Singapur — Dem Glanzstück Asiens haftet ein Makel an
WUMM! Bedrohlich schlugen die schweren Stahltüren in Singapurs Frauengefängnis Changi hinter einer zerbrechlich wirkenden 71jährigen Witwe, einer Christin, zu. Sie hatte versucht, dem vorsitzenden Richter ihre Haltung als Zeugin Jehovas zu erklären. „Ich bin keine Bedrohung für die Regierung“, hatte sie gesagt.
Wumm! Ihr folgte eine 72jährige Großmutter, ebenfalls eine Christin. Was warf man ihr vor? Den Besitz von vier biblischen Publikationen der Watch Tower Society, einschließlich ihrer eigenen Bibel.
Insgesamt wurden 64 singapurische Bürger im Alter von 16 bis 72 Jahren verhaftet und verurteilt. 47 von ihnen weigerten sich aus Prinzip, eine Geldstrafe zu zahlen, und erhielten deshalb Haftstrafen von 1 bis 4 Wochen. Wie konnte so etwas in einem Stadtstaat geschehen, der einmal als eine der besten Wohngegenden der Welt beschrieben wurde? Wie konnte so etwas in einem Stadtstaat geschehen, der weltweit für seine wirtschaftliche Stabilität, seine phänomenale Entwicklung und seine modernen Bauten sowie für seine angebliche religiöse Toleranz bekannt ist?
Ein moderner Stadtstaat
Doch beginnen wir mit einem geschichtlichen Abriß. Die moderne Geschichte Singapurs begann 1819 mit der Ankunft des Briten Sir Thomas Stamford Raffles. Raffles, ein Vertreter der Ostindischen Kompanie, suchte nach einer Operationsbasis in Asien. Er faßte Singapur ins Auge. So entstand ein Handelsstützpunkt, der bis heute Einfluß auf die Entwicklung in Ostasien hat.
Vor seiner Unabhängigkeit wurde Singapur als ungepflegte Stadt bezeichnet. Heute würde niemand auf die Idee kommen, Singapur ungepflegt zu nennen. Ganz im Gegenteil! In den vergangenen 30 Jahren ist die Stadt fast vollständig neu erbaut worden, wobei man jedoch, soweit wie möglich, das alte Stadtbild bewahrt hat, indem man entweder die Fassaden älterer Häuser stehenließ oder historische Bauten insgesamt in moderne Gebäude integrierte. Singapur befindet sich am Schnittpunkt wichtiger Schiffahrtsrouten Asiens, und oft liegen nicht weniger als 800 Schiffe gleichzeitig im Hafen. Durch moderne hochtechnisierte Anlagen ist es eine Sache von nur wenigen Stunden, ein riesiges Containerschiff zu be- oder entladen. Im Finanzzentrum der Stadt werden für Grundstücke 60 000 Dollar und mehr pro Quadratmeter verlangt und auch gezahlt.
Die Bevölkerung, etwa 3 400 000, setzt sich aus einer bunten Mischung von Chinesen, Malaien, Indern, Europäern und anderen zusammen. Zu den Sprachen, die in Singapur gesprochen werden, gehören Mandarin, Malaiisch, Tamil und Englisch.
Die ober- und unterirdisch verlaufende Schnellbahn mit einer Streckenlänge von 83 Kilometern ist eines der modernsten und leistungsfähigsten Verkehrsmittel der Welt. Grünanlagen sind großzügig über die ganze Stadt verteilt und unterbrechen die von moderner Architektur geprägte Hochhauslandschaft. Ein Tourist, der zum erstenmal nach Singapur kommt, muß unbedingt das komplett renovierte Hotel Raffles gesehen haben, das wegen seines Bestehens seit 1889 zum Nationaldenkmal erklärt worden ist. Ein weiteres Muß ist der Besuch des 52 Hektar großen Zentrums für Botanik und Gartenbau, von dem 4 Hektar als Dschungel erhalten geblieben sind, durch den früher Tiger streiften.
Religionsfreiheit garantiert
Singapur bietet nicht nur beispiellosen wirtschaftlichen Fortschritt, sondern verspricht noch dazu allen seinen Einwohnern Religionsfreiheit. Leider hat Singapur dieses Versprechen nicht gehalten. Das mußten vor allem diejenigen feststellen, die mit der Versammlung der Zeugen Jehovas verbunden sind.
