnen könnte, d. i. bis etwa zur Zeit Konstantins und des Konzils von Nizäa.“

Wo hat die Zölibatspflicht für Priester ihren Ursprung, wenn sie nicht von Christus und seinen Aposteln herrührt?

„In alten heidnischen Zeiten hielt man den Zölibat in Ehren“, heißt es in M’Clintock and Strong’s Cyclopædia. Andere Nachschlagewerke zeigen, daß diese „alten heidnischen Zeiten“ bis in das alte Babylon und das alte Ägypten zurückgehen. In der New Encyclopædia Britannica wird gesagt: „Mit der Entstehung der großen Kulturen des Altertums kam der Zölibat in verschiedenen Verbindungen zum Vorschein.“ Er war zum Beispiel mit der Anbetung der Isis, der ägyptischen Fruchtbarkeitsgöttin, verbunden. Die Encyclopædia Britannica sagt darüber: „Für diejenigen, die ihre heiligen Mysterien feierten, war geschlechtliche Enthaltsamkeit ein absolutes Erfordernis.“

Außerdem schreibt Alexander Hislop in seinem Buch The Two Babylons: „Jeder Gelehrte weiß, daß der Kult der Kybele, der babylonischen Göttin, als er in das heidnische Rom Eingang fand, in seiner ursprünglichen Form eingeführt wurde, das heißt mit seiner im Zölibat lebenden Priesterschaft.“

Warum hat die katholische Kirche in Anlehnung an alte heidnische Religionen das Erfordernis einer im Zölibat lebenden Geistlichkeit übernommen?

Warum das Erfordernis übernommen wurde

Der priesterliche Zölibat verleiht der Kirche Macht. Das liegt daran, daß Priester nur durch hierarchische Ernennung eingesetzt werden können, da sie für ihr Priesteramt keine Erben haben. Selbst in der Catholic Encyclopedia wird zugegeben, daß man Rom vorgeworfen hat, den Zölibat als Mittel zu benutzen, „um die Abhängigkeit der Geistlichkeit von der zentralen Autorität des Heiligen Stuhls zu sichern“.

Aber nicht nur das. Der Überblick über die „Geschichte des Zölibats“ (Seite 6) zeigt, daß der Zölibat erst im 12. Jahrhundert u. Z. zum Kirchengesetz wurde. Papst Gregor VII. (1073 bis 1085) trug entscheidend dazu bei, den Weg für die Annahme des Gesetzes zu bereiten. Interessanterweise wird von ihm gesagt, er habe „deutlicher als jeder andere zuvor die enorme Zunahme des Einflusses erkannt, die sich aus einer streng im Zölibat lebenden Geistlichkeit ergeben würde“.

Doch der priesterliche Zölibat diente nicht nur zur Unterstützung der katholischen Hierarchie, sondern dadurch wurde der Geistlichkeit auch Überlegenheit gegenüber dem einfachen Volk verliehen. Georges Duby, einer der führenden Historiker Frankreichs, sagte vor einiger Zeit von den Mönchen und Priestern des Mittelalters, daß sie aufgrund des Zölibats „in der Rangordnung über anderen standen“. „Sie hatten das Recht, über die übrige Gesellschaft zu herrschen.“

Die Folgen

Über die Folgen des Eheverbots für Priester schreibt die Catholic Encyclopedia: „Uns ist nicht daran gelegen, den Tiefstand der Moral zu beschönigen oder zu leugnen, auf den die katholische Geistlichkeit in verschiedenen Zeitabschnitten der Weltgeschichte und in verschiedenen Ländern, die sich christlich nennen, gelegentlich gesunken ist.“ Auch heute hat die Unmoral unter der Geistlichkeit in vielen Ländern dazu geführt, daß das Priesteramt in den Augen ehrlicher Menschen an Achtung verloren hat.

Das aus heidnischen Kulten stammende Gesetz des priesterlichen Zölibats hat auch zur Folge, daß die Ehe, eine ehrbare Einrichtung Gottes, herabgesetzt wird (Matthäus 19:4-6; 1. Mose 2:21-24; Hebräer 13:4). Die New Encyclopædia Britannica erklärt: „Dieser Gedanke einer kultischen Reinheit hat die Tendenz gefördert, die Ehe abzuwerten und die geschlechtliche Liebe zu dämonisieren. Er hat dazu geführt, daß Priester und Mönche im Zölibat leben müssen, was innerhalb der Kirche über die Jahrhunderte Streitigkeiten verursacht hat.“

Der priesterliche Zölibat wurde mit Hintergedanken eingesetzt, woraus sich erklären läßt, warum man daran festhält. Er hat sich tatsächlich weder für das katholische Volk noch für die Geistlichkeit segensreich ausgewirkt. Auch die Kirche selbst muß darunter leiden, denn man nimmt im allgemeinen an, der gegenwärtige Priestermangel sei zum großen Teil auf dieses unbiblische Gesetz zurückzuführen.

