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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1967
w67 15. 2. S. 101-104

Wie umfassend ist Gottes Sündenvergebung?

Auf welcher Grundlage vergibt Gott? Sind Ablässe nötig?

WENN wir ehrlich sein wollen, müssen wir zugeben, daß wir alle Sünder sind, daß wir Sünden begehen, Fehler machen, ja oft das Ziel verfehlen. Ein hebräischer Dichter oder Psalmist der alten Zeit drückte sich folgendermaßen aus: „Wir haben gesündigt samt unseren Vätern.“ Der christliche Apostel Paulus bestätigt dies mit den Worten: „Alle haben gesündigt und ermangeln der Herrlichkeit Gottes.“ — Ps. 106:6; Röm. 3:23.

Die Tatsache, daß wir Sünder sind, sollte uns zu denken geben und gibt uns auch zu denken. Warum? Weil wir deswegen von Gewissensbissen gequält werden und, was noch schlimmer ist, weil Sünde die Menschen zu Feinden Gottes macht. Schon unsere Ureltern zogen sich auf diese Weise Gottes Mißfallen zu und brachten dadurch den Tod über sich und über ihre Nachkommen. „Darum, so wie durch e i n e n Menschen die Sünde in die Welt hineingekommen ist und durch die Sünde der Tod, und sich so der Tod zu allen Menschen hin verbreitet hat, weil sie alle gesündigt hatten —.“ Ja, „der Lohn, den Sünde zahlt, ist der Tod“. — Röm. 5:12; 6:23.

In seiner Liebe schuf Jehova einen Weg auf dem wir Vergebung unserer Sünden erlangen und so seine Freunde werden können. Deshalb wird uns gesagt: „Als wir Feinde waren, [wurden wir] mit Gott durch den Tod seines Sohnes versöhnt.“ (Röm. 5:10) Diese Versöhnung geht jedoch nicht automatisch vor sich. Nur die werden mit Gott versöhnt, die Glauben ausüben: „Wer Glauben an den Sohn ausübt, hat ewiges Leben.“ — Joh. 3:36.

Was bedeutet es, ‘Glauben auszuüben’? Es bedeutet mehr, als nur zu sagen: „Ich glaube.“ Es bedeutet, etwas zu tun, tätig zu werden, denn ein „Glaube ohne Werke [ist] tot“. (Jak. 2:26) Der Apostel Petrus ermahnte die reuigen Juden, die am Tod des Sohnes Gottes mitschuldig waren, mit den Worten: „Bereut daher [bedauert eure Sünden aufrichtig] und kehrt um, damit eure Sünden ausgelöscht werden.“ Umzukehren heißt, seine Richtung zu ändern — in diesem Falle also, den Weg der Selbstsucht und der Sünde zu verlassen und den Weg der Gerechtigkeit einzuschlagen. Wenn wir die sündhaften Neigungen unseres Fleisches auch nicht vollkommen überwinden können, sollten wir sie doch bekämpfen und uns bemühen, uns zu bessern. „Laßt die Sünde nicht weiterhin als König in euren sterblichen Leibern herrschen, so daß ihr deren Begierden gehorchen würdet.“ — Apg. 3:19; Röm. 6:12.

Wenn wir aufgrund des Opfers Christi um Vergebung bitten, werden wir von jedem Schuldbewußtsein befreit, denn wir lesen: „Wenn einer eine Sünde begeht, so haben wir einen Helfer beim Vater, Jesus Christus, einen Gerechten. Und er ist ein Sühnopfer für unsere Sünden, doch nicht nur für die unseren, sondern auch für die der ganzen Welt.“ Wir müssen jedoch entsprechend handeln: „Wenn wir ... im Lichte wandeln, wie er selbst im Lichte ist, ... [reinigt uns] das Blut Jesu, seines Sohnes.“ — 1. Joh. 2:1, 2; 1:7.

SIND ABLÄSSE NÖTIG?

Was schließt diese Sündenvergebung aber alles ein? Ist sie ein Nachlaß aller Strafen für Sünden, oder gibt es Strafen, die verbüßt werden müssen? Nach der Lehre der katholischen Kirche muß ein Gläubiger für die Sünden, die er selbst begangen hat, zeitliche, das heißt zeitlich begrenzte, Strafen abbüßen. „Zurückgeblieben sind noch die von der göttlichen Gerechtigkeit geforderten zeitlichen Strafen.“ Es wird ferner behauptet: „Diese Forderung muß entweder im gegenwärtigen Leben oder im Jenseits, zum Beispiel im Fegefeuer, erfüllt werden.“a Damit hängt nun die Lehre vom Ablaß zusammen, denn Ablässe werden gewährt, um zeitliche Sündenstrafen, die man angeblich nach dem Tod im Fegefeuer abbüßen muß, nachzulassen.

