Fragen von Lesern
● Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Darf ich, wenn ich doch mit verdiene, nicht auch mit bestimmen, wie das Geld verwandt wird? — USA.
Die Frage, wer bestimmt, wie und wann das Geld verwandt wird, das die Frau verdient, ist nicht leicht zu beantworten. Das ist schon daran zu erkennen, daß die Gesetze, die diese Angelegenheit regeln, in jedem Land wieder anders sind. In manchen Gegenden darf der Mann beliebig über den ganzen Erwerb der Frau verfügen. In anderen Gebieten ist das Gesetz nicht ganz so streng, sondern anerkennt, daß die Frau als erwachsene Person genauso gewisse Rechte hat wie der Mann. Die Gesetze sind in dieser Hinsicht also unterschiedlich.
Es wäre eigentlich traurig, wenn zwei Verheiratete, die wahrscheinlich gelobt haben, einander zu lieben und füreinander zu sorgen, einander vor dem Gesetz auf einmal als Gegner betrachteten. Nach dem Wort Gottes sind ein Mann und seine Frau „nicht mehr zwei, sondern e i n Fleisch“. (Matth. 19:6) Sie sollten zusammenarbeiten und gemeinsam bestrebt sein, durch ihre Zusammenarbeit in der Ehe glücklich zu werden. Jehova hat in seinem Wort Grundsätze niedergelegt, die dazu beitragen, daß solche und ähnliche Probleme kaum oder überhaupt nicht entstehen, sofern sie von Mann und Frau entsprechend beachtet werden. Selbst in Fällen, in denen nur ein Partner gläubig oder christlich eingestellt ist, können dadurch gute Ergebnisse erzielt werden.
Der biblische Rat lautet: „Ein Ehemann ist das Haupt seiner Frau, wie auch der Christus das Haupt der Versammlung ist ... Ihr Ehemänner, fahrt fort, eure Frauen zu lieben, wie auch der Christus die Versammlung geliebt ... hat.“ (Eph. 5:23, 25) Was bedeutet dies aber, wenn es um das Einkommen der Familie geht?
Es bedeutet zunächst, daß hauptsächlich der Mann darüber entscheidet, wie das Geld der Familie verwandt wird. Ein liebender Ehemann bespricht die Sache wahrscheinlich mit seiner Frau, um zu erfahren, was sie darüber denkt und was sie tun würde; aber in wichtigen Angelegenheiten trifft er die endgültige Entscheidung. Je nach der zur Verfügung stehenden Zeit und den Fähigkeiten und Wünschen der Betreffenden kann ein Mann seiner Frau gewisse Entscheidungen, die täglich zu treffen sind, überlassen, zum Beispiel den Einkauf der Nahrungsmittel und gewisser Kleidungsstücke sowie die Bezahlung gewisser Rechnungen und allgemeiner Auslagen. Natürlich muß er ihr in diesem Fall auch genügend Geld geben. In manchen Ländern hat die Frau auch Anspruch auf ein gewisses Taschengeld, das sie für persönliche Auslagen oder für andere Dinge, zum Beispiel in Verbindung mit ihrer Gottesanbetung, verwenden kann. Einsichtige Ehemänner sind ihrer Frau gegenüber in dieser Hinsicht nicht allzu kleinlich, sondern ‘wohnen weiterhin bei ihr gemäß Erkenntnis, indem sie ihr als einem schwächeren Gefäß, dem weiblichen, Ehre zuerkennen’. (1. Petr. 3:7) Auf diese Weise kann sich jedes Ehepaar in dieser Frage einigen.
Über die Aufgaben des Mannes als Haupt wäre aber noch folgendes zu sagen: Hand in Hand mit dem Recht des Mannes, zu entscheiden, was mit dem Geld der Familie geschieht, gehen entsprechende Pflichten. Er trägt in erster Linie auch die Verantwortung, für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Unter normalen Verhältnissen ist nicht seine Frau, sondern er verpflichtet, arbeiten zu gehen, um den Unterhalt für die Familie zu verdienen. Er sollte sich vor allem der Bedeutung des biblischen Grundsatzes bewußt sein: „Jemand, der für die Seinigen, und besonders für seine Hausgenossen, nicht sorgt, [hat] den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.“ — 1. Tim. 5:8.
Wie verhält es sich nun, wenn die Frau berufstätig ist und dadurch mit verdient? Ändert sich dadurch die Situation? Nun, prüfen wir einmal, warum eine christliche Frau in eine solche Lage kommen könnte.
