Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • km 11/72 S. 7
  • Wie sollte man vorgehen?

Kein Video für diese Auswahl verfügbar.

Beim Laden des Videos ist ein Fehler aufgetreten.

  • Wie sollte man vorgehen?
  • Königreichsdienst 1972
  • Ähnliches Material
  • An alle Ältestenschaften
    Königreichsdienst 1975
  • Eine Ältestenschaft, bei der der Vorsitzende turnusgemäß wechselt
    Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1972
  • Was sollte geschehen?
    Königreichsdienst 1973
  • Ernannte Älteste sollen die Herde Gottes hüten
    Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1972
Hier mehr
Königreichsdienst 1972
km 11/72 S. 7

Wie sollte man vorgehen?

1 Die Gesellschaft erhielt viele Briefe, in denen angefragt wurde, wie man vorgehen sollte, wenn ein Ältester oder Dienstamtgehilfe wegzieht oder wenn ein Ältester aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, in der Stellung zu dienen, für die er ernannt wurde, und wie in den fünf wichtigsten Dienststellungen in der Versammlung Änderungen vorgenommen werden sollten.

2 Zuerst wäre dazu zu sagen, daß die leitende Körperschaft unterrichtet werden sollte, falls ein Ältester oder ein Dienstamtgehilfe aus einer Versammlung wegzieht oder infolge eines schlechten Wandels nicht mehr geeignet ist, in einer solchen Stellung zu dienen. Die leitende Körperschaft hat im August und September die Ernennungen derjenigen vorgenommen, die in diesem Dienstjahr die fünf wichtigsten Aufsichtsstellungen innehaben. Sollte einer dieser Brüder wegziehen oder nicht mehr in der Lage sein, in der ihm zugeteilten Stellung zu dienen, obliegt es der Ältestenschaft am Ort, zu bestimmen, wer an seiner Stelle dienen sollte. Für diese Stellungen wird die leitende Körperschaft keine neuen Ernennungen vornehmen. Das geschieht durch die Ältestenschaft am Ort (orX, Seite 67, 68).

3 Wenn eine freigewordene Aufsichtsstellung neu zu besetzen ist, ist es nicht erforderlich, daß alle, die gegenwärtig in solchen Stellungen dienen, in eine neue Stellung überwechseln. Irgendein Ältester kann von der Ältestenschaft ausgewählt werden, die freigewordene Aufsichtsstellung einzunehmen, oder falls es nicht genug Älteste gibt, könnte ein Dienstamtgehilfe gebeten werden, sich stellvertretend der betreffenden Pflichten anzunehmen. Auch in diesem Falle liegt die Verantwortung bei der Ältestenschaft am Ort, zu entscheiden, auf welche Weise die Aufsichtsstellung wieder besetzt wird.

4 Nimmt jemand anders die Stellung des vorsitzführenden Aufsehers, Predigtdienstaufsehers oder Bibelstudienaufsehers ein, so teilt bitte der Gesellschaft die vollständige Anschrift dieser Brüder mit und vermerkt gegebenenfalls auch die Telefonnummer.

5 Normalerweise nimmt die leitende Körperschaft Ernennungen weiterer Ältester und Dienstamtgehilfen jährlich vor, wenn die Ältestenschaft diese Empfehlungen Anfang September jedes Jahres einsendet. Weisen gewisse Brüder während des Jahres die erforderlichen Eigenschaften auf, so kann die Ältestenschaft am Ort entscheiden, auf welche Weise sie bei der Erledigung von Versammlungsangelegenheiten mithelfen können. Die Ältestenschaft sollte jedoch der leitenden Körperschaft erst im September solche neuen Empfehlungen senden (orX, Seite 60, 65—68).

6 Wenn jedoch ein ernannter Ältester oder Dienstamtgehilfe während des Jahres zugezogen ist und in der Versammlung ein Bedarf besteht und die Ältestenschaft wünscht, seine Dienste in Anspruch zu nehmen, so kann sie mit der Ältestenschaft der Versammlung, in der er zuvor diente, in Verbindung treten. Stellt man fest, daß er den biblischen Anforderungen entspricht, kann er für die Ernennung empfohlen werden, wie dies im Organisations-Buch, Seite 65 gezeigt wird. (Gebt bitte an, in welcher Versammlung er zuvor gedient hat.) Die leitende Körperschaft wird solche Empfehlungen zu irgendeiner Zeit während des Jahres berücksichtigen.

    Deutsche Publikationen (1950-2025)
    Abmelden
    Anmelden
    • Deutsch
    • Teilen
    • Einstellungen
    • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
    • Nutzungsbedingungen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzeinstellungen
    • JW.ORG
    • Anmelden
    Teilen