Das Konzil von Trient (3. und 4. Dezember 1563) erklärte über die Ablässe unter anderem folgendes: „So lehrt und gebietet die heilige Kirchenversammlung, daß der Gebrauch von Ablässen, der für das christliche Volk überaus segensvoll ist und durch Entscheidungen heiliger Kirchenversammlungen gutgeheißen wurde, in der Kirche beibehalten werden muß. Und sie verurteilt diejenigen mit Ausschluß, die sie für unnütz erklären oder die der Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen.“

Nach der Lehre der katholischen Kirche gibt es zwei Arten von Ablässen: vollkommene oder Plenarablässe und unvollkommene Ablässe. Unter vollkommenen Ablässen versteht man solche, die alle künftigen Sündenstrafen tilgen, so daß jemand, der stirbt, nachdem ihm ein vollkommener Ablaß erteilt worden ist, direkt in den Himmel kommt. Heutige Theologen verbinden diese Lehre jedoch gewöhnlich mit einigen „Wenn“ und geben dadurch zu verstehen, daß so etwas sehr selten vorkommt.

Ein unvollkommener Ablaß wird für eine bestimmte Anzahl von Tagen gewährt. Solche Ablässe können durch beinahe unzählige Dinge gewonnen werden. So gewinnt man zum Beispiel durch das Tragen gewisser religiöser Gegenstände, die gesegnet worden sind, einen Ablaß von soundso vielen Tagen. Wer den Ring des Papstes küßt, erhält einen Ablaß von dreihundert Tagen; küßt er aber den Ring eines gewöhnlichen Bischofs, erhält er nur einen Ablaß von fünfzig Tagen. Wer auf den Knien die „heilige Treppe“ in Rom ersteigt — auf deren Stufen der Herr Jesus Christus angeblich zum Verhör hinaufstieg, „während er über die Passion [sein Leiden] nachdachte“ —, gewinnt für jede Stufe einen Ablaß von über 3000 Tagen.

Auch für das Bibellesen werden Ablässe gewährt. Im Vorwort einer englischen katholischen Bibel (The New Testament, Ausgabe der Catholic Confraternity) steht folgendes: „Papst Leo XIII. gewährte den Gläubigen, die mindestens eine Viertelstunde in den Büchern der Heiligen Schrift mit der dem göttlichen Wort gebührenden Ehrfurcht andächtig lesen, einen Ablaß von 300 Tagen. — Preces et Pia Opera, 645.“

EIN UNKLARES BILD

Daß die Ablässe im Mittelalter selbstsüchtigen Zwecken dienten, beweist die Geschichte eindeutig. Das Ablaßwesen war ja eine der Hauptursachen für die Reformation. Papst Leo X. hoffte, durch den Ablaßhandel das Geld aufzubringen, das er benötigte, um den Bau der Peterskirche in Rom zu vollenden. Der berüchtigtste Ablaßkrämer war Johannes Tetzel. Der Ablaßhandel veranlaßte den Priester und Mönch Martin Luther, mit Rom zu brechen. In dem englischen Werk The Catholic Encyclopedia heißt es: „Die Ablässe dienten geistlichen Agenten als Mittel zur Geldbeschaffung.“

Auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurden viele gelehrte Gespräche über den Nutzen der Ablässe geführt, und nicht wenige der Teilnehmer äußerten sich darüber ablehnend. Trotzdem hielt es Papst Paul VI. für angebracht, auf die Ablässe mehr Nachdruck zu legen denn je, indem er das Jahr 1966 als ein Jubeljahr, das gewöhnlich nur alle fünfundzwanzig Jahre gefeiert wird, ankündigte. In der Vergangenheit konnte jeder Katholik, der im Laufe eines Jubeljahres eine Wallfahrt nach Rom unternahm und dort eine der vier römischen Hauptkirchen oder prunkvollsten Kathedralen besuchte, um zu beten, einen vollkommenen Ablaß erlangen. Im Jahre 1966 dagegen konnten laut Beschluß des Papstes Katholiken zu Hause einen vollkommenen Ablaß gewinnen, indem sie eine der bestimmten Kathedralen in ihrer Diözese besuchten, in denen in Verbindung mit den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils besondere Richtlinien gegeben wurden. — Time, 3. Dez. 1965.