Bestimmt sollte eine christliche Ehefrau nicht berufstätig sein wegen des Reizes des Berufslebens, weil sie unabhängig sein oder mit ihrem Mann konkurrieren möchte, um ihren wichtigsten Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen oder um sich dies oder jenes anzuschaffen. Frauen in der Welt, die nicht berufstätig zu sein brauchten, es aber aus solchen Gründen sind, haben dadurch schon oft seelische Störungen und ernsthafte Eheprobleme heraufbeschworen. Der Rat der Bibel, daß eine verheiratete Frau sich auf ihre Hauptaufgabe, die Sorge um Heim und Familie, konzentrieren sollte, ist daher sehr passend. (Sprüche Kap. 31; 1. Tim. 3:14) Dadurch hat die Frau wahrscheinlich auch mehr Zeit, sich den geistigen Interessen zu widmen. Sie kann also auf verschiedene Weise sehr viel zum Glück der ganzen Familie beitragen. — Spr. 6:20-22.
Es könnte aber möglich sein, daß die Familie in Not gerät und deshalb der Verdienst des Mannes nicht ausreicht, um das zu kaufen, was zum Leben nötig ist (nicht das, was man gern hätte). Nach einer gemeinsamen Besprechung der Angelegenheit mag man sich dann dazu entschließen, daß die Frau eine Zeitlang arbeiten geht. Ändert sich aber dadurch, daß die Frau mit verdient, an der Stellung des Mannes etwas, was das Geld der Familie betrifft? Nein! Wenn Mann und Frau arbeiten gehen müssen, dann sollte es wirklich nur sein, um Geld zu verdienen für Nahrung, Kleidung und Obdach. Eine unterwürfige christliche Ehefrau sollte anerkennen, daß ihr Mann nach der Bibel verpflichtet ist, über die Verwendung des Geldes der Familie zu bestimmen auch wenn sie mit verdient.
Es sollte nicht nötig sein, daß wir in diesem Zusammenhang besondere Regeln aufstellen. Wir können Eheleute nur ermuntern, sich zu bemühen, ihren Pflichten der Familie gegenüber auch in dieser Hinsicht nachzukommen. Die Ehe verlangt, daß Mann und Frau liebevoll zusammenarbeiten. Wenn sie das auch in finanzieller Hinsicht tun, dann werden Geldfragen nie zu einem Problem werden, das die geistigen Interessen, die in einer Ehe weit wichtiger sind, in den Hintergrund drängt.
● Darf ein Christ eine Verlobung auflösen? — A. H., USA.
Die Ehe ist eine Gabe Gottes, die einem Menschen Befriedigung bringen und ihn glücklich machen kann. Sie bringt aber auch ernste Verpflichtungen mit sich und sollte daher nicht leichtgenommen werden. In gewissen Ländern wählen immer noch die Eltern die Ehepartner für ihre Kinder aus; in vielen Gesellschaften dagegen ist die individuelle Wahl des Heiratspartners gestattet. Wenn in einem solchen Fall zwei Christen beschlossen haben zu heiraten oder sich das Eheversprechen gegeben haben, kann unter normalen Verhältnissen erwartet werden, daß sie ihr Wort halten.
Bevor man eine Zusage macht, sollte man überlegen, was sie von einem verlangt. Dann kann man, wem man ein Versprechen gibt, Jesu Rat befolgen: „Euer Wort Ja bedeute einfach ja, euer Nein nein.“ (Matth. 5:37) Ein besonders feierlicher Schwur sollte bei Christen nicht notwendig sein, um ihr Wort glaubhaft zu machen. Wenn ein Christ etwas sagt, sollte er sich auch daran halten.
Wenn deshalb zwei Christen beschlossen haben zu heiraten, sollten sie ihr Wort halten. Es ist im allgemeinen nicht notwendig, dies öffentlich bekanntzumachen, obwohl es oft geschieht. Unter der Überschrift „Verlöbnisbruch“ heißt es in dem Werk American Jurisprudence (Bd. 8, S. 849 und 850): „Für das [Verlöbnis] ist keine bestimmte Wortfassung notwendig; es genügt, daß sich die beiden Partner geeinigt haben und mit dem Verlöbnis einverstanden sind.“
Selbstverständlich kann nicht von einer Verlobung gesprochen werden, wenn nur ein Antrag gemacht wurde, dieser aber nicht angenommen worden ist. In dem erwähnten juristischen Werk heißt es: „Das Versprechen des einen Partners ohne das Versprechen des anderen ist nur ein Heiratsangebot, kein Vertrag [Verlöbnis].“ (S. 849) Wenn wir daher von einer Verlobung sprechen, meinen wir ein gegenseitiges Einverständnis, bei dem sich beide Partner aufrichtig das Jawort geben.
Bei den Hebräern nahm man die Verlobung so ernst, daß ein verlobtes Mädchen als die Frau des Mannes bezeichnet wurde, obwohl er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr haben durfte, bevor sie verheiratet waren. (1. Mose 29:21; Matth. 1:18, 19) Das verlobte Mädchen hatte einen anderen gesetzlichen Status als ein nichtverlobtes Mädchen. (2. Mose 22:16, 17; 5. Mose 22:23-29) Das zeigt, wie ernst man die Verlobung nehmen sollte.