Die Verfassung der Republik Singapur gewährt laut Artikel 15(1) das Grundrecht auf freie Religionsausübung. Es heißt darin: „Jeder hat das Recht, sich zu seiner Religion zu bekennen, sie zu praktizieren und zu verbreiten.“
Artikel 15(3) der Verfassung lautet: „Jede Religionsgemeinschaft hat das Recht,
a) ihre religiösen Angelegenheiten selbst zu regeln;
b) religiöse oder karitative Einrichtungen zu gründen und zu unterhalten;
c) Eigentum zu erwerben und zu besitzen sowie im Sinne des Gesetzes zu verwalten.“
Schon 1936 wohnten Zeugen Jehovas in Singapur. Viele Jahre lang hielten sie in ihrem Königreichssaal in der Exeter Road 8, gegenüber von einem belebten Markt, ihre regulären Versammlungszusammenkünfte ab. Die Versammlung entwickelte sich gut und trug gleichzeitig auf ihre Art zur Stabilität des Gemeinwesens bei.
Jehovas Zeugen verboten
Das änderte sich am 12. Januar 1972 mit einemmal. Auf Grund des Ausweisungsgesetzes Abschnitt 109 wurden der christliche Missionar Norman David Bellotti und seine Frau Gladys — beide hatten 23 Jahre in Singapur gelebt — des Landes verwiesen. Kurz darauf entfernte man die singapurische Versammlung der Zeugen Jehovas aus dem Register. Es war nur eine Sache von Stunden, bis die Polizei durch den Vordereingang in den Königreichssaal stürmte und ihn verschloß. Ein offizielles Verbot aller Schriften der Watch Tower Society folgte auf dem Fuß. Damit begann für Jehovas Zeugen eine Zeit der Unterdrückung.
Im Zuge dieser Willküraktion verkaufte die Regierung den Königreichssaal. All das geschah ohne vorherige Benachrichtigung, ohne Anhörung, ohne Prozeß und ohne eine Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Regierung von Singapur hat, um das völlige Verbot zu rechtfertigen, wiederholt darauf hingewiesen, daß Jehovas Zeugen den Militärdienst verweigern. Erst am 29. Dezember 1995 schrieb Herr K. Kesavapany, Singapurs ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen in Genf, in einem Brief an H. E. Ibrahim Fall, den stellvertretenden Generalsekretär für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen:
„Das Verbot, das unsere Regierung gegen die Bewegung der Zeugen Jehovas erlassen hat, entspringt Erwägungen der staatlichen Sicherheit. Das Fortbestehen dieser Bewegung wäre für das öffentliche Wohl und die Ordnung in Singapur nachteilig. Eine notwendige Folge der Löschung aus dem Register war, daß alle Publikationen der Zeugen Jehovas verboten wurden, um dem Verbot der Bewegung Nachdruck zu verleihen und die Verbreitung ihrer Glaubensansichten zu unterbinden.“
Was die angebliche Gefährdung der staatlichen Sicherheit in Singapur betrifft, sollte darauf hingewiesen werden, daß die Zahl der jungen Männer, die den Militärdienst verweigern, etwa bei fünf pro Jahr liegt. Singapurs Streitkräfte sind rund 300 000 Mann stark. Die Regierung von Singapur lehnt es ab, einen zivilen Dienst für die Handvoll Betroffener auch nur zu erwägen.
Offene Unterdrückung
Nach Jahren widerwilliger Duldung öffnete sich 1992 ein neues Kapitel offener Unterdrückung der Menschenrechte, als mehrere Personen verhaftet und wegen Verletzung des Gesetzes über den Besitz unerwünschter Schriften angeklagt wurden. 1994 entsandte die Watch Tower Society den 75jährigen Anwalt W. Glen How, der seit seiner Kindheit ein Zeuge Jehovas ist, nach Singapur. Seine Zulassung als Anwalt der Krone ermöglichte es ihm, vor singapurischen Gerichtshöfen zu erscheinen. Gestützt auf das in der Verfassung garantierte Recht auf Religionsfreiheit, wurde am Obersten Gerichtshof von Singapur Revision eingelegt und die Rechtsgültigkeit der Verhaftungen und des 1972 ergangenen Verbots in Frage gestellt. Am 8. August 1994 wies Oberrichter Yong Pung How vom Obersten Gerichtshof Singapurs die Revision zurück. Weitere rechtliche Bemühungen blieben erfolglos.