Eine Untersuchung des Dogmas von der „immerwährenden Jungfräulichkeit Marias“ wird weiteren Aufschluß über den kirchlichen Standpunkt zur Ehe und zu sexuellen Fragen vermitteln.

[Herausgestellter Text auf Seite 5]

Das Neue Testament „verlangt nicht die Ehelosigkeit jener, die dem heiligen Dienst obliegen“ (Papst Paul VI.)

[Kasten auf Seite 6]

Geschichte des Zölibats

Erstes Jahrhundert: „Im Neuen Testament ist keinerlei Hinweis darauf zu finden, daß der Zölibat eine Verpflichtung war, weder für die Apostel noch für diejenigen, die von ihnen eingesetzt wurden“ (The Catholic Encyclopedia).

Viertes Jahrhundert: „Das älteste Zeugnis eines Gesetzes über den priesterlichen Zölibat ist Kanon 33, der auf der Synode von Elvira [Spanien] um 300 n. Chr. angenommen wurde“ (Dictionnaire de Théologie Catholique).

„Auf dem Konzil von Nizäa [325 u. Z.] lehnte man es ab, dieses Gesetz [Elvira-Kanon 33] der ganzen Kirche aufzuerlegen“ (A Catholic Dictionary).

Bis zum zehnten Jahrhundert: „Jahrhundertelang war die Frage des Zölibats Gegenstand ständiger Kämpfe innerhalb der Kirche. Widernatürliche Freveltaten nahmen unter der Geistlichkeit überhand; im neunten und zehnten Jahrhundert scheint ihr Amt als Entschuldigung für Ausschweifungen gegolten zu haben. ... Viele Priester lebten offen im Ehestand, obwohl die Konzile ständig neue Anordnungen gegen sie erließen“ (M’Clintock and Strong’s Cyclopædia).

Elftes Jahrhundert: „Die Pariser Synode von 1074 nannte das Zölibatsgesetz geradezu unerträglich und unvernünftig. ... In einigen Ländern blieb das Gesetz selbst längere Zeit ganz oder teilweise unausgeführt. In England glaubte die Synode von Winchester 1076 wenigstens den bereits verheirateten Dorf- und Schloßgeistlichen die Beibehaltung ihrer Frauen gestatten zu sollen“ (F. X. von Funk: Lehrbuch der Kirchengeschichte).

Zwölftes Jahrhundert: „Schließlich wurde auf dem 1. Laterankonzil (1123) eine Verordnung erlassen (sie wurde auf dem 2. Laterankonzil ausdrücklich bestätigt, can[on] vii), die aufgrund der komplizierten Ausdrucksweise so verstanden wurde, als seien die Ehen der Subdiakone und Kleriker höherer Weihen ungültig. ... Man könnte dies als den Sieg des Zölibats bezeichnen“ (Kursivschrift von uns) (The Catholic Encyclopedia).

Bis zum sechzehnten Jahrhundert: „In der lateinischen Kirche konnte die Veröffentlichung des [Zölibats-]Gesetzes die Kontroverse nicht beenden. Im 13. und 14. Jahrhundert verlangten viele des Kirchenrechts Kundige und sogar Bischöfe die Übernahme der ostkirchlichen Gesetzgebung, die den Priestern die Ehe erlaubte. Das für das frühe Mittelalter kennzeichnende Absinken der priesterlichen Moral und sogar der religiösen Sittenmaßstäbe war für sie ein geeignetes Argument. Auf den großen Konzilen von Konstanz (1414—1418), Basel (1431—1439) und Trient (1545—1563) verlangten Bischöfe und Theologen die Abschaffung des Zölibatsgesetzes“ (Encyclopædia Universalis).

„Auf dem Trienter Konzil (1545—1563) sprachen sich mehrere Bischöfe und auch Kaiser Karl V. für eine Lockerung der [Zölibats-]Vorschriften aus. Die Mehrheit aber war der Meinung, Gott werde jemandem, der auf die rechte Weise darum bete, die Gnadengabe der Keuschheit nicht vorenthalten, und so wurde den Geistlichen der römisch-katholischen Kirche der Zölibat endgültig und für immer auferlegt“ (Kursivschrift von uns) (M’Clintock and Strong’s Cyclopædia).

Zwanzigstes Jahrhundert: „In Verbindung mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962—1965) war der Zölibat erneut Ursache für Unruhe in der römisch-katholischen Kirche. ... Seit diesem Konzil hat die Zahl der Priester, die das Priesteramt aufgeben und heiraten wollen, sehr zugenommen. ... Papst Paul VI. hat indessen eine Enzyklika, Sacerdotalis caelibatus, herausgegeben (23. Juni 1967), in der das traditionelle Zölibatsgesetz erneut bestätigt wird“ (Encyclopædia Britannica).

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