LÉSCHEM-STEIN
(Lẹschem-Stein).
Ein unbestimmter Edelstein, der sich auf dem hohepriesterlichen „Brustschild der Rechtsprechung“ in der dritten Reihe an erster Stelle befand (2Mo 28:15, 19; 39:12).
Verschiedene Steine, wie Bernstein, Hyazinth, Opal und Turmalin, sind bereits als Identifikationen für den „Léschem-Stein“ vorgeschlagen worden, aber keine steht mit Sicherheit fest. Deshalb lässt die Neue-Welt-Übersetzung das hebräische Wort unübersetzt und sagt Léschem-Stein.