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Unser Königreichsdienst 1988
km 1/88 S. 3-6

Bezirkskongreß 1988 „Göttliches Recht“

1 Das Wort „Recht“ bringt man zwar mit dem Gesetz in Verbindung, aber eigentlich hat es mehr mit Gerechtigkeit zu tun. Der höchste Richter und Gesetzgeber, Jehova Gott, „liebt Gerechtigkeit und Recht“ (Ps. 33:5). Das ist die Garantie dafür, daß er seine Loyalgesinnten niemals verlassen, sondern sich unparteiisch all derjenigen annehmen wird, die ihn fürchten und Gerechtigkeit üben; ihnen wird er seinen Segen verleihen. Da Jehovas Weisheit die Weisheit unvollkommener Menschen bei weitem übertrifft, müssen sie sich demütigen, um den „Pfad des Rechts“ kennenzulernen (Jes. 40:14). Sie müssen lernen, ihr Denken mit der Rechtsnorm in Einklang zu bringen, die Jehova, der Schöpfer, in seinem Wort geoffenbart hat. Jehova hat stets zu Recht gefordert, daß sich diejenigen, die seine Anerkennung suchen, mit seiner Rechtsnorm vertraut machen und sich daran halten müssen.

2 Da Recht zu üben eine göttliche Eigenschaft ist, müssen es loyale Zeugen im Gleichgewicht mit anderen christlichen Tugenden ebenfalls tun, wie wir den mahnenden Worten aus Micha 6:8 entnehmen können: „[Jehova] hat dir mitgeteilt, o Erdenmensch, was gut ist. Und was fordert Jehova von dir zurück, als Recht zu üben und Güte zu lieben und bescheiden zu wandeln mit deinem Gott?“ (Siehe auch Psalm 106:3.) Möchtest du mehr über Jehovas Rechtsnorm lernen sowie darüber, wie wir dieser entsprechen und Gottes Anerkennung erlangen können? Um uns dabei zu helfen, wurden Vorkehrungen getroffen, in unserem Land eine Reihe von viertägigen Bezirkskongressen unter dem Motto „Göttliches Recht“ durchzuführen. Eure Bemühungen, anwesend zu sein, um euch in göttlichem Recht unterweisen zu lassen, werden zweifellos reich belohnt werden.

UNTERKÜNFTE

3 In der Woche vom 4. Januar 1988 sollte in der Dienstzusammenkunft bei den Bekanntmachungen der Brief der Gesellschaft vom 21. Oktober 1987 vorgelesen werden, in dem die Versammlung darüber informiert wird, welchem Kongreß sie zugeteilt ist. Sobald die Liste der empfohlenen Unterkünfte eintrifft, in der vom Kongreßkomitee alle Hotels angegeben werden, die mit der Unterkunftsabteilung der Gesellschaft zusammenarbeiten, sollten die Ältesten diese Liste an der Bekanntmachungstafel aushängen. Wenn die Versammlungen in Übereinstimmung mit diesen Vorkehrungen handeln, werden sie den Kongreßorganisationen bei ihren Bemühungen helfen, genügend Sitzplätze und Verpflegung bereitzustellen. Wenn ihr plant, anwesend zu sein, solltet ihr auch liebevoll andere einschließen, die Hilfe benötigen, insbesondere Neuinteressierte, damit auch sie an jeder Zusammenkunft teilnehmen können (Gal. 6:10). Das Programm wird am Donnerstag um 13.20 Uhr beginnen.

4 WAS DU TUN SOLLTEST: Sobald die Liste der Hotels, die die Kongreßorganisation zur Verfügung stellt, eintrifft, solltest du unter Angabe deiner Preisvorstellung das vom Kongreßbüro genannte Hotel anschreiben oder anrufen, wobei du erwähnen solltest, daß du ein Zeuge Jehovas oder ein Delegierter des Wachtturm-Kongresses bist, und dir Zimmer reservieren lassen. Dadurch bekommst du das Zimmer für den angegebenen, wesentlich niedrigeren Preis, da der Kongreß Verhandlungen wegen einer größeren Anzahl Zimmer geführt hat. Reserviere auf keinen Fall Zimmer in mehreren Hotels oder Zimmer, die du nicht benutzen wirst (Mat. 5:37). DIE HOTELS SIND NICHT VERPFLICHTET, DEN VERBILLIGTEN PREIS NACH DEM ABLAUFDATUM ZU GEWÄHREN. Sollte es notwendig sein, daß du deine Reservierung stornierst, dann teile dies dem Hotel schriftlich oder telefonisch so bald wie möglich mit. Dadurch wird das Zimmer einem anderen Delegierten zur Verfügung stehen. Wenn das erste Hotel, das du anrufst, schon ausgebucht ist, dann wird es notwendig sein, das nächste auf der Liste anzurufen usw. Die Kongreßunterkunftsabteilung wird den Versammlungen so lange revidierte Listen zukommen lassen, auf denen die ausgebuchten Hotels gestrichen wurden und neue Hotels aufgeführt werden, bis jeder eine Unterkunft hat. Sollten die Hotels auf der Liste schon alle belegt sein, wenn du anrufst, so warte auf die nächste Liste, und du wirst ein Zimmer erhalten können.

5 MASSENUNTERKÜNFTE: Auf einigen Kongressen werden Massenunterkünfte benutzt, um alle Anwesenden unterzubringen. Informationen über solche Massenunterkünfte wird die Versammlung rechtzeitig erhalten. Wer eine Massenunterkunft