Die „Synagoge der Freigelassenen“
■ Unter denen, die mit Stephanus disputierten, waren auch Männer von der „sogenannten Synagoge der Freigelassenen“ (Apg. 6:9). Um wen mochte es sich dabei gehandelt haben? Ein „Freigelassener“ war ein freigelassener Sklave. Personen, die der „Synagoge der Freigelassenen“ angehörten, mögen daher entweder freigelassene Sklaven gewesen sein, die jüdische Proselyten geworden waren, oder Juden, die von den Römern gefangengehalten worden waren, aber später ihre Freiheit wiedererlangten.