Wenn man den Verlauf der bei den Sitzungen des Zweiten Vatikanischen Konzils geführten Aussprache über den Nutzen der Ablässe näher betrachtet, fragt man sich, ob Papst Paul VI. anderer Meinung sei als seine Prälaten. Maximos IV., Saigh von Antiochia, wies zum Beispiel darauf hin, daß es in den ersten elf Jahrhunderten der römisch-katholischen Kirche keine Ablässe gegeben habe. „Und in der Ostkirche gibt es sie heute noch nicht. Im Mittelalter wurde mit dem Ablaßwesen ein für das Christentum schändlicher Mißbrauch getrieben. Selbst in unserer Zeit scheint die Ablaßpraxis bei den Gläubigen oft eine Art fromme Buchführung zu begünstigen, bei der man das Wichtigste vergißt: die heilige, persönliche Bußübung.“ Ein anderer Konzilsvater wies darauf hin, daß das Ablaßwesen zu einer Erweiterung der Kluft zwischen der römisch-katholischen Kirche und den anderen Kirchen der Christenheit führe, daß es sich mit der Theologie nicht vereinbaren lasse und von der Bibel nicht genügend gestützt werde.

Nach Berichten wurden diese Ausführungen von den ungefähr 2000 versammelten Bischöfen mit großem Beifall entgegengenommen. Die Konzilskommission, die sich mit diesem Thema befaßte, dachte ursprünglich lediglich an eine Abschaffung des Zeitmaßes, Tage, Jahre usw., und an die verschiedenen Bedingungen, unter denen ein Ablaß erteilt werden sollte. Da aber der Ablaß an sich auf den Sitzungen des Zweiten Vatikanischen Konzils schon auf so viel Widerstand stieß, wurde überhaupt nichts unternommen. Hätten einige ihre Ideen verwirklicht, so hätten sie sich sogar dem Bannfluch ausgesetzt, mit dem gemäß dem Beschluß des Konzils von Trient alle belegt werden sollten, die den Nutzen der Ablässe anzweifeln.

GOTTES WORT ÜBER DIESES THEMA

Werden durch Ablässe tatsächlich „zeitliche Strafen“ nachgelassen? Was sagt Gottes Wort zu diesem Thema? Als Jesus Christus, der Sohn Gottes, auf der Erde war, vergab er einigen ihre Sünden großzügig. Sagte er aber bei diesen Gelegenheiten etwas von Ablässen? Nein. (Luk. 7:48, 49) Auch seine ersten Nachfolger sagten nie etwas davon. Der Apostel Paulus schrieb: „Durch ihn haben wir die Erlösung durch Loskauf mittels des Blutes dieses einen [Jesus Christus], ja die Vergebung unserer Verfehlungen, gemäß dem Reichtum seiner unverdienten Güte.“ Noch deutlicher oder ausdrücklicher sind folgende Worte des Apostels Johannes: „Das Blut Jesu, seines Sohnes, reinigt uns von aller Sünde.“ „Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, uns die Sünden zu vergeben und uns von aller Ungerechtigkeit zu reinigen.“ Wenn Jehova Gott uns aufgrund des Opfers Christi alle unsere Sünden vergibt, dann kann es weder vor noch nach dem Tode zeitliche Strafen dafür geben. — Eph. 1:7; 1. Joh. 1:7, 9.

Wie könnte übrigens jemand nach dem Tode bestraft werden, wenn doch die Bibel sagt: „Die Lebenden wissen, daß sie sterben werden; die Toten aber wissen gar nichts.“? Ja, „an selbigem Tage [an dem der Mensch stirbt] gehen seine Pläne zu Grunde“. Die Bibel berichtet über Lazarus, einen Freund Jesu, der von Jesus auferweckt wurde, nachdem er bereits vier Tage im Grab gewesen war. Wäre Lazarus irgendwo am Leben gewesen, so hätte er bestimmt über dieses bedeutsame Erlebnis gesprochen! — Pred. 9:5; Ps. 146:4; Joh. 11:38-44.

