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Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
it-2 „Urkunde“

URKUNDE

Ein ordnungsgemäß unterzeichnetes, manchmal versiegeltes Schriftstück, in dem festgehalten wird, unter welchen rechtlich verbindlichen Bedingungen ein Vorhaben verwirklicht werden soll; das Dokument zur Übereignung eines Grundstücks. Das hebräische Wort ßépher wird in der Bibel in diesem besonderen Sinn nur ein Mal verwendet, und zwar als Jeremia von seinem Cousin Hanamel ein Feld kaufte (Jer 32:6-15).

Die Einzelheiten in Verbindung mit den Entwürfen dieser Urkunde sind interessant. Das Geld für den Kauf, „sieben Schekel und zehn Silberstücke“, wurde in Gegenwart von Zeugen abgewogen (Jer 32:9). Wenn diese Abmachung ‘sieben und zehn’ als eine juristische Form aufgefasst wird, die 17 Silberschekel bedeutet (ca. 37 $), wäre das ein sehr günstiger Preis, zieht man Zeit und Umstände in Betracht, unter denen das Eigentum verkauft wurde. Es herrschten Krieg und Hunger (nur wenige Monate bevor Jerusalem von Nebukadnezar eingenommen wurde).

Als das Geld für das Feld bezahlt war, wurden ‘gemäß dem richterlichen Gebot und den gesetzlichen Bestimmungen’ vermutlich zwei gleiche Urkunden ausgestellt. Eine davon galt als „die Kaufurkunde, die ... versiegelte“, und die andere als „die offengelassene“ (Jer 32:11). Nur von der Ersteren heißt es, sie sei von Zeugen unterschrieben worden, obwohl das ganze Geschäft „vor den Augen aller Juden, die im Wachthof saßen“, abgeschlossen wurde (Jer 32:12). Beide Urkunden wurden dann in einem irdenen Gefäß verwahrt (Jer 32:14).

Die damals übliche Ausfertigung von Doppelurkunden, wobei nur eine versiegelt wurde, war sehr praktisch. Dadurch, dass eine offengelassen wurde, konnte sie jederzeit von den beteiligten Parteien eingesehen werden. Falls sie beschädigt oder ihre Echtheit infrage gestellt wurde oder der Verdacht bestand, dass sie geändert worden war, konnte die versiegelte Urkunde den Stadtrichtern vorgelegt werden, die dann das Siegel untersuchten, es danach aufbrachen und die beiden Dokumente miteinander verglichen.

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