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Erwachet! 1985
g85 8. 11. S. 25

Wessen Kinder? Wessen Entscheidung?

GROSSBRITANNIENS Gesellschaft zum Schutz der Gesundheit erklärte 1982: „Es ist vollkommen vernünftig, zu sagen, der [religiösen] Überzeugung der Eltern müsse Rechnung getragen werden. Aber es ist äußerst unvernünftig, das Leben des Kindes zu gefährden.“ Das bot Ärzten einen starken Rückhalt, Kindern von Zeugen Jehovas ohne gerichtliche Verfügung Blut zu transfundieren.

Durch die sich in letzter Zeit ausbreitende Krankheit AIDS (erworbenes Immundefizienssyndrom) hat sich die Situation jedoch kompliziert, wie die Zeitschrift Justice of the Peace (Friedensrichter) vom März dieses Jahres berichtete: „Mit der schrecklichen AIDS-Krankheit erhält die Auseinandersetzung ein neues Moment. Wenn ein Teil des transfundierten Blutes durch einen der Blutspender infiziert wurde, könnte ... bei einem Kind die Krankheit hervorgerufen werden, und dieses könnte kurz darauf auf qualvollste Weise sterben. Es hat bereits Fälle gegeben, in denen das Schlimmste eingetreten ist ... Jede zum Tod führende Krankheit ist für Eltern und für andere dem Kind nahestehende Personen furchtbar; doch die Reaktion auf AIDS ist kaum zu beschreiben.“

Wenige Wochen später starb in einem Londoner Krankenhaus ein nicht einmal zwei Jahre altes Kind an AIDS. Ein „tragisches Opfer einer Transfusion infizierten Blutes“, meldete die Zeitung Daily Mail. Nachforschungen ergaben, daß sich in Großbritannien „trotz eingehenderer Kontrollen des zu Transfusionszwecken verwendeten Blutes“ wahrscheinlich weitere Babys AIDS zuziehen werden. Von den britischen Blutbanken ist bereits bekannt, daß dort verunreinigtes Blut lagert. Werden Ärzte und Gerichte jetzt den Eltern die Entscheidung über die medizinische Behandlung ihrer Kinder überlassen und ihr gesetzliches Recht anerkennen, sich der Verordnung von Bluttransfusionen zu widersetzen? Die Zeit wird es zeigen.

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