Gibt es aber Gründe, die eine einseitige Auflösung einer Verlobung rechtfertigen? Bei einem reifen Christen dürfte dieser Schritt sehr selten gerechtfertigt sein. Betrug oder die Verheimlichung wichtiger Tatsachen würde die Auflösung einer Verlobung rechtfertigen. Wir möchten nur zwei Beispiele anführen: Angenommen, eine Frau verheimlicht absichtlich, daß sie nach der Bibel nicht frei ist zu heiraten, und nimmt den Heiratsantrag eines Mannes an, der sich über ihren Familienstand nicht genügend informiert hat. Erfährt der Mann später, daß sie noch nicht in der Lage ist zu heiraten, dann ist er berechtigt, von der Verlobung zurückzutreten. Nach der Bibel müßte er dies sogar tun. (Matth. 5:32) Oder wenn ein Mann absichtlich lügt, um gewisse Tatsachen zu verheimlichen, damit ein Mädchen seinen Antrag annimmt, kann sie, wenn sie die Tatsachen erfährt und merkt, daß er sie belogen hat, die Verlobung auflösen. (Kol. 3:9) In solchen Fällen sollten die in geistiger Hinsicht älteren Männer, die verpflichtet sind, über die sittliche Reinheit der Christenversammlung zu wachen, über die Unehrlichkeit des Betreffenden unterrichtet werden, damit sie zum Schutz der anderen Christen Schritte unternehmen können.
In Fällen, in denen kein berechtigter Grund vorliegt, ist die einseitige Auflösung einer Verlobung ein Zeichen von Unbeständigkeit und Unreife. Eine solche Person könnte nicht als ein Beispiel christlicher Reife vor der Versammlung stehen. Ein Mann in der Christenversammlung könnte in einem solchen Fall keine verantwortungsvolle Stellung in der Versammlung bekleiden. Aufseher und Dienstamtgehilfen müssen „frei von Anklage“ sein, und ein solcher Mann wäre dies nicht. (1. Tim. 3:10) Wenn er nicht weiß, was er will, und sein Wort in dieser Hinsicht nicht hält, kann er es in anderer Hinsicht tun? Er muß noch zur Reife heranwachsen.
Für Unbeteiligte ist jedoch Vorsicht geboten. So schön es auch ist, sich für das Glück zweier Christen zu interessieren, die allem Anschein nach zu heiraten beabsichtigen, ist dennoch ihre gegenseitige Zuneigung eine rein persönliche Angelegenheit, die nur die beiden und ihre Angehörigen etwas angeht. Niemand anders braucht sich um die Fortschritte ihres Verhältnisses zu kümmern. (1. Petr. 4:15) Wenn die beiden ihre Absichten bekanntgeben wollen und andere einladen, um an ihrem Glück teilzuhaben, ist es noch früh genug, etwas darüber zu erfahren. Wenn die für die Leitung der Versammlung verantwortlichen Brüder denken, das Verhalten eines Verlobten berechtige zu Zweifeln an seiner Reife, können sie sich der Sache annehmen. Es sollte darüber nicht in aller Öffentlichkeit gesprochen werden.
Diese Hinweise sollten nachdrücklich zeigen, daß die Annahme eines Heiratsantrages, die Verlobung und die Heirat selbst schwerwiegende Schritte sind. Geistige Reife und Weisheit werden Christen helfen, richtig, das heißt in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und in ihrem persönlichen Interesse, zu handeln.
● Ich möchte ein Zeuge Jehovas werden, wurde aber vor einigen Jahren geschieden und bin nun wieder verheiratet. Was muß ich tun, um mich taufen lassen zu können? — D. C., USA.
Wir erhalten immer wieder solche Anfragen. Es ist erfreulich, zu sehen, daß sich die Fragesteller die in der Bibel enthaltenen Wahrheiten zu Herzen nehmen und Gottes gerechten Forderungen entsprechen möchten, um ihm annehmbar dienen zu können. Das ist wirklich lobenswert.
Die Verhältnisse, in denen Personen, die zu einer genauen Erkenntnis Gottes kommen, früher gelebt haben, sind sehr verschieden. Manche waren verheiratet, wurden geschieden und haben wieder geheiratet (vielleicht sogar mehrmals), bevor sie Gottes Willen und seine Forderungen hinsichtlich der Ehe kennengelernt haben. Wir wollen hier nicht auf jeden einzelnen Fall eingehen, sondern einige allgemeine Punkte behandeln, die wahrscheinlich auf die meisten Fälle zutreffen.