Anfang 1995 schien es, als hätten die auf die Verfassung von Singapur gestützten rechtlichen Schritte noch mehr Repressalien nach sich gezogen. In einer Art militärischen Aktion, „Operation Hoffnung“ genannt, fielen verdeckte Ermittler von der Abteilung für Geheimorganisationen der Kriminalpolizei über mehrere kleine Gruppen von Christen her, die sich in Privatwohnungen versammelt hatten. Ungefähr 70 Beamte und Helfer waren an den überfallartigen Razzien beteiligt, bei denen 69 Personen festgenommen wurden. Alle wurden zur Vernehmung abgeführt, einige verhörte man die ganze Nacht hindurch, und allen warf man vor, Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas zu besuchen und biblische Veröffentlichungen zu besitzen. Mehrere wurden bis zu 18 Stunden isoliert und durften nicht einmal mit ihren Angehörigen telefonieren.
Die Anklagen gegen die Ausländer wurden fallengelassen. Dagegen machte man 64 Bürgern von Singapur Ende 1995 und Anfang 1996 den Prozeß. Alle 64 wurden für schuldig befunden. 47 von ihnen, im Alter von 16 bis 72 Jahren, bezahlten die Geldstrafen in Höhe von Tausenden von Dollar nicht und kamen deshalb für 1 bis 4 Wochen ins Gefängnis.
Bevor man sie in ihre Zellen brachte, wurden sowohl Männer als auch Frauen durchsucht und vor den Augen mehrerer völlig entkleidet. Einige Frauen mußten die Arme ausstrecken, 5 Kniebeugen machen, ihren Mund öffnen und die Zunge herausstrecken. Mindestens eine Frau wurde aufgefordert, mit ihren Fingern ihren Anus zu öffnen. Im Gefängnis waren manche der Männer gezwungen, aus dem Toilettenbecken Wasser zu trinken. Eine Anzahl der jungen Frauen behandelte man wie gefährliche Kriminelle, hielt sie die ganze Zeit über in Einzelhaft und setzte sie auf halbe Ration. Einige Gefängniswärter behielten sogar die Bibeln der Zeugen ein.
Aber lassen wir nun die inhaftierten Frauen selbst zu Wort kommen. Was ihre Berichte aus erster Hand enthüllen, steht in krassem Gegensatz zu dem, was die gepflegte Fassade dieser modernen Stadt vermuten läßt.
„Die Zelle war schmuddelig. Das Waschbecken und die Toilette waren in einem schlimmen Zustand. Sie waren schmutzig und schmierig. Unter der Bank, auf der ich saß, sah ich Spinngewebe und Dreck.“
„Ich sollte mich nackt ausziehen und erhielt dann Häftlingskleidung, eine Seifenschale (ohne Seife) und eine Zahnbürste. Meine Zellengenossinnen sagten mir, daß man bei einer kurzen Haftstrafe weder Zahnpasta noch Toilettenpapier bekommt.“
„Wir waren 20 in einer Zelle. Die Toilette war von der Art, bei der man sich hinhocken muß und die Wand nur Taillenhöhe hat. Das Bad hatte nur eine Dusche und ein Waschbecken mit einem Wasserhahn. Wir mußten das Bad zu sechst gleichzeitig benutzen, weil alle in unserer Zelle morgens innerhalb von einer halben Stunde geduscht haben mußten.“
Trotz der traumatischen Erlebnisse im Gefängnis sahen es alle als ein Vorrecht an, Gott ungeachtet der Umstände zu dienen. Eine Jugendliche erzählte zum Beispiel:
„Von dem Augenblick an, wo ich das Gefängnis betrat, hielt ich mir ständig vor Augen, weshalb ich dort war. Jeden Tag betete ich zu Jehova, mich anzuhören und mich nicht im Stich zu lassen. Ich merkte, daß er mein Gebet erhörte, denn sein heiliger Geist half mir auszuharren. Erst dann wurde mir klar, wie nah er mir ist, und das Bewußtsein, daß er über uns wacht, hat mich sehr gestärkt. Ich empfinde es als ein Vorrecht, um seines Namens willen diese Prüfung durchgemacht zu haben.“
Weltweit griffen Zeitungen diesen Fall rasch auf. Unter anderem in Australien, Europa, Hongkong, Kanada, Malaysia und den Vereinigten Staaten wurde immer wieder über die Vorfälle berichtet. Die in Kanada erscheinende Zeitung The Toronto Star faßte die Ungeheuerlichkeit des Geschehens in der Überschrift zusammen: „Oma wegen Besitzes der Bibel verurteilt“. Gewiß, es gibt viele schlimme Probleme auf der Welt, von denen weit mehr Menschen betroffen sind, doch in diesem Fall fragt man sich überall: „Und das in Singapur?“
Es ist schwer zu begreifen, warum eine Religionsgemeinschaft, die in rund 200 Ländern und Inselgebieten unter dem vollen Schutz der Gesetze öffentlich tätig ist, in Singapur verfolgt wird. Das ist noch unverständlicher, wenn man bedenkt, daß in Singapur mit keiner anderen Religionsgemeinschaft so unzumutbar und willkürlich verfahren worden ist.
