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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1963
w63 1. 10. S. 607-608

Fragen von Lesern

● Was sollte die Christenversammlung unternehmen, wenn ein Christ einen Autounfall verursacht hat, durch den andere das Leben verloren haben und er vielleicht in Blutschuld geraten ist? Was ist zu tun, wenn ein Fahrer die Geschwindigkeits- oder andere Verkehrsvorschriften des „Cäsars“ verletzt oder sich der Fahrlässigkeit schuldig macht? — K. F., Westdeutschland.

Bei Autounfällen, die ein oder mehrere Menschenleben fordern, ist es bestimmt angebracht, daß das Rechtskomitee der Versammlung, mit der der Fahrer verbunden ist, untersucht, in welchem Ausmaß — wenn überhaupt — er dadurch Blutschuld auf sich geladen hat. Selbst wenn vor einer gerichtlichen Instanz entschieden würde, daß der Fahrer unschuldig war, müßte das Rechtskomitee der Versammlung den Fahrer befragen, um festzustellen, ob er dadurch vielleicht doch in Blutschuld geriet. Das ist wichtig, da die Versammlung nicht die Gemeinschaftsverantwortung übernehmen möchte für einen tödlich verlaufenen Unfall, den ein Christ wegen Fahrlässigkeit oder Mißachtung der Verkehrsvorschriften des „Cäsars“ verursacht hat.

Ist der Fahrer, der einen Unfall mit tödlichem Ausgang verursacht hat, ein bevollmächtigter Diener der Versammlung und kann ihm nachgewiesen werden, daß er dadurch in Blutschuld geraten ist, so wäre es nicht richtig, ihn in seiner Dienststellung zu belassen. Wenn Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit die Ursache war, so sollte der Fahrer die Verantwortung dafür tragen. — Gal. 6:5, 7.

Überquerte er einen Bahnübergang, der keine besondere Warnvorrichtung, wie Lichtsignale, Glocken oder Schranken, hatte, so hätte er vorsichtig sein sollen. Wurde er durch ein herumfliegendes Insekt irritiert, so hätte er anhalten und dem Übel abhelfen sollen. Unterhielt er sich mit einem Mitfahrer, der hinter ihm saß, so hätte er trotzdem auf die Fahrbahn sehen und nicht versuchen sollen nach hinten zu schauen und so zu fahren. Waren die Witterungsverhältnisse ungünstig, dann hätte er vorsichtiger sein sollen. Wenn er übermüdet war, hätte er jemand anders das Steuer überlassen oder anhalten und solange ausruhen sollen, bis er wieder frisch gewesen wäre.

In einem solchen Falle wäre es angebracht, wenn sich das Rechtskomitee einschalten würde, inwieweit der Fahrer für den Unfall mit tödlichem Ausgang verantwortlich gemacht werden kann. Auch beim alten Volke Israel mußte sich ein unabsichtlicher Totschläger, der in die Zufluchtsstadt geflohen war, vor der Obrigkeit der Stadt verantworten, bevor er in der Stadt bleiben durfte, in der er vor dem Bluträcher sicher war. — 4. Mose 35:6-25.

Ist der Unfall auf unabwendbare Umstände zurückzuführen, so ist der Fahrer natürlich schuldlos, und es könnte ihm als verantwortlichem Diener in der Versammlung nichts Schlechtes nachgesagt werden. Stellt es sich aber heraus, daß ihn ein gewisses Maß an Schuld trifft, dann wäre es richtig, ihn von seinem Dienst zu entbinden und ihn mindestens ein Jahr nicht mehr für eine verantwortungsvolle Stellung in Betracht zu ziehen. Dadurch zeigt das Komitee, daß es nicht will, daß die Versammlung die Gemeinschaftsverantwortung für das durch einen Unfall ausgelöschte Menschenleben übernehmen muß, nur weil es einen Bruder, an dem eine gewisse Blutschuld haftet, in einer maßgebenden Stellung beläßt, in der er ein Vorbild sein sollte. Ist der schuldige Fahrer kein Diener in der Versammlung, so kommt er natürlich eine Zeitlang für ein Dienstamt nicht in Betracht. Da er kein richtiges Vorbild der Herde ist, wäre es richtig, wenn das Komitee eine angemessene Zeit warten würde, bis es ihm wieder irgendwelche Aufträge in Verbindung mit der Belehrung der Versammlung erteilen würde.

