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Königreichsdienst 1974
km 6/74 S. 7

Fragekasten

● Was kann man tun, wenn ein Wohnungsinhaber die Bitte äußert, nicht mehr besucht zu werden, oder wenn ein an der Tür angebrachtes Schild besagt, daß der Besuch von Vertretern oder religiöse Besuche nicht erwünscht sind?

Wenn wir Personen antreffen, die sehr gegnerisch eingestellt sind und darum bitten, daß wir sie nicht wieder besuchen, werden wir ihren diesbezüglichen Wunsch respektieren. Man kann eine mit dem Datum versehene Notiz in den Gebietsumschlag stecken, so daß künftig niemand mehr dort vorspricht, solange der Betreffende dort wohnt. Natürlich ziehen Leute um, und manchmal ändern sie auch ihre Einstellung. Wenn man nicht sicher ist, ob die Person immer noch dort wohnt, kann man sich nach einer gewissen Zeit taktvoll danach erkundigen. Man muß im Einzelfalle selbst entscheiden, was am besten ist.

Wo ein Schild „Betteln und Hausieren verboten“ oder dergleichen angebracht ist, ist es vielleicht am besten, sich als ein Zeuge Jehovas vorzustellen und den Standpunkt einzunehmen, daß solche Schilder nicht auf unser Werk anzuwenden sind. Handelt es sich um ein Schild, auf dem ausdrücklich erwähnt wird, daß keine religiösen Besuche oder keine Besuche der Zeugen Jehovas erwünscht sind, mag es vorteilhaft sein, mit dem Wohnungsinhaber persönlich zu sprechen, da das Schild vielleicht von einem früheren Bewohner angebracht wurde oder der Wohnungsinhaber seine Einstellung geändert haben mag. Falls der Wohnungsinhaber die Bitte äußert, daß wir ihn nicht mehr besuchen, werden wir uns so verhalten, wie oben erwähnt.

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