Fragen von Lesern
Die Versammlungen der Zeugen Jehovas sind gegenwärtig dabei zu erwägen, welche Männer sich eignen könnten, als Älteste oder Dienstamtgehilfen zu dienen. Im Zusammenhang damit sind folgende Fragen gestellt worden:
● Müssen minderjährige Kinder eines Mannes, der empfohlen wird, gläubig sein?
Ja. In Titus 1:6 heißt es, daß der Betreffende „gläubige Kinder“ haben sollte. Das bedeutet nicht, daß diese Kinder getauft sein müssen, aber man sollte sehen können, daß sie sich in religiöser Hinsicht der Leitung ihres Vaters unterziehen. Es gibt allerdings Länder, in denen das Gesetz nicht zuläßt, daß Minderjährige ihre Religion wechseln, solange ihre Mutter dieser Religion angehört. Aber selbst in einem solchen Fall sollte ein Vater sein möglichstes tun, um die Kinder in der Bibel zu unterweisen, und andere sollten sehen können, daß seine Kinder dieser Belehrung entsprechend handeln, soweit es ihnen die ihnen durch das Gesetz gezogenen Grenzen gestatten.
● Was bedeutet es, wenn es heißt, daß ein Mann Kinder haben sollte, die mit allem Ernst unterwürfig sind? — 1. Tim. 3:4.
Es bedeutet, daß die Kinder in ihrer Unterwürfigkeit einen ihrem Alter und den Verhältnissen entsprechenden Ernst bekunden. Ihre Unterwürfigkeit sollte sich auch auf das religiöse Gebiet, das wichtigste Lebensgebiet eines Christen, erstrecken. Man sollte also an der Reaktion der Kinder auf die biblische Belehrung ihres Vaters erkennen können, ob dieser Mann anderen in der Versammlung helfen kann, nach Gottes gerechten Grundsätzen zu leben.
● Wie sind die Worte in Titus 1:6 zu verstehen: „Kinder ..., die nicht der Ausschweifung oder der Widerspenstigkeit beschuldigt werden.“?
Dieser Satz ist unterschiedlich aus dem Griechischen übersetzt worden, unter anderem mit „nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos“ (Elberfelder Bibel) und „nicht als liederlich oder ungehorsam bekannt“ (Neues Testament 1968). Die Kinder des empfohlenen Mannes sollten also beweisen, daß sie sich ihrem Vater unterordnen und Jehovas gerechte Gesetze befolgen. Sie sollten weder in der Öffentlichkeit noch in der Versammlung einen schlechten Ruf haben. Das Benehmen und die Gewohnheiten der Kinder sollten keinen Anlaß bieten, ernsthaft daran zu zweifeln, daß der Mann seiner Aufgabe als Familienhaupt konsequent, aber liebevoll nachkommt.
● Kann der Wandel einer Frau mitbestimmend dafür sein, ob ihr Mann als Ältester oder Dienstamtgehilfe empfohlen werden kann oder nicht?
Die Frau gehört zum Haushalt ihres Mannes, und ihr Wandel kann ein günstiges oder ungünstiges Licht auf ihn werfen. In manchen Ländern nimmt sie aber vor dem Gesetz eine Stellung ein, die dem Mann gewisse Grenzen setzt, so daß er den Wandel seiner Frau nicht uneingeschränkt überwachen kann, besonders nicht, wenn sie ungläubig ist. Nach dem Gesetz hat er gegenüber seiner Frau gewöhnlich weit weniger Rechte als gegenüber seinen Kindern. Solange der Mann den Wandel seiner Frau also soweit überwacht wie es ihm das Gesetz erlaubt, würde er nicht disqualifiziert, vorausgesetzt, daß er allen anderen biblischen Anforderungen entspricht. Selbstverständlich darf er nicht selbst dazu beitragen, daß seine Frau einen schlechten Lebenswandel führt. Das wichtigste ist, daß der Mann wirklich „seinem eigenen Haushalt in vortrefflicher Weise vorsteht“. — 1. Tim. 3:4.
● Darf jemand nach Ablauf seiner Bewährungsfrist, die nicht bekanntgemacht wurde, für die Ernennung als Dienstamtgehilfe empfohlen werden?
Über Dienstamtgehilfen heißt es in 1. Timotheus 3:10: „Laßt diese zuerst auf ihre Eignung geprüft werden, darauf laßt sie als Diener amten, wenn sie frei von Anklage sind.“ Wenn jemandes Bewährungsfrist, die ihm wegen einer Verfehlung auferlegt wurde, abgelaufen ist, heißt das noch nicht, daß er „frei von Anklage“ ist. Es wäre nicht weise, ihm zu früh Verantwortung zu übertragen. (1. Tim. 5:22) Es sollte ihm lange genug Gelegenheit gegeben werden zu beweisen, daß er die Schwäche, die sich in seiner Verfehlung oder in seiner verkehrten Handlungsweise zeigte, vollständig überwunden hat. Er sollte nach Ablauf seiner Bewährungsfrist lange genug bewiesen haben, daß er der Gerechtigkeit ergeben ist und daß er Jehova und sein Volk aufrichtig liebt. Andere sollten in ihm ein vortreffliches Beispiel dafür sehen können, wie ein Christ handeln sollte. Wenn er sich also nach Ablauf seiner Bewährungsfrist wirklich einen guten Ruf erworben hat, könnte man erwägen, ihn nicht als Ältesten, sondern zuerst als Dienstamtgehilfen zu empfehlen.