Machte sich der Fahrer der Fahrlässigkeit schuldig, so wäre es gut, wenn das Komitee ihn ermahnen und ihm helfen würde, zu erkennen, wie weit seine Verantwortung geht. Das Komitee würde dann feststellen, ob er sein Verfehlen einsieht, es bereut und Jehova Gott durch Jesus Christus um Barmherzigkeit gebeten hat.

Nachdem die Zeit einer solchen Einschränkung der Dienstvorrechte abgelaufen ist und erkannt werden konnte, daß der Betreffende etwas gelernt hat, daß er seinen Fehler eingesehen und richtig bereut hat, kann er, wenn die Notwendigkeit entsteht, mit einer verantwortlichen Stellung betraut werden.

Fährt der Betreffende aber nach wie vor unvorsichtig oder mißachtet er die Geschwindigkeits- oder andere Verkehrs­vorschriften des „Cäsars“ immer noch, so kann ihm kein Dienstamt übertragen werden. Ein Fahrer darf die Geschwindigkeitsbegrenzung, die der „Cäsar“ für seine Straßen und Autobahnen festlegt, nicht überschreiten. Ein Gott hingegebener Christ, der sich der Übertretung der zulässigen Geschwindigkeit schuldig macht, zahlt nicht nur dem Cäsar Cäsars Dinge nicht zurück, sondern läuft auch Gefahr, einen Unfall zu verursachen, der vielleicht tödlich ausgehen könnte. — Matth. 22:21, NW.

Christen, die eine maßgebende Stellung in der Versammlung einnehmen, sollten daher als Fahrer ein gutes Beispiel geben. Wäre ein Aufseher, der sich nicht um die Verkehrsvorschriften des „Cäsars“ kümmert, ein gutes Vorbild für die Herde? (1. Petr. 5:3) Welchen Eindruck würde er auf Jugendliche in der Versammlung machen, wenn er selbst unvernünftig schnell fahren würde? (Tit. 2:6, 7) Im Hinblick auf die schwere Verantwortung, die ein Fahrer hat, sollten christliche Eltern ihre minderjährigen Söhne richtig unterrichten und Vorsicht lehren, bevor sie ihnen ihren Wagen überlassen. Sie sollten ihnen besonders die Verantwortung, die sie dem „Cäsar“ und Gott gegenüber haben, vor Augen führen und sie davor warnen, die waghalsigen jugendlichen Fahrer der Welt nachzuahmen, die oft, meist wegen überhöhter Geschwindigkeit, in tragische Unfälle verwickelt werden. Verursacht ein Gott hingegebener Christ wegen wildem, gesetzwidrigem Fahren Sach- oder Personenschaden, dann sollte das Rechtskomitee der Versammlung entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Christen sollten deshalb von anderen auch nie verlangen, sich zur Erledigung einer Versammlungsangelegenheit oder zu irgendeinem anderen Zweck zu einer bestimmten Stunde an einem bestimmten Ort einzufinden, den sie in der verfügbaren Zeit niemals erreichen könnten, ohne „Cäsars“ Geschwindigkeitsvorschriften zu verletzen. Sie sollten die Betreffenden stets früh genug benachrichtigen, damit sie den Ort erreichen können, ohne die zulässige Geschwindigkeit überschreiten zu müssen. Sollte daher jemand von einem wahren Christen verlangen, daß er in einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort fährt, wobei dieser gezwungen wäre, die Geschwindigkeitsvorschriften des „Cäsars“ zu überschreiten, dann gehorcht der Christ lieber dem Gesetz des „Cäsars“, ungeachtet der Folgen, die dieser Gehorsam für ihn hat. Einem weltlichen Arbeitgeber könnte man aber vorher erklären, daß man es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, die Verkehrsvorschriften zu übertreten.

Meistens liegt es jedoch am Fahrer selbst — ob er es nun wahrhaben will oder nicht —, nämlich daran, daß er früh genug wegfährt oder sein Programm so aufstellt, daß er genügend Zeit für die Fahrt hat. Dann steht er nicht unter Druck und wird nicht versucht, schneller zu fahren, als er sollte. Diese Anpassung an die Verkehrsvorschriften der „obrigkeitlichen Gewalten“ wird einem christlichen Fahrer nicht nur helfen, tödlich verlaufende Unfälle zu verhüten, durch die er sich unter Umständen Blutschuld aufladen würde, sondern hilft ihm auch, ein gutes Gewissen zu haben, und das ist für unsere ewige Rettung von größter Wichtigkeit. — Röm. 13:1, 5; 1. Petr. 3:16.

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