Was die Ehe betrifft, sind Christen verpflichtet, zwei verschiedene Gesetze einzuhalten. Das erste und wichtigste ist das Gesetz Gottes. Als Schöpfer und Gesetzgeber hat Jehova offensichtlich das Recht, zu bestimmen, wie sich seine Geschöpfe verhalten sollten. (Jes. 33:22) Das andere Gesetz ist das Gesetz des Landes, in dem du lebst. Durch Worte und Beispiele zeigt die Bibel, daß alle, die Gottes Gunst erlangen möchten, die gesetzlichen Bestimmungen über die Eheschließung beachten müssen. (Matth. 22:21; Tit. 3:1; Luk. 2:1-5) Christen dürfen keines der beiden Gesetze außer acht lassen.
Wer also heiratet, muß nicht nur vor Gott anerkennen, daß er dadurch eine gewisse Verantwortung übernimmt, sondern er muß auch die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er lebt, einhalten, sonst ist er vom christlichen Standpunkt aus nicht wirklich verheiratet und darf die Vorrechte der Ehe nicht genießen.
Betrachten wir nun aber die Scheidung. Im Hinblick auf das, was bereits erwähnt wurde, ist es ganz klar, daß bei einer Scheidung sowohl den Forderungen Gottes als auch den Forderungen des Staates entsprochen werden muß. Das Landesgesetz mag aus vielen Gründen eine Scheidung der Ehe zulassen, aber das Gesetz Gottes gestattet eine Scheidung nur aufgrund von Ehebruch. (Matth. 19:9)a Wenn jemand aus einem anderen Grund als wegen Ehebruchs geschieden wird (weil kein Ehebruch vorliegt), darf er nach dem Gesetz Gottes nicht wieder heiraten. Würde jemand, der auf diese Weise zwar gesetzlich, aber nicht schriftgemäß geschieden worden wäre, wieder heiraten, so würde er sich einer schweren Verletzung des Gesetzes Gottes schuldig machen; er beginge Ehebruch. (Andererseits darf, wenn Ehebruch vorliegt, der unschuldige Teil keinen anderen Ehepartner suchen, bevor die Ehe gesetzlich geschieden ist. Die Forderungen Gottes und des Staates müssen erfüllt werden.)
Wenn also jemand in Unkenntnis des Gesetzes Gottes aus einem schriftwidrigen Grund geschieden wurde und dann wieder heiratete, erfüllte er zwar die Forderungen des Landesgesetzes, beging aber nach dem Gesetz Gottes Ehebruch. Durch diesen Ehebruch wurde die frühere Ehe nach Gottes Gesetz aufgelöst, allerdings durch eine schwere Verletzung des Gesetzes Jehovas. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Viele Menschen sündigten, bevor sie Gottes Forderungen kennenlernten. Einige Glieder der Christenversammlung im alten Korinth waren, bevor sie Christen wurden, Ehebrecher, Hurer, Homosexuelle und Trinker. Sie änderten sich aber! Zu der Zeit, als sie sich Gott hingaben und taufen ließen, führten sie ein sittlich einwandfreies Leben. Und was war mit ihren früheren Sünden? Sie waren ihnen vergeben worden. Jene Christen waren durch ihren Glauben an das Loskaufsopfer Jesu Christi „reingewaschen“ worden. — 1. Kor. 6:9-11.
Wenn somit jemand heute das Gesetz Gottes kennenlernt und einsieht, daß er in der Vergangenheit schwer gesündigt hat, indem er sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat, sollte er sich im Gebet an Gott wenden und ihn aufgrund des Loskaufsopfers Jesu Christi um Vergebung bitten. Der Apostel Petrus erklärte: „Jeder, der an ihn [Jesus] glaubt, [erlangt] durch seinen Namen Vergebung der Sünden.“ (Apg. 10:43; Eph. 1:7) Dann sollte er beweisen, daß er aufrichtig bereut hat. Doch wie? Er kann nicht zu seinem früheren Ehegefährten zurückkehren. Er kann weder vom gesetzlichen noch vom biblischen Standpunkt aus auf ihn Anspruch erheben. Er kann auch sein Leben nicht nochmals von vorn beginnen. Er kann aber von jetzt an nach den biblischen Gesetzen und Grundsätzen leben. Er kann beweisen, daß er die Heiligkeit der Ehe jetzt erkannt hat, indem er die Verpflichtungen, die er als Verheirateter hat, erfüllt, und er kann sich bemühen, Gottes Willen noch besser kennenzulernen und ihn zu tun. — Kol. 1:9, 10.
[Fußnote]
a Einzelheiten siehe Kapitel 8 des Buches Ewiges Leben — in der Freiheit der Söhne Gottes, herausgegeben von der Watchtower Bible and Tract Society.