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Unser Königreichsdienst 1980
km 1/80 S. 2

Fragekasten

● Wie sollte das Rechtskomitee einer Versammlung vorgehen, wenn es nach Erörterung einer Anklage und der Beweise dafür beschlossen hat, dem Angeklagten die Gemeinschaft zu entziehen?

Es ist angebracht, daß die Glieder des Rechtskomitees mit dem Betreffenden sprechen und ihm mitteilen, daß sie entschieden haben, ihm die Gemeinschaft zu entziehen. Sie sollten ihn fragen, ob er vorhat, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Er kann dies tun, wenn er glaubt, das Rechtskomitee habe bei seinem Beschluß einen gravierenden Fehler gemacht. Wenn er vorhat, Berufung einzulegen, sollte der Gemeinschaftsentzug noch nicht bekanntgemacht werden. Dem Betreffenden kann gesagt werden, ihm stehe nun eine Woche Zeit zur Verfügung, um das Rechtskomitee schriftlich von seiner Absicht und den Gründen dafür zu unterrichten. Wenn die Ältestenschaft seinen schriftlichen Einspruch erhält, sollte ein Berufungskomitee benannt werden, das das Verfahren erneut durchführt, und zwar innerhalb einer Woche, wenn dies möglich ist. Älteste aus der Ortsversammlung oder aus einer Nachbarversammlung können gebeten werden, das Berufungskomitee zu bilden; auf jeden Fall sollten nur erfahrene und befähigte Männer gebeten werden, in dieser Eigenschaft zu dienen. Ein reisender Aufseher mag hierfür in Frage kommen, wenn es in seinen Plan paßt; sonst mag er einige Brüder für das Berufungsverfahren empfehlen können. Die Ältesten mögen den Wunsch haben, sich telefonisch mit dem Zweigbüro diesbezüglich in Verbindung zu setzen, doch gewöhnlich wird dies nicht notwendig sein. Wenn der Angeklagte jedoch nicht vorhat, Berufung einzulegen, kann das Rechtskomitee eine kurze Bekanntmachung formulieren, die dann in der Versammlung vorgelesen wird. Darüber hinaus sollte das Komitee dem Angeklagten zeigen, wie notwendig Reue ist und welche Schritte er zur gegebenen Zeit unternehmen kann, um wiederaufgenommen zu werden. Dies sollte auf eine hilfreiche, liebevolle Art geschehen, in der Hoffnung, daß er sich mit der Zeit ändert, so daß er in Jehovas Organisation wiederaufgenommen werden kann (2. Kor. 2:6, 7).

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