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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1975
w75 15. 2. S. 127-128

Fragen von Lesern

● Was meinte der Apostel Paulus, als er in seiner Erörterung über die Ehe davon sprach, daß jemandes Jungfräulichkeit „über die Blüte der Jugend hinausgeht“?

Im Grunde genommen bezog er sich darauf, daß jemand über die Zeit hinaus ist, da sein geschlechtliches Verlangen zum erstenmal „blühte“ oder sich stark bemerkbar machte.

In 1. Korinther 7:36 lesen wir: „Wenn aber jemand denkt, er verhalte sich gegenüber seiner Jungfräulichkeit ungehörig, wenn diese über die Blüte der Jugend hinausgeht, und es auf diese Weise geschehen sollte, so tue er, was er will; er sündigt nicht. Sie mögen heiraten.“ Dieser Rat ist am besten im Lichte des Kontextes zu verstehen.

Paulus hatte zuvor darauf hingewiesen, daß ein unverheirateter Christ von den Sorgen frei sei, die ein Verheirateter habe. Daher könne er in ‘ständiger Dienstbereitschaft für den Herrn sein, ohne sich ablenken zu lassen’ (1. Kor. 7:32-35). Doch bei einigen ledigen Personen mag es zufolge ihres leidenschaftlichen Verlangens zu ernsten Spannungen und Versuchungen kommen. Für solche Personen wäre es „besser, zu heiraten, als von Leidenschaft entbrannt zu sein“ (1. Kor. 7:9). Aber Paulus wies darauf hin, daß noch etwas anderes zu berücksichtigen sei, bevor man sich sage, man befinde sich in dieser Lage und solle heiraten.

Vielleicht ist jemandes Verlangen lediglich die erste Aufwallung oder das erste „Blühen“ der geschlechtlichen Leidenschaft, das er zu beherrschen vermag, so daß er ledig bleiben könnte, ohne in Leidenschaft zu „brennen“ oder „entbrannt zu sein“. Paulus wußte, daß sich bei einem Jungen oder einem Mädchen mit dem Erreichen der Pubertät ein natürliches geschlechtliches Verlangen zu entwickeln beginnt. Bis man erwachsen ist, kann dieses Verlangen ziemlich ungestüm werden. Man muß Selbstbeherrschung üben. Ein Christ sollte nicht vorschnell zu dem Schluß kommen, es sei bestimmt besser für ihn, verheiratet zu sein, weil er einen geschlechtlichen Drang fühle. Die Zeit mag zeigen, daß er ledig bleiben kann, ohne von einem Verlangen geplagt zu werden.

Daher gab Paulus den Rat, man solle seine Lage oder seine Verhältnisse überdenken. Ist jemand über die erste Aufwallung des Verlangens hinaus und bleibt die Leidenschaft für ihn ein Problem, „so tue er, was er will; er sündigt nicht. Sie mögen heiraten.“ Ist indes jemandes sexuelles Verlangen „über die Blüte der Jugend“ hinaus und wird er nicht ständig von Leidenschaft geplagt, mag es ihm möglich sein, ledig zu bleiben. Wer sich in dieser Lage befindet und in seinem Herzen den Entschluß gefaßt hat, ledig zu bleiben, würde, gemäß den Worten des Paulus, besser tun (1. Kor. 7:37, 38).

Junge Menschen sollten bestimmt über diesen inspirierten Rat nachdenken. Denn wenn jemand heiratet, sobald sein geschlechtliches Verlangen „blüht“ oder sich stark bemerkbar macht, könnte es ohne weiteres sein, daß für seine Entscheidung, wann und wen er heiratet, eine Aufwallung der Leidenschaft ausschlaggebend ist. Wenn er aber über die Zeit der ersten Aufwallung des geschlechtlichen Verlangens hinaus ist, kann er seine Gefühle und seine Lebenslage objektiver beurteilen.

Außerdem stellt man heute fest, daß ungewöhnlich viele Frühehen in fast allen Gesellschaftsschichten unglücklich sind oder geschieden werden. Häufig lassen sich Personen, die in jungen Jahren heiraten, allzusehr von romantischen Gefühlen und von ihrem geschlechtlichen Verlangen, das noch in der Entwicklung begriffen ist, beeinflussen. Viele haben noch nicht die Eigenschaften entwickelt, die zu einer erfolgreichen Ehe beitragen, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung (2. Petr. 1:5-8; Gal. 5:22, 23). Besteht somit nicht größere Wahrscheinlichkeit, daß ein junger Mann und eine junge Frau auch in der Ehe fähig sein werden, diese und andere Eigenschaften zu offenbaren, wenn sie während einer gewissen Zeit gezeigt haben, daß sie ihr geschlechtliches Verlangen beherrschen können?

