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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1953
w53 1. 6. S. 350-351

Fragen von Lesern

● Die Antwort auf Seite 95 des Wachtturms (engl.) vom 1. Februar (deutsch S. 223, 1. April) scheint den Gedanken anzutönen, daß Geschlechtsbeziehungen, ohne Kinder zur Welt zu bringen, verkehrt seien. Ist dieser Eindruck aus jener Antwort beabsichtigt? — H. M., New Jersey.

Nein, dies war nicht der Gedanke, wie der Begleittext es zeigt. Die Frage betraf den Brauch Verlobter in Skandinavien, Beziehungen vor der Ehe zu haben, und mit diesem Gedanken im Sinn wurde in der Antwort gesagt: „Der Zweck der Geschlechtsbeziehungen konnte nicht jener der wahren Ehe, nämlich das Hervorbringen von Kindern sein, denn sonst wären wir ja Zeugen, wie solchen Paaren während ihrer Verlobungszeit Kinder geboren werden, besonders bei langen Verlobungszeiten, und dies ehe die Legalisierung ihrer Ehe stattfindet.“ Solche Personen werden kaum im Gedanken an Kinder, die sie haben möchten, Beziehungen pflegen, wie dies ein Ehepaar tun mag. Zwei miteinander Verlobte würden eine Empfängnis fürchten, weil sie Schande auf sie bringen und ihren Nachkommen das Siegel der Unehelichkeit aufdrücken würde. Ihre Furcht entspringt einem Gefühl der Schuld, wodurch sie ihre Erkenntnis anzeigen, daß sie das Recht auf Geschlechtsbeziehungen noch nicht haben, da sie nicht verheiratet sind. Wenn ihnen ein Kind geboren würde, so würde diese Übertretung öffentlich bekannt.

Richtig verheiratete Personen fürchten sich nicht aus solchen Gründen, Kinder zu haben, obwohl sie sich aus anderen Gründen davon zurückhalten mögen, Kinder zu bekommen, und zwar mit gutem Gewissen. Es kann sein, daß sie sich aus Rücksicht auf die Zartheit einer Ehefrau, deren Leben durch eine Geburt gefährdet würde, zurückhalten. Oder es mögen sie wirtschaftliche Gründe zurückhalten. Gewisse Ehepaare mögen davon abstehen, jetzt Kinder zu haben, damit sie in einer gewissen Dienststellung verbleiben oder ein gewisses Dienstvorrecht behalten können, das ihre Zeit stark beansprucht. Über die Triftigkeit dieser oder anderer Gründe im Fall der einzelnen Ehepaare suchen wir kein Urteil zu fällen, denn jedes Ehepaar sollte seine Gründe kennen und wissen, ob sie so triftig seien, daß ihr Gewissen dabei rein bleibt, und es sollte die Verantwortung für seine Entscheidung vor Jehova Gott tragen. Kurz gesagt: die Wachtturm-Gesellschaft nimmt immer noch denselben Standpunkt ein, wie er vor mehr als zwei Jahren ausgedrückt wurde. Zum Nutzen derer, die von jener Antwort keine Kenntnis haben, führen wir den ersten Abschnitt daraus an:

„Weder das Gesetz des Landes noch Gottes Wort ermächtigt uns, hinsichtlich Verhütungsmitteln Rat zu erteilen. Die Verantwortung für deren Verwendung muß auf denen ruhen, die entscheiden, daß sie solche ihrem Gewissen gemäß verwenden können, und ihr gerechtes Gericht steht bei Gott, dem sie dienen, und nicht bei uns. Ob Ehepaare, die in der Wahrheit sind, Kinder haben wollen oder nicht, ist an ihnen zu entscheiden, nicht an uns. Jedes Ehepaar muß seine eigenen Verhältnisse und seine eigenen Absichten in Betracht ziehen und die Sache entscheiden und einer gewissen Handlungsweise folgen und dann die Verantwortung für ein solches Handeln und dessen Folgen vor Gott übernehmen. Unzweideutig aber bleiben wir auf dem Standpunkt, daß der Zweck einer Ehe vor Gott das Hervorbringen von Kindern ist, und wenn irgendwelche Ehepaare jetzt, vor Harmagedon, Kinder haben möchten, so ist das vollkommen in Ordnung, und niemand sollte sie deswegen kritisieren und sich dadurch in ihre Angelegenheiten einmischen. Auch sollte niemand kritisiert werden, weil er nicht Kinder hat, noch sollten wir uns einmischen, indem wir uns für den Grund interessieren, warum sie keine haben. Private Eheangelegenheiten sind nicht die Sache Außenstehender.“ — Der Wachtturm, 1. Juli 1951, S. 207.

● In dieser Spalte des Wachtturms vom 15. Januar 1953 wurde gesagt: „Der treue Ehepartner wird mit dem abtrünnigen oder dem, welchem die Gemeinschaft entzogen wurde, keine religiösen Gespräche führen und ihn (oder sie) auch nicht an den Ort begleiten, wo er (sie) religiöse Gemeinschaft pflegt, noch wird er mit dem Betreffenden an den Versammlungen dort teilnehmen.“ Bedeutet dies, daß in dem Fall, wo dem Mann des Hauses die Gemeinschaft entzogen ist, er aber den Versammlungen im Königreichssaal beiwohnt, die treuen Familienglieder nicht mit ihm im Familienauto mitfahren dürften, wenn er dorthin fährt? — O. G., Kansas.

Nein, das ist nicht der Gedanke, den Der Wachtturm zum Ausdruck brachte. Es wurde gesagt, daß ein treuer Familienangehöriger ihn „nicht an den Ort begleiten wird, wo er (oder sie) religiöse Gemeinschaft pflegt, noch wird er mit dem Betreffenden an den Versammlungen dort teilnehmen“. Da derjenige, dem die Gemeinschaft entzogen ist, nicht mehr an den Versammlungen im Königreichssaal teilhat und er dort nicht mehr zu Recht einen Platz religiöser Gemeinschaft hat, weil ihm diese ja entzogen ist, so daß er, wenn er im Königreichssaal erscheint, nicht etwa zufolge einer Einladung dort ist oder weil er willkommen wäre, sondern von sich aus, ohne den Willen der Anwesenden, kommt, meinte Der Wachtturm nicht sein Erscheinen in Versammlungen im Königreichssaal, als er davon sprach, man solle ihn nicht an die Stätte seiner religiösen Gemeinschaft begleiten. Er meinte, daß der Treue eine Person, der die Gemeinschaft entzogen ist, nicht zu einer anderen religiösen Gruppe begleiten werde, mit der sie sich gerne verbindet und an deren Versammlungen sie teilnehmen will. Es ist ganz in Ordnung, wenn treue Familienglieder mit einer Person, der die Gemeinschaft entzogen ist, in demselben Wagen fahren, der sie nach dem Königreichssaal führt, aber nach Ankunft sollten die Treuen nicht im Saal bei jenem sitzen, dem die Gemeinschaft entzogen ist, noch sollten sie Gemeinschaft mit ihm pflegen, sondern sollten sich ihm erst wieder anschließen, wenn sie nach Hause gehen.

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