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  • Der Ehebrecher sündigt gegen sein eigenes Leben
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Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1979
w79 1. 3. S. 13

Der Ehebrecher sündigt gegen sein eigenes Leben

DER Schreiber des Buches der Sprüche spricht wie ein Vater, der seinen Sohn ermahnt. Sprüche 6:30-35 lautet: „Man verachtet einen Dieb nicht, bloß weil er Diebstahl begeht, um seine Seele zu füllen, wenn er hungrig ist. Wenn aber ertappt, wird er es siebenfach ersetzen; alle wertvollen Dinge seines Hauses wird er geben. Wer irgend mit einer Frau Ehebruch begeht, dem mangelt es an Herz; wer es tut, bringt seine eigene Seele ins Verderben. Plage und Unehre wird er finden, und seine Schmach selbst wird nicht ausgetilgt werden. Denn die Wut eines körperlich tauglichen Mannes ist Eifersucht, und er wird nicht Mitleid bekunden am Tag der Rache. Er wird keine Rücksicht nehmen auf irgendeine Art Lösegeld, noch wird er sich bereitwillig zeigen, ungeachtet, wie groß du das Geschenk machst.“

Hier wird ein Dieb mit einem Ehebrecher verglichen. Mit einem Dieb, der stiehlt, weil er hungrig ist, mag man Mitleid haben. Doch einige Übersetzungen lauten: „Verachtet man nicht einen Dieb?“ Ob verachtet oder nicht, der Dieb wird, wenn er erwischt wird, bestraft. Unter dem mosaischen Gesetz mußte der Dieb das Doppelte, das Vier- oder Fünffache bezahlen, je nachdem, was er gestohlen und unter welchen Umständen er es gestohlen hatte (2. Mose 22:1, 4, 7). Mit dem Ausdruck „siebenfach“ hier in Sprüche 6 ist wahrscheinlich eine vollständige Bezahlung dessen gemeint, was die Richter dem Betreffenden auferlegen würden, denn die Zahl „Sieben“ weist oft auf Vollständigkeit hin. Es kann aber auch bedeuten, daß der Dieb seinen ganzen Besitz hergeben mußte, um die geschädigte Partei zu beschwichtigen und sich mit ihr zu versöhnen.

Dem Ehebrecher dagegen „mangelt es an Herz“ — seine Beweggründe geben anderen in keiner Weise Anlaß, Mitleid mit ihm zu haben. Sie verachten ihn weit mehr, als sie einen Dieb verachten würden. Außerdem büßt der Ehebrecher nicht nur seinen Besitz ein, sondern er bringt auch seine Seele — sein Leben — ins Verderben. Unter dem Gesetzesbund wurden Ehebrecher mit dem Tod bestraft (3. Mose 20:10). Doch selbst wenn der Ehebrecher — wie in der heutigen Zeit — nicht mit dem Tod bestraft wird, so kann seine Schande und Schmach nicht ausgetilgt werden; die Wunden, die er durch seine Tat sich selbst, seinem Ehegefährten, seiner Familie und seinen Freunden zugefügt hat, werden nie vollständig heilen. Übrigens kann er sich auch eine gefährliche Geschlechtskrankheit zuziehen.

Außerdem muß der Ehebrecher mit der Wut des eifersüchtigen Ehemannes rechnen. Wenn dieser von der Sache erfährt, wird er in seinem Zorn für keine Argumente oder Entschuldigungen zugänglich sein. Der Dieb kann Ersatz leisten und so eine Versöhnung herbeiführen, der Ehebrecher dagegen kann kein Lösegeld bezahlen, durch das er den beleidigten Ehemann versöhnen und sich vor dessen Rache schützen könnte. (Vergleiche Sprüche 27:4.)

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