● Sind unzüchtige Handlungen, die ein Verheirateter gegenüber seinem Ehepartner begeht, ein schriftgemäßer Grund dafür, daß sich der unschuldige Teil von ihm scheiden lassen kann?

Unter gewissen Voraussetzungen würden unzüchtige Handlungen, die innerhalb der Ehe begangen werden, eine Grundlage für eine schriftgemäße Scheidung bieten. Selbstverständlich enthält die Bibel weder eine Ermunterung, sich scheiden zu lassen, noch verlangt sie von dem Unschuldigen, sich von seinem Partner, der sich des Ehebruchs oder einer schweren Perversität schuldig gemacht hat, scheiden zu lassen.

Was die Ehescheidung betrifft, erklärte Jesus Christus: „Jeder, der seine Frau durch Scheidung entläßt, ausgenommen aufgrund von Hurerei, und eine andere heiratet, [begeht] Ehebruch“ (Matth. 19:9). „Ich sage euch, daß jeder, der seine Frau durch Scheidung entläßt, ausgenommen wegen Hurerei, sie dem Ehebruch aussetzt, da jeder, der eine Geschiedene heiratet, Ehebruch begeht“ (Matth. 5:32).

„Hurerei“ gilt somit als einziger Scheidungsgrund. Der Ausdruck „Hurerei“ lautet in der griechischen Gemeinsprache, in der die Worte Jesu aufgezeichnet wurden, pornéia, worunter alle Arten von unsittlichen Geschlechtsbeziehungen, Perversitäten und unzüchtigen Handlungen zu verstehen sind, wie sie zum Beispiel in einem Freudenhaus getrieben werden mögen, einschließlich oralen und analen Geschlechtsverkehrs.

In seinen Worten über die Ehescheidung geht Jesus nicht darauf ein, mit wem die „Hurerei“ oder pornéia getrieben wird. Er läßt diesen Gesichtspunkt unberücksichtigt. Daß pornéia tatsächlich auch Perversitäten innerhalb der Ehe einschließen kann, geht daraus hervor, daß ein Mann, der seine Ehefrau zwingt, mit ihm unnatürliche Geschlechtsbeziehungen zu haben, sie eigentlich veranlaßt, „Hurerei zu treiben“ oder „sich der Unzucht preiszugeben“. Er macht sich daher der pornéia schuldig, denn das verwandte griechische Verb pornéuo bedeutet „Hurerei treiben, sich der Unzucht preisgeben“.

Somit könnten die unzüchtigen Handlungen, die ein Verheirateter mit seinem Ehepartner begeht, unter Umständen ein schriftgemäßer Scheidungsgrund sein. Eine Frau mag zum Beispiel alles tun, wozu sie vernünftigerweise in der Lage ist, um ihren Mann davon abzuhalten, sie zu Perversitäten zu zwingen, wie sie in einem Bordell getrieben werden. Doch aufgrund seiner größeren Kraft mag er sie überwältigen und sie zu einer widernatürlichen geschlechtlichen Handlung mißbrauchen. Um sich nicht ein weiteres Mal der Unzucht preisgeben zu müssen, mag sich eine christliche Ehefrau entschließen, die Scheidung einzureichen. Sie könnte bei der Versammlung die Beweise dafür erbringen, daß der eigentliche Grund pornéia ist, und dann aus irgendeinem tatsächlich vorhandenen Grund, der von den Gerichten des Landes anerkannt wird, eine legale Scheidung erwirken.

Wenn es allerdings im gegenseitigen Einverständnis zu den unzüchtigen Handlungen gekommen wäre, bestände für keinen der Ehepartner die Voraussetzung, pornéia als einen schriftgemäßen Scheidungsgrund vorzubringen. Denn keiner der beiden wäre in diesem Fall unschuldig und könnte aufgrund der Tatsache, daß sich sein Ehepartner der pornéia schuldig gemacht hätte, die Scheidung beantragen. Beide Ehepartner wären schuldig. Käme ein solcher Fall den Ältesten in der Versammlung zur Kenntnis, so würde er wie jedes andere schwere Unrecht behandelt werden.

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