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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1994
w94 1. 12. S. 19

Wie einige für das Königreichspredigtwerk spenden

◻ SPENDEN FÜR DAS KÖNIGREICHSWERK: Viele legen Geld beiseite oder planen eine bestimmte Summe ein, die sie in die Spendenkästen mit der Aufschrift „Freiwillige Spenden an die Gesellschaft zur Förderung des Königreichswerks“ einwerfen (Matthäus 24:14). Die Versammlungen übersenden diese Spenden monatlich an die Gesellschaft.

◻ SCHENKUNGEN: Gelder, die aus freiem Entschluß der Gesellschaft geschenkt werden, können direkt an das Zweigbüro der Gesellschaft in dem Land, in dem der Spender wohnt, gesandt werden. Auch Eigentum, wie zum Beispiel Grundstücke, Schmuck oder andere Wertgegenstände, kann gespendet werden. Bei Spenden sollte immer ein kurzer Brief gesandt werden, in dem erklärt wird, daß es sich um eine Spende ohne Vorbehalt handelt.

◻ BEDINGTE SCHENKUNGEN: Geld kann der Gesellschaft unter dem Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden, daß es im Fall des persönlichen Bedarfs dem Spender zu Lebzeiten zurückgezahlt wird.

◻ VERSICHERUNGEN: Die Gesellschaft kann als Begünstigte einer Lebensversicherung eingesetzt werden. In jedem Fall sollte die Gesellschaft davon unterrichtet werden.

◻ TESTAMENTE: Eigentum oder Geld kann der Gesellschaft durch ein rechtsgültig ausgefertigtes Testament vererbt werden. Eine Kopie des Testaments sollte an die Gesellschaft gesandt werden.

Weitere Informationen und Rat in dieser Angelegenheit kann man erhalten, wenn man an das jeweilige Zweigbüro der Gesellschaft schreibt. Die Gesellschaft hat für Zahlungen auch vorgedruckte Überweisungsformulare für ihr Konto, die auf Anforderung zugesandt werden.

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