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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1985
w85 1. 11. S. 31

Fragen von Lesern

■ Ist eine „Treueerklärung“ in bezug auf eine bestehende Ehegemeinschaft ebensolange bindend wie eine gesetzlich anerkannte Eheschließung?

Diese Frage bezieht sich auf eine besondere Vorkehrung in Ländern, wo das Gesetz keine Scheidung von einem früheren Ehepartner zuläßt. Christen sind mit Recht an dieser Sache interessiert, da Gottes Wort zeigt, wie ernst Gott die Eheeinrichtung nimmt. Der Apostel Paulus schrieb: „Die Ehe sei ehrbar unter allen, und das Ehebett sei unbefleckt, denn Gott wird Hurer und Ehebrecher richten“ (Hebräer 13:4). Daher wollen wir kurz erwähnen, welche Situation zu dieser Frage Anlaß gibt:

Ein Paar lebt in einer Ehegemeinschaft, die nicht gesetzlich anerkannt werden kann. Einer der Partner oder beide lernen die Wahrheit kennen und möchten getauft werden. Die Erklärung gilt als ein Gelöbnis der Treue in dieser Ehegemeinschaft, bis es einmal möglich wird, diese Verbindung gemäß dem Gesetz des Landes zu legalisieren. Im Wachtturm vom 15. Juni 1977 ist auf Seite 375 eine Erklärung als Vorschlag abgedruckt. Außerdem heißt es dort: „Eine solche Erklärung wird als ebenso bindend betrachtet, wie wenn sie vor einem Standesbeamten, einem Vertreter des ‚Cäsars‘, des Staates, abgegeben worden wäre.“ (Siehe Jesu Worte gemäß Matthäus 22:21.)

Wie verhält es sich jedoch, wenn der „Cäsar“ das Scheidungsgesetz ändert, wie es in Italien geschehen ist? Da es jetzt möglich ist, sich von einem früheren Ehepartner scheiden zu lassen, muß der getaufte Christ, der in einer durch die „Treueerklärung“ bestätigten Ehegemeinschaft lebt, unverzüglich Schritte unternehmen, um, wie er gemäß der Erklärung gelobt hat, „eine gesetzliche Anerkennung dieser Verbindung ... zu erreichen“. Der erste Schritt wäre, sich von dem früheren Ehepartner scheiden zu lassen. Der nächste Schritt wäre, die Ehe mit dem gegenwärtigen Partner zu legalisieren. Selbst wenn der gegenwärtige Partner ein Ungläubiger ist, müßte er dieser Legalisierung der Ehe zustimmen. Weigert sich der Ungläubige, dann muß sich der christliche Partner von ihm trennen, um in der Versammlung frei von Anklage zu sein. Der Grund besteht darin, daß die „Treueerklärung“ von der Versammlung nicht mehr als gültig angesehen werden kann, da nun eine gesetzlich anerkannte Eheschließung möglich geworden ist.

Wenn sich diese Möglichkeit ergibt und die beiden wirklich heiraten, ist eine solche gesetzlich anerkannte Eheschließung auf Dauer bindend — im Gegensatz zu der „Treueerklärung“, die als eine ehrbare Zwischenlösung geschaffen wurde.

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