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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1955
w55 1. 12. S. 735

Fragen von Lesern

● Was hat zu geschehen, wenn ein Verkündiger es ablehnt, den Umgang mit einer Person abzubrechen, der die Gemeinschaft entzogen worden ist? Ich meine damit nicht ein Glied derselben Familie, das im gleichen Haushalt wohnen muß, sondern jemanden, der behauptet, er könne mit der Person, die hinausgetan wurde, weiteren Umgang haben, wobei er vielleicht vorbringt, der Gemeinschaftsentzug sei zu Unrecht erfolgt. — A. P., Kuba.

Der Apostel Paulus sagt, daß jemand ‚aufhören soll, Umgang zu haben mit irgend jemand, der Bruder genannt wird, wenn er ein Hurer oder Habsüchtiger oder Götzendiener oder Schmäher oder Trunkenbold oder Erpresser ist, indem ihr mit einem solchen nicht einmal eßt‘. (1. Kor. 5:11, NW) Wenn ein Verkündiger dies nicht tun will, und er das Verbot des Umgangs mit einer Person, der die Gemeinschaft entzogen wurde, außer acht läßt, so ist dieser Verkündiger widerspenstig gegen die Versammlung Jehovas, und ‚Widerspenstigkeit ist wie die Sünde der Wahrsagerei und der Eigenwille wie Abgötterei und Teraphim‘. Indem der Verkündiger Partei für den Schuldigen ergreift und dieser Streitfrage wegen mit der Versammlung bricht, verursacht er eine Spaltung. Paulus sagt: „Haltet euer Auge auf die gerichtet, welche Spaltungen hervorrufen und Ursache zum Straucheln geben entgegen der Lehre, die ihr gelernt habt, und meidet sie.“ — 1. Sam. 15:23, Fußn.; Röm. 16:17, NW.

Der Betreffende sollte kraftvoll ermahnt werden. Man sollte ihm mit Nachdruck die Tatsache vor Augen führen, daß er durch den Umgang mit jemandem, dem die Gemeinschaft entzogen ist, ein Genosse der Bosheit wird, und daß er sich durch seine Handlungsweise von der Versammlung trennt, um mit dem Unrechttuenden zusammen zu sein. Wenn nach genügender Warnung der Verkündiger darauf beharrt, sich mit der Person, der die Gemeinschaft entzogen wurde, zu verbinden, statt in den Reihen der Organisation Jehovas zu bleiben, sollte auch ihm die Gemeinschaft entzogen werden. Indem jemand offen mit einer Person sympathisiert, der die Gemeinschaft entzogen worden ist, erschwert er es ihr, ihr Unrecht einzusehen und hindert sie an tiefer Reue und an der schließlichen Wiederaufnahme in die Versammlung. Der rebellische Lauf bringt beiden Beteiligten Ungemach.

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