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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1966
w66 15. 4. S. 255-256

Fragen von Lesern

● Ist es angebracht, daß ein Christ Wohlfahrtsunterstützung bezieht oder behördliche Hilfeleistungen für Katastrophengeschädigte annimmt? — P. A., El Salvador.

Jawohl, denn diese staatlichen Maßnahmen werden zu dem Zweck getroffen, daß Berechtigte sie beanspruchen.

Christen zahlen die vom Staat geforderten Steuern. (Röm. 13:1, 6, 7) Im Falle einer Notlage darf also ein bezugsberechtigter Christ solche durch Steuern unterstützten Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen, sofern er das wünscht.

Es kommt jedoch immer wieder vor, daß gewissenlose Personen, die keine wahren Christen sind, solche Unterstützungen unrechtmäßig beanspruchen. Die einen verheimlichen die Wahrheit über ihre wirklichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Andere arbeiten nicht, obwohl sie arbeiten könnten. Es ist sogar schon vorgekommen, daß durch unehrliche Methoden ganze Familien die Wohlfahrt jahrelang unberechtigt in Anspruch genommen haben. Ein wahrer Christ darf so etwas nicht tun. Er muß ehrlich, wahrheitsgetreu und aufrichtig sein. Er sollte vor Gott und Menschen ein gutes Gewissen haben. — Spr. 3:32; Apg. 24:16.

Christen sollten den vom Apostel Paulus aufgestellten Grundsatz im Sinn behalten, den wir in 2. Thessalonicher 3:10 lesen: „Wenn jemand nicht arbeiten will, soll er auch nicht essen.“ Sie wissen ferner, daß „jemand, der für die Seinigen, und besonders für seine Hausgenossen, nicht sorgt, den Glauben verleugnet und ... schlimmer [ist] als ein Ungläubiger“. (1. Tim. 5:8) Sie vergessen auch die Worte nicht: „Erwerb von Schätzen durch Lügenzunge ist verwehender Dunst solcher, die den Tod suchen.“ (Spr. 21:6, Fußnote) Verantwortungsbewußte arbeitsfähige Christen werden, wenn möglich, arbeiten, um ihren Lebensunterhalt ehrlich zu verdienen; sie werden nicht auf unrechtmäßige Weise oder durch Betrug versuchen, vom Staat oder von einer anderen Einrichtung finanzielle Unterstützung zu empfangen.

Wenn bekannt würde, daß ein Gott hingegebener Christ unberechtigterweise und widerrechtlich solche Unterstützungen bezieht, dann könnte er weder von Außenstehenden noch von den Gliedern der Christenversammlung „ein vortreffliches Zeugnis“ haben. Er wäre „auf unehrlichen Gewinn erpicht“. Er könnte somit nicht zu einem Diener in der Christenversammlung ernannt werden. — 1. Tim. 3:1, 7-9.

Ein aufrichtiger Christ arbeitet gern. Er kann jedoch aus irgendeinem Grund arbeitslos werden. Hat er die Möglichkeit, Arbeitslosenunterstützung zu beziehen, so ist vom biblischen Standpunkt aus nichts dagegen einzuwenden, wenn er dies tut, während er sich eine andere Arbeit sucht. Während er diese Unterstützung empfängt und eine andere Stelle sucht, kann er sich unter Umständen mehr als gewöhnlich dem Predigtdienst widmen. Ein Christ sollte jedoch eine Arbeit nicht ablehnen oder es sogar so einrichten, daß er auf unabsehbare Zeit für unterstützungs­berechtigt gilt, nur um dem Predigtwerk mehr Zeit widmen zu können. Wird von dem Arbeitslosen verlangt, daß er Kraft und Zeit dafür verwendet, eine Beschäftigung zu finden, um zum Bezug der Arbeitslosenunterstützung berechtigt zu sein, wäre es ebenfalls nicht recht, wenn ein Christ die Unterstützung annähme, dieser Anforderung aber nicht nachkäme. Würde ihm eine passende Stelle angeboten, so würde er sie nicht ablehnen und dann durch unehrliche Methoden versuchen, weiterhin Arbeitslosenunterstützung zu beziehen oder sich sonstwie finanziell unterstützen zu lassen. Er weiß, daß die Bibel Unehrlichkeit oder Faulheit nicht gutheißt. Sie empfiehlt uns, ehrlich und hart zu arbeiten. — Eph. 4:28; Pred. 3:22.

Ist ein Christ durch unvermeidbare Umstände gezwungen, von irgendeiner Art öffentlicher Unterstützung zu leben, so sollte er mit dem Geld, das er bekommt, sorgfältig umgehen. Er empfängt es für seinen Unterhalt und nur, weil er sich in einer finanziellen Notlage befindet, nicht damit er seine Genußsucht befriedigen kann.

Oftmals erklärt die Regierung ein Gebiet, das von einer Überschwemmung, einem Erdbeben oder einer anderen Katastrophe heimgesucht wurde, zum Katastrophengebiet und trifft Maßnahmen, um den Opfern die nötige Hilfe zu leisten. Die Betroffenen, zu denen auch wahre Christen gehören mögen, benötigen vielleicht dringend Nahrungsmittel und andere Dinge. Unter solchen Umständen ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Christ solche behördlichen Hilfeleistungen annimmt. Ein wahrer Christ nutzt solche Vorkehrungen jedoch nicht aus, da er weiß, daß er diese Hilfe nur annehmen sollte, wenn er sie wirklich benötigt. Treue Diener Gottes wünschen sich „in allen Dingen ehrlich zu benehmen“. — Hebr. 13:18.

Es gibt jedoch behördliche Maßnahmen, auf die jedermann, ob er nun in Not sei oder nicht, Anspruch hat. Es mag sich dabei um eine Art Sozialversicherung handeln, die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Altersversicherung einschließt. Selbstverständlich dürfen alle, die dazu berechtigt sind, die damit verbundenen Leistungen in Anspruch nehmen.

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