Fragekasten
● Wie sollte vorgegangen werden, wenn der Versammlung Resolutionen vorzulegen sind?
Die Ältestenschaft einer Versammlung hat viele Angelegenheiten zu entscheiden, die sich auf die Versammlung auswirken. Bei ihren Entscheidungen lassen sich diese verantwortlichen Brüder von biblischen Grundsätzen und Anregungen oder Anweisungen der Gesellschaft leiten. An gewissen Entscheidungen sollte jedoch die Versammlung beteiligt sein, was erfordert, daß eine Resolution gefaßt wird. Darunter fallen Angelegenheiten, wie die Beschaffung einer besseren Zusammenkunftsstätte, der Kauf eines Grundstücks oder Gebäudes, die Renovierung oder der Bau eines Königreichssaales und die Überweisung von Spenden an die Gesellschaft zur Förderung der Königreichsinteressen. Normalerweise anfallende Ausgaben erfordern keine Resolution, doch alle größeren oder außergewöhnlichen Ausgaben sollten von der Versammlung in Form einer Resolution genehmigt werden.
Wie sind Resolutionen abzufassen und vorzulegen? Die Ältestenschaft bespricht die Angelegenheit ausführlich und berücksichtigt dabei, womit den Interessen der Versammlung und dem Königreichswerk am besten gedient ist. Wenn sich die Ältesten einig sind, setzt einer von ihnen, vielleicht ein Glied des Versammlungsdienstkomitees, schriftlich eine Resolution auf, in der die Empfehlungen der Ältesten deutlich zum Ausdruck kommen. In einer Dienstzusammenkunft werden die damit zusammenhängenden Fakten und die vorgeschlagene Resolution besprochen. Der Älteste, der die Angelegenheit behandelt, wird Gliedern der Versammlung die Gelegenheit einräumen, Fragen zu stellen, falls etwas unklar ist. Handelt es sich um eine größere Entscheidung, so kann der Versammlung etwa eine Woche Zeit eingeräumt werden, um die Sache zu erwägen, bevor sie abstimmt. Wenn die Versammlung die Resolution in der vorgelegten Form annehmen möchte, wird der Vorsitzende alle, die zustimmen möchten, bitten, ihre Hand zu erheben, und danach um das Handzeichen derer bitten, die der Resolution nicht zustimmen. Ist die Mehrheit der Gott hingegebenen und getauften Verkündiger für den Vorschlag, so können die Ältesten die Angelegenheit, der zugestimmt worden ist, weiterverfolgen.
Alle Gott hingegebenen und getauften Verkündiger dürfen über Angelegenheiten, die der Versammlung in einer Resolution unterbreitet werden, abstimmen. Schriftliche Resolutionen, die angenommen worden sind, sollten vom Dienstkomitee unterzeichnet werden, bevor sie in den Unterlagen der Versammlung abgelegt werden. Eine Resolution über die Aufnahme eines Königreichssaaldarlehens sollte die Angabe enthalten, wie viele dafür und wie viele dagegen gestimmt haben.
Angelegenheiten des eingetragenen Vereins der Versammlung werden von den Vereinsmitgliedern nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt, die in dem Memorandum über die rechtliche Gestaltung und Buchhaltung der Versammlungen in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin erläutert sind, das dem Verein zur Verfügung steht.