Ein stellvertretender Polizeichef, der einen Stoßtrupp anführte, gab vor Gericht zu, dies sei das einzige Mal gewesen, daß er und seine Beamten den Befehl hatten, eine religiöse Zusammenkunft zu sprengen. Die folgenden Aussagen stammen aus dem Beweisaufnahmeprotokoll:
Frage: Hat die Abteilung für Geheimorganisationen Ihres Wissens je bei irgendwelchen nichtregistrierten Religionsgemeinschaften außer bei Jehovas Zeugen ermittelt und sie strafrechtlich verfolgt?
Antwort: Nicht daß ich wüßte!
Dann wurde die Befragung fortgesetzt.
Frage: Haben Sie persönlich jemals eine ähnliche Razzia bei einer kleinen Religionsgemeinschaft durchgeführt, deren Angehörige sich in einer Wohnung versammelt haben und die nicht als Gesellschaft eingetragen ist?
Antwort: Nein.
Ein Aufruf zum Handeln
Amnesty International und die Internationale Anwaltsvereinigung entsandten je einen Sonderbeobachter, um den Ablauf der Verfahren zu überwachen. Andrew Raffell, unparteiischer Beobachter von Amnesty International und Barrister in Hongkong, sagte: „Ich habe in meinen Bericht geschrieben, daß das Verfahren den Anschein eines Schauprozesses hatte.“ Weiter führte er aus, die als Zeugen geladenen Staatsbeamten seien nicht imstande gewesen, dem Gericht zu erklären, warum die Literatur der Zeugen Jehovas als unerwünscht gelte. Raffell nannte einige der verbotenen biblischen Publikationen, wie zum Beispiel die Bücher Der Weg zu wahrem Glück und Mache deine Jugend zu einem Erfolg, und meinte, diese Veröffentlichungen könnten in keiner Hinsicht als unerwünscht gelten.
Cecil Rajendra, der von der Internationalen Anwaltsvereinigung entsandte Beobachter, erklärte:
„Von Anfang an war für mich als Beobachter klar, daß der gesamte Prozeß nichts anderes als eine ... Farce war, die man inszeniert hatte, um der Welt zu zeigen, daß Singapur immer noch eine Demokratie ist.
Das Ergebnis stand von vornherein fest, und es gab weder vor noch während, noch am Ende des Prozesses den geringsten Zweifel darüber, daß alle Angeklagten für schuldig befunden würden.
Obwohl sich ein untergeordnetes Gericht mit dem Fall befaßte und es sich bei den Beschuldigungen um geringfügige Verletzungen des Gesetzes über Gesellschaften handelte, war das Gerichtsgebäude von einer Atmosphäre der Angst und Einschüchterung erfüllt.
Das lag zum großen Teil daran, daß dort nicht weniger als 10 uniformierte Polizisten postiert waren (6 im Gerichtsgebäude und 4 draußen) und mehrere Männer von der Sonderabteilung in Zivil auf der Galerie saßen.“
Über den Verlauf des Verfahrens sagte Rajendra:
„Das Verhalten des besagten Richters während der Zeit der Beobachtung des Prozesses (sowie während des gesamten Verfahrens, wie aus den Protokollen hervorgeht) ließ viel zu wünschen übrig. ... Entgegen allen Regeln eines fairen Prozesses intervenierte der Richter immer wieder zugunsten der Staatsanwaltschaft und frustrierte die Verteidigung durch Kreuzverhöre mit Zeugen der Anklage. Als Beweisstück wurde zum Beispiel auf die King James Version hingewiesen, wobei der Staatsanwalt die Sache so hinstellte, als seien die Angeklagten im Besitz verbotener Schriften.“
Die internationale Besorgnis wegen der Unterdrückung der Menschenrechte in Singapur ist so groß, daß die in Belgien erscheinende Zeitschrift Human Rights Without Frontiers einen 18seitigen Bericht veröffentlichte, der sich einzig und allein mit den Angriffen der Regierung von Singapur gegen Jehovas Zeugen befaßte. Chefredakteur Willy Fautré definierte in einem Leitartikel sehr treffend den wahren Maßstab für menschliche Freiheit in irgendeinem Staat:
„Die Religionsfreiheit ist zwar einer der besten Indikatoren dafür, wie es um die menschliche Freiheit in einer Gesellschaft allgemein bestellt ist, aber sehr wenige nichtkirchliche Menschenrechtsorganisationen haben dazu beigetragen, eine auf Religion oder Glauben beruhende Diskriminierung und Intoleranz auszumerzen oder Wege zu finden, wie die Religionsfreiheit gesichert und gefördert werden kann.“
Die Zeitschrift Human Rights Without Frontiers hat auf der hinteren Umschlagseite des Berichts in fetten Buchstaben eine Liste mit Empfehlungen abgedruckt.
