Sieg für eine Minderheit in einem Land der Uniformität
VON UNSEREM KORRESPONDENTEN IN JAPAN
ALS der 19jährige Kunihito Kobayashi und seine Eltern mit einem strahlenden Lächeln den Konferenzraum im Presseklub des Obergerichts von Osaka betraten, warteten bereits Dutzende von Reportern auf sie, und sieben Fernsehkameras waren auf sie gerichtet. Immer wieder leuchteten Blitzlichter auf, während Kunihito und seine Eltern die Fragen der Reporter beantworteten.
„Ich bin überglücklich, daß in meinem Fall ein unparteiisches Urteil gefällt wurde“, sagte Kunihito. „Ich wünschte mir eine Welt, in der jeder in jede beliebige Oberschule aufgenommen und auch versetzt wird und seinen Abschluß machen kann, ganz egal, welche religiösen Anschauungen er hat.“
Das Obergericht von Osaka hatte das Urteil des untergeordneten Distriktgerichts von Kobe umgestoßen und Kunihito das gewährt, worum es ihm ging — das Recht, ungeachtet seiner religiösen Anschauungen eine Ausbildung zu erhalten.
Die Streitfrage
Der Prozeß wurde angestrengt, nachdem man Kunihito in Kobe von der Städtischen Fachschule für industrielle Technik (kurz: Technikum Kobe) verwiesen hatte, weil er aus religiösen Gründen nicht an den Kendoübungen (Kendo: japanische Fechtkunst) teilnahm. Nachdem das Gericht von Osaka ein Urteil gefällt hatte, durch das die Nichtversetzung und die Verweisung von der Schule rückgängig gemacht wurden, brachte Kunihito den Wunsch zum Ausdruck, sein Studium der Elektrotechnik wiederaufzunehmen. Die ersten drei Jahre dieser fünfjährigen Ausbildung entsprechen drei Jahren Oberschule.
Das Technikum Kobe hatte von Kunihito verlangt, im Rahmen des Sportunterrichts an Kendoübungen teilzunehmen. Als Zeuge Jehovas erlaubte ihm sein biblisch geschultes Gewissen jedoch nicht, bei Kampfsportübungen mitzumachen. Für die Reporter auf der Pressekonferenz schlug Kunihito zur Erklärung seines Standpunkts die Bibel auf und las: „Sie werden ihre Schwerter zu Pflugscharen schmieden müssen und ihre Speere zu Winzermessern. Nation wird nicht gegen Nation das Schwert erheben, auch werden sie den Krieg nicht mehr lernen“ (Jesaja 2:4).
Warum mußte aber ein junger Student vor Gericht gehen, um seinem Recht auf Religionsfreiheit und auf eine Ausbildung Geltung zu verschaffen? Professor Koji Tonami von der Universität Tsukuba sagte: „Auf Grund von Gleichgültigkeit und Unverständnis kann es geschehen, daß Gläubigen unvorhergesehene Einschränkungen auferlegt werden.“ Wenn die Regierung oder die Allgemeinheit eine Religionsgemeinschaft auch nicht vorsätzlich schikaniert, so kann es doch vorkommen, daß die Religion unwissentlich unterdrückt wird.
Weshalb wurden einer Minderheit solche „unvorhergesehenen Einschränkungen“ auferlegt? „Weil die Japaner eine Gesellschaftsordnung hochachten, in der die Minderheit gezwungen ist, sich der Mehrheit anzupassen“, sagte Professor Hitoshi Serizawa von der Aoyama-Gakuin-Universität. In Japan wird auf den einzelnen starker Druck ausgeübt, sich der Gesellschaft als Ganzem anzupassen.
Für Jugendliche ist es nicht leicht, in ein Schulsystem eingebunden zu sein, in dem geächtet wird, wer anders ist. Dieses Problem geht allerdings nicht nur eine religiöse Minderheit an. Doch verfolgen wir nun den Fall von Anfang an, und betrachten wir, worum es ging und wie sich das Urteil auf die Allgemeinheit auswirkt.
Für das Minderheitenrecht eingetreten
Bis 1990 verlangte das Technikum Kobe von den Studenten nicht, Kampfsportkurse zu belegen. Nach Fertigstellung einer Turnhalle mit einem Übungsraum für Kampfsport wurde die Teilnahme an den Kendoübungen jedoch Pflicht. 1990 nahmen die Sportlehrer der Schule gegenüber Zeugen Jehovas, die mit 16 Jahren in das Technikum aufgenommen wurden, eine rigorose Haltung ein. Auf die Bitte hin, von den Kendoübungen befreit zu werden, meinte ein Lehrer: „Gehen Sie doch von der Schule ab, wenn Sie nicht tun können, was man von Ihnen verlangt!“
Für die jugendlichen Zeugen Jehovas, die fest für ihren Glauben eintraten, waren die Aussichten auf eine Versetzung düster. Ein anderer Lehrer sagte: „Sie werden keinen einzigen Anrechnungspunkt bekommen, auch wenn Sie sich in anderen [sportlichen] Disziplinen noch so anstrengen.“ Fünf Studenten standen zu ihrem Glauben an die biblische Lehre und griffen nicht zum Schwert, auch wenn es aus Bambus gefertigt war. Drei von ihnen waren getaufte Zeugen Jehovas, und zwei waren noch nicht getauft, doch alle beriefen sich auf ihren Glauben an die Bibel. Sie waren bereit, irgendwelche Alternativen zu akzeptieren, die die Lehrer von ihnen verlangen würden.
Wegen ihrer Haltung wurden sie nicht versetzt. Zu Beginn des darauffolgenden Schuljahres (1991) riefen die Sportlehrer die fünf Studenten zusammen, die nicht an den Kendoübungen teilnahmen, sowie neun neue Studenten, die dieselben Anschauungen vertraten, und teilten ihnen mit: „Sie müssen schon irrsinnig gute Noten haben, wenn Sie versetzt werden wollen. Aber es wird wohl kaum einer von Ihnen solche Noten bekommen.“ Außerdem sagten die Lehrer zu ihnen: „Sie sind nicht mehr schulpflichtig. [In Japan besteht vom ersten bis zum neunten Schuljahr Schulpflicht.] Wir können Sie auffordern, von hier zu verschwinden.“
Die fünf Studenten strengten vor dem Distriktgericht von Kobe einen Prozeß gegen die Schule an. Sie brachten vor, daß durch die Vorgehensweise der Schule ihr verfassungsmäßiges Recht auf Kultusfreiheit und auf eine Ausbildung verletzt werde. Gleichzeitig reichten sie beim Distriktgericht von Kobe und dann beim Obergericht von Osaka das Gesuch ein, die Maßnahmen, die ihre Versetzung verhindern sollten, zu stoppen, so daß sie, während der Prozeß im Gange wäre, am Unterricht teilnehmen könnten. Das Gesuch wurde jedoch von beiden Gerichten abgewiesen.
Zwei der fünf Studenten erhielten im anschließenden Schuljahr wiederum keine Anrechnungspunkte in Sport, und man drohte, sie von der Schule zu verweisen. Daraufhin ging einer von ihnen auf Drängen der Lehrerschaft von der Schule ab. Der andere hingegen ließ sich nicht dazu überreden, die Schule zu verlassen. Dieser Student, Kunihito Kobayashi, wurde von der Schule verwiesen.
Nach der Schulordnung gilt ein Student, der zweimal sitzenbleibt, als „vermindert lernfähig ohne Aussicht auf einen Schulabschluß“ und sollte unverzüglich von der Schule verwiesen werden. War Kunihito aber „vermindert lernfähig“? Selbst wenn man den Sportunterricht mitrechnet, bei dem er wegen des Kendounterrichts mit 48 von 100 Punkten durchfiel, hatte er noch einen Gesamtdurchschnitt von 90,2 Punkten. Damit stand er von den 42 Studenten seiner Klasse an der Spitze. Er zeichnete sich durch gutes Benehmen aus und war lernwillig.
Beim Distriktgericht von Kobe und dann auch beim Obergericht von Osaka ersuchte man darum, nicht weiter auf einer Verweisung von der Schule zu bestehen. Beide Gerichte lehnten das Gesuch ab.
Das Urteil des Distriktgerichts
Am 22. Februar 1993, fast zwei Jahre nachdem die fünf Studenten Klage erhoben hatten, fällte das Distriktgericht von Kobe ein Urteil zugunsten der Schule. „Es ist nicht zu leugnen, daß die Kultusfreiheit der Kläger durch die Forderung der Schule, an den Kendoübungen teilzunehmen, in gewisser Weise eingeschränkt wurde“, räumte der vorsitzende Richter, Tadao Tsuji, ein. Er kam jedoch zu dem Schluß, daß „die Verfassung durch die Vorgehensweise der Schule nicht verletzt“ worden sei.
Die Studenten legten umgehend beim Obergericht von Osaka ein Rechtsmittel ein. Manch ein denkender Mensch empfand das Urteil des Distriktgerichts als besorgniserregend. In der Zeitung Mainichi Shimbun war eine Leserzuschrift mit folgendem Wortlaut abgedruckt: „Das Urteil gründete sich diesmal auf die Ansicht, es verstoße gegen die religiöse Neutralität, zu dulden, daß jemand aus Glaubensgründen nicht am Kendounterricht teilnehme. Neutralität bedeutet jedoch, für keine Seite Partei zu ergreifen. Und was religiöse Neutralität betrifft, so geht es darum, den Glauben einer Minderheit gegenüber der Mehrheit zu schützen. Deshalb wird durch dieses Urteil die Religionsfreiheit eigentlich verweigert, und das Gericht hat selbst die religiöse Neutralität verletzt.“
Viele waren beunruhigt und fühlten sich bewogen, ihre Meinung zu äußern. Dr. Takeshi Kobayashi, Professor für Verfassungsrecht an der Nanzan-Universität, schrieb in einem Brief an das Obergericht von Osaka, wie er über den Fall dachte. Es hieß darin: „Durch diesen strittigen Fall werden die Gerichte unseres Landes eindeutig vor die Frage gestellt, wie sie der Herausforderung begegnen werden, die Rechte von Minderheiten zu schützen. ... Unter dem Deckmantel der Trennung von Kirche und Staat und der neutralen Haltung des öffentlichen Bildungswesens hat sich die Schule, gestützt auf die Ansichten der breiten Masse, eindeutig geweigert, den religiösen Standpunkt einer Minderheit zu tolerieren. Durch das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts wurde diese Vorgehensweise als gesetzlich und verfassungstreu abgesegnet. Doch selbst wenn die Glaubensansichten einer Minderheit, vom Standpunkt dessen aus betrachtet, was gemeinhin als religiös akzeptiert wird, nicht verstanden werden, müssen sie respektiert werden, sofern sie aufrichtig sind. Gerade von einem Gericht wird gefordert, daß es in dem Bewußtsein richtet, der letzte Beschützer der Minderheit zu sein.“
Ein anderer Rechtsexperte, Professor Tetsuo Shimomura von der Universität Tsukuba, sagte: „Das Beunruhigende bei diesem Prozeß sind die immer noch tiefverwurzelten repressiven Tendenzen auf seiten der Schule.“ In einem Fernsehinterview sagte er, einen Studenten von der Schule zu verweisen, ohne ihm irgendwelche Alternativen zu bieten, offenbare ein Pflichtversäumnis der Pädagogen und Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Wohl der Studenten.
Am 22. Februar 1994 richtete die Anwaltskammer von Kobe an den Direktor des Technikums Kobe die offizielle Empfehlung, Kunihito wieder in die Schule aufzunehmen. Dadurch, daß Kunihito nicht versetzt und zudem von der Schule verwiesen worden sei, so hieß es, habe die Schulleitung sein Recht auf Kultusfreiheit und auf eine Ausbildung verletzt.
Ein unparteiisches Urteil
Während das Rechtsmittelverfahren seinen Verlauf nahm, zogen vier der fünf Kläger die Klage zurück. Der Grund hierfür war, daß drei von ihnen bereits in die nächste Klasse versetzt worden waren und einer die Schule verlassen mußte. Daraufhin konzentrierte sich der Streit auf das Verhalten der Schule gegenüber Kunihito.
Die vier ehemaligen Studienkollegen Kunihitos gaben ihm jedoch moralische Unterstützung und bemühten sich, bei allen Verhandlungen zugegen zu sein. Der Student, der die Schule verlassen mußte, sparte die mageren Einkünfte, die er durch eine Teilzeitbeschäftigung erhielt, und gab Kunihito insgesamt 100 000 Yen, damit er den Prozeß fortsetzen konnte.
Am 22. Dezember 1994 wartete Kunihito zusammen mit den anderen Studenten auf die Worte des Richters Reisuke Shimada vom Obergericht von Osaka.
„Das erstinstanzliche Urteil wird umgestoßen“, entschied Richter Shimada.
In seinem höchst bedeutsamen Urteil kam er zu dem Schluß, daß Kunihitos Gründe für die Nichtteilnahme an den Kendoübungen aufrichtig waren. Der Richter erklärte, das Technikum Kobe habe als öffentliche Bildungsanstalt die Verpflichtung, in Unterrichtsfragen auf die Studenten Rücksicht zu nehmen. Er führte weiter aus, daß sich für Kunihito wegen der Nichtteilnahme an den Kendoübungen außerordentlich große Nachteile ergeben hätten und daß er durch die Verweisung von der Schule jeglicher Ausbildungschancen beraubt worden sei.
Richter Shimada wies die Schule an, Alternativen anzubieten. Dadurch werde weder die Religion des Klägers gefördert oder unterstützt noch würden dadurch andere Studenten eingeschränkt. „Nichts deutet darauf hin, daß der Beklagte [die Schule] sorgfältig Alternativen erwogen hat“, sagte der Richter. „Vielmehr ... hielt der Beklagte hartnäckig daran fest, die Verweigerung der Kendoübungen nicht zu tolerieren, und zog die Möglichkeit, Alternativen anzubieten, gar nicht erst in Betracht.“
Wie das Urteil andere berührt
Warum sollte man sich für den Sieg eines jungen Mannes interessieren, der einer Minderheit angehört? Der Watergate-Sonderankläger Archibald Cox stellt in seinem Buch The Court and the Constitution eine ähnliche Frage in Verbindung mit Jehovas Zeugen und der Fahnengrußfrage in den Vereinigten Staaten. Sie lautet: „Warum sollten wir über die geistige Freiheit dieser winzigen Minderheit beunruhigt sein?“
Cox beantwortet diese Frage wie folgt: „Die Antwort besteht zum Teil darin, daß die Würde des einzelnen eine Grundvoraussetzung ist, auf der unsere Gesellschaft beruht, eine Würde, die sowohl den Orthodoxen als auch den Nonkonformisten zusteht. Ein anderer Gesichtspunkt ist das Bewußtsein, daß wir, wenn der Staat die Zeugen Jehovas zum Verstummen bringt ..., die nächsten sein könnten.“
Professor Takeshi Hirano von der Ryukoku-Universität geht mit Cox einig und sagt über den Kendoprozeß: „Vernünftig denkende Menschen kommen zu der Überlegung, daß sie die Religionsfreiheit, deren man sich heute in den Vereinigten Staaten erfreut, den Zeugen Jehovas zu verdanken haben, die in vielen Prozessen für ihre Rechte gekämpft haben. Es ist zu hoffen, daß auch in unserem Land [Japan] die Religionsfreiheit durch Gerichtsfälle wie diesen fest begründet und erweitert wird.“
Jehovas Zeugen haben keine Mühe gescheut, ihre Glaubensansichten gesetzlich zu verteidigen, und sie haben wesentlich dazu beigetragen, den Grundrechten im 20. Jahrhundert festen Bestand zu geben. In vielen Ländern haben sie Prozesse geführt, bei denen sie für das Recht des Patienten eingetreten sind, sich nach hinreichender Aufklärung eine Behandlungsart auszuwählen, für das Recht, selbst zu entscheiden, wie man der Nationalfahne Achtung erweist, und für das Recht des einzelnen, seine Glaubensansichten anderen mitzuteilen. Durch den Sieg am Obergericht von Osaka wird der Beitrag, den Jehovas Zeugen zur Verankerung der Rechte von Minderheiten geleistet haben, um ein Kapitel erweitert.
Menschen mit anderen Wertbegriffen respektieren
Abgesehen von der Förderung der Menschenrechte, kommt die Toleranz gegenüber den Glaubensansichten von Minderheiten auch im täglichen Leben zum Tragen. Professor Kaname Saruya von der Komazawa-Frauenuniversität sagte mit Bezug auf den Prozeß: „Die von der Verfassung anerkannte Religionsfreiheit wurde außer acht gelassen, nur weil ... [der Student] anders ist. Die Ausgrenzung von Andersartigem ist in Japan weit verbreitet.“
In der heutigen Gesellschaft wird sehr darauf gedrängt, das, was andersartig ist oder von der Norm abweicht, auszumerzen. An den Schikanierungen, die an Schulen in Japan wie auch in anderen Ländern weit verbreitet sind, läßt sich die Tendenz erkennen, das zu ächten, was von der Allgemeinheit abweicht. Über das Problem der Schikanierung an Schulen sagte Hiroshi Yoshino, der für den Großraum Tokio zuständige Polizeipräsident, die Schikanierer hätten laut einer Erhebung des Nationalen Forschungsinstituts für das Polizeiwesen als Grund für ihre Schikanen überwiegend angegeben, daß die Opfer in ihrer Persönlichkeit und ihrem Verhalten anders seien. Er schlußfolgerte: „Ich denke, ein morbides Element, das tief in der japanischen Gesellschaft festsitzt, nämlich die Ablehnung von Eigenheiten oder äußerlicher und gedanklicher Andersartigkeit, tritt heute stark hervor.“
Die Tendenz, alles Andersartige aus der Gesellschaft auszustoßen, ist überall zu beobachten, nicht nur in Japan. Doch die Fähigkeit, die Wertbegriffe anderer zu tolerieren, ist der Schlüssel zu einer friedlichen Koexistenz. Damit in Zusammenhang wurde in einem Leitartikel der Asahi Shimbun erklärt, das Urteil des Distriktgerichts von Kobe bilde „einen starken Kontrast“ zu dem Urteil des Obergerichts von Osaka. „Die beiden Urteile“, so die Zeitung, „stehen offensichtlich für zwei verschiedene Denkweisen“ — managementorientierte Tyrannei einerseits und Toleranz gegenüber abweichenden Wertbegriffen andererseits.
Man könnte sich einmal fragen: Bin ich bereit, die Wertbegriffe anderer zu tolerieren? Bin ich gewillt, zu untersuchen, ob der Standpunkt anderer begründet ist? Interessanterweise nennt Archibald Cox, der schon zuvor angeführt wurde, noch einen weiteren Grund, weshalb man auf Minderheiten Rücksicht nehmen sollte: „Noch ein Gesichtspunkt ist das Bewußtsein, daß eine abweichende Minderheit auf die Wahrheit gestoßen sein könnte — eine Wahrheit, die durch ihre Unterdrückung hinausgeschoben oder für immer verlorengehen würde.“
Allem Anschein nach schert es die technische Fachschule von Kobe wenig, daß sie eine Wahrheit unterdrückt haben könnte, noch hat sie eine tolerante Haltung gezeigt. Statt dessen hat das Technikum beim Obersten Gerichtshof Japans ein Rechtsmittel eingelegt. Wie der Oberste Gerichtshof entscheiden wird, bleibt abzuwarten.
[Bild auf Seite 14]
Kunihito (Mitte) und die vier anderen ursprünglichen Kläger