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Unser Königreichsdienst 1977
km 1/77 S. 3

Fragekasten

● Welche Bedeutung hat eine Hochzeitsansprache im Königreichssaal?

In der Bundesrepublik muß ein Brautpaar von einem Standesbeamten getraut werden. Das gilt auch für Christen. Aber ein christliches Brautpaar mag den Wunsch haben, seine Brüder an diesem freudigen Anlaß teilhaben zu lassen sowie einen biblischen Vortrag über die Ehe zu hören. Sie können daher um die Erlaubnis bitten, den Königreichssaal zu benutzen, um nach der standesamtlichen Trauung eine biblische Ansprache zu hören. Wenn eine solche Ansprache im Königreichssaal stattfindet, handelt es sich dabei nicht um eine Eheschließung, denn diese wurde bereits vorher auf dem Standesamt vollzogen.

In einigen Ländern besteht jedoch eine andere Situation. In solchen Ländern dürfen autorisierte Brüder sozusagen als „Standesbeamte“ Eheschließungen im Königreichssaal vollziehen, die vom Staat anerkannt werden. Ein Paar, das in der Versammlung in gutem Ruf steht, kann in diesem Fall um Erlaubnis bitten, im Königreichssaal getraut zu werden, falls es dies wünscht. Die beiden können sich jedoch auch dazu entscheiden, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen, und es vorziehen, sich außerhalb des Königreichssaales von einem autorisierten Bruder trauen zu lassen, vielleicht zu Hause oder an einem anderen passenden Ort. Sie können sich aber auch standesamtlich trauen lassen. In solchen Fällen besteht kein Grund, später noch etwas Zusätzliches im Königreichssaal zu veranstalten.

In einigen Kirchen der Christenheit vertritt man die Auffassung, daß ein Paar „kirchlich getraut“ werden muß, damit die Ehe in Gottes Augen annehmbar sei. Das ist jedoch nicht der Fall (1. Mose 24:67). Wenn daher zwei Personen, die frei sind zu heiraten, von einem Standesbeamten getraut werden, dann ist die Ehe vor Gott und der Christenversammlung gültig. Es ist nicht notwendig, sich Monate oder Jahre später gewissermaßen „kirchlich“ trauen zu lassen, denn dies würde eine verkehrte Einstellung verraten. Bei einer Hochzeitsansprache im Königreichssaal sollten der Bruder, der die Ansprache hält, und auch die übrigen Glieder einer Versammlung nicht den Eindruck erwecken, daß hier eine Zeremonie stattfindet, die der geschlossenen Ehe eine besondere religiöse Weihe verleiht, oder daß die auf dem Standesamt geschlossene Ehe nun erst völlig gültig sei. Ehepaare halten sich an den Rat Jesu: „Euer Wort Ja bedeute einfach ja“ und betrachten ihr Treuegelöbnis als vor Gott und Menschen gültig (Matth. 5:37). Wie eingangs erwähnt, ist die standesamtliche Trauung allein völlig ausreichend. Die Ansprache im Königreichssaal hat in unserem Land lediglich den Zweck, andere an diesem Anlaß teilhaben zu lassen und biblischen Rat über die Ehe zu vermitteln.

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