Jehovas Zeugen sind ein Gewinn für Singapur. Sie achten die Rechte ihrer Mitmenschen und verüben keine Verbrechen an ihnen. Die Bürger Singapurs brauchen keine Angst zu haben, daß ein Zeuge Jehovas in ihre Wohnung einbricht, sie beraubt, zusammenschlägt oder vergewaltigt.
Ihr freiwilliger öffentlicher Predigtdienst stärkt und verbessert das Familienleben, wodurch Menschen zu besseren Bürgern werden. Jehovas Zeugen studieren kostenlos mit jedem die Bibel, der die erbauenden biblischen Grundsätze kennenlernen und in seinem Leben anwenden möchte. Ihre Zusammenkünfte zum Zweck des Bibelstudiums und Gebets gehören zu ihrer christlichen Unterweisung. All das trägt dazu bei, daß sie gute Bürger sind.
Einwohner von Singapur, die ihre Republik achten und deren künftiges Wohl im Auge haben, sollten der Regierung dringend nahelegen, noch einmal zu überdenken, welcher Platz Jehovas Zeugen in der singapurischen Gesellschaft zusteht. Es ist an der Zeit, die über sie verhängten Sanktionen aufzuheben und ihnen das zurückzugeben, was jedem Bürger zusteht — Religionsfreiheit!
[Kasten auf Seite 26]
Die Welt hat es beobachtet
1. „Als die singapurische Polizei an einem Abend im vergangenen Februar in einer militärisch wirkenden Blitzaktion in fünf Wohnungen eindrang, wurden 69 Männer, Frauen und Jugendliche festgenommen und zum Polizeirevier abtransportiert. Das ist gewiß keine Art und Weise, Bibelstunden zu beenden“ (The Ottawa Citizen, Kanada, 28. Dezember 1995, Seite A10).
2. „Alle, die sich für Religions- und Gewissensfreiheit engagieren, wären sehr zufrieden, wenn die Regierung von Singapur ihre Haltung gegenüber den Angehörigen dieser unschuldigen und harmlosen Gruppe ändern und ihnen gestatten würde, ihren Glauben zu praktizieren und zu verbreiten, ohne Angst haben zu müssen oder dabei behindert zu werden“ (Professor Bryan R. Wilson, Universität Oxford, England).
3. „Bei einer Serie von Prozessen, die Proteste internationaler Bürgerrechtsgruppen hervorriefen, wurden seit letzten November 63 Zeugen Jehovas von singapurischen Gerichten verurteilt“ (Asahi Evening News, Japan, 19. Januar 1996, Seite 3).
4. „Jehovas Zeugen sollten sich versammeln und ihre Religion friedlich praktizieren dürfen, ohne daß ihnen eine Festnahme oder Haftstrafe droht. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das die Verfassung von Singapur garantiert“ (Amnesty International, 22. November 1995).
5. Chan Siu-ching, Vorsitzende der Kommission für Recht und Frieden in der Diözese Hongkong, schrieb am 1. Juni 1995 in einem Brief an Lee Kuan Yew, Seniorminister, Büro des Ministerpräsidenten: „Wenn die Regierung von Singapur auch der Ansicht ist, Kriegsdienstverweigerer würden gegen das Gesetz verstoßen und müßten angeklagt werden, so sollten doch andere Mitglieder, die lediglich an religiösen Zusammenkünften für den Gottesdienst teilnehmen, nicht davon betroffen sein. ...
Mit diesem Schreiben ersuchen wir Ihre Regierung:
1. Jehovas Zeugen nicht zu verbieten, so daß sie Religions- und Gewissensfreiheit genießen können;
2. Angehörige der Zeugen Jehovas, die lediglich religiöse Zusammenkünfte besuchen, nicht mehr anzuklagen;
3. Angehörige der Zeugen Jehovas, die vor kurzem lediglich wegen religiöser Betätigung verhaftet worden sind, freizulassen.“
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Zeugen Jehovas vor dem Gerichtsgebäude, nachdem Anklage erhoben worden war
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Diese 71jährige Zeugin Jehovas sagte zu dem Richter: „Ich bin keine Bedrohung für die Regierung.“ Trotzdem wurde sie eingesperrt.