Die Irrlehre, daß man nach dem Tod für seine Sünden leiden müsse und daß man durch Ablässe von diesen Leiden erlöst werden könne, geht von einer falschen Voraussetzung aus, nämlich davon, daß der Mensch eine von seinem Körper getrennte Seele habe, die unsterblich sei und beim Tode den Körper verlasse. Aber weder Chirurgen noch andere Wissenschaftler haben bisher eine solche dem Menschen innewohnende Seele gefunden, noch hat sonst jemand irgendeinen Beweis dafür entdeckt. Das Bewußtsein des Menschen hängt von seinem Organismus ab; erleidet der Organismus ernsthaft Schaden, zum Beispiel durch einen Unfall, so verliert der Mensch das Bewußtsein. Die Lehre der Bibel stützt diese wissenschaftliche Tatsache, denn im Schöpfungsbericht heißt es: „Der Mensch wurde eine lebendige Seele.“ Auch die Lehre, daß der Mensch als Seele unsterblich sei, verneint Gottes Wort deutlich, denn wir lesen: „Die Seele, welche sündigt, die soll sterben.“ Die Hoffnung für die Toten beruht nicht auf einer angeblich unsterblichen Seele, sondern — wie uns die Bibel versichert — darauf, daß es eine Auferstehung „sowohl der Gerechten als auch der Ungerechten“ geben wird. — 1. Mose 2:7; Hes. 18:4, 20; Apg. 24:15.

Die Bibel sagt aber nicht nur nichts von Ablässen und von einer unsterblichen Seele, sondern erwähnt auch nichts von einem Ort wie das Fegefeuer. Sie berichtet von Gottes Erschaffung des Himmels und der Erde, sagt aber nichts von einem Fegefeuer, ja das Wort Fegefeuer kommt in der ganzen Bibel, von 1. Mose bis Offenbarung, kein einziges Mal vor.

BETRACHTUNG ANGEBLICHER EINWÄNDE

Verfechter von Lehren, wie die Lehre vom Ablaß, von der Unsterblichkeit der Menschenseele und vom Fegefeuer, behaupten, diese Lehren würden von Jesu Worten nach Lukas 12:47, 48 gestützt, gemäß denen die, die den Willen seines Vaters kennen, ihn aber nicht tun, viele Schläge empfangen sollen. Ein Gleichnis darf jedoch nicht so angewandt oder ausgelegt werden, daß es den eindeutigen Erklärungen der Bibel widerspricht, sondern muß so erklärt werden, daß es damit übereinstimmt. Jesus äußerte mit diesen Worten einen Grundsatz und eine Prophezeiung, die sich bei seinem zweiten Kommen, wenn die sich als seine Jünger Bekennenden noch im Fleische auf der Erde leben, erfüllen sollte.

Ein weiterer Text, der als Stütze für das Ablaßwesen gebraucht wird, ist 1. Korinther 3:15, der wie folgt lautet: „Wenn jemandes Werk verbrannt wird, wird er Verlust erleiden, er selbst aber wird gerettet werden; doch wenn das geschieht, wird es sein wie durch Feuer.“ Es ist ganz klar, daß hier kein buchstäbliches Feuer gemeint ist, denn das in Vers 12 erwähnte Material, „Gold, Silber, kostbare Steine, Hölzer, Heu, Stoppeln“, mit dem sie bauen, ist auch nicht buchstäblich. Darüber hinaus wird gesagt, der Betreffende werde wie durch Feuer gerettet, weil seine Werke verbrannt werden. Er baute im jetzigen Leben unüberlegt oder töricht; im jetzigen Leben werden seine Werke zerstört, und darum wird er im jetzigen Leben gerettet, wie durch läuterndes Feuer.

Gott zeigt in seinem Wort, daß er vernünftig, gerecht, liebevoll und nach Recht handelt. Er hat durch das Loskaufsopfer seines Sohnes Jesus Christus dafür gesorgt, daß uns unsere Sünden vergeben werden können. Da uns dieses Opfer von allen Sünden und von jedem Schuldbewußtsein befreit, bleibt nichts mehr übrig, was durch zeitliche Strafen, die durch Ablässe nachgelassen werden könnten, abzubüßen wäre. Es bleibt vor allem nichts übrig, was nach dem Tode abzubüßen wäre, da der Mensch im Tode vollständig bewußtlos und denkunfähig ist bis zu seiner Auferstehung, sofern er überhaupt aufersteht. Ja, so umfassend ist Gottes Sündenvergebung.

[Fußnote]

a The Catholic Encyclopedia, Band 7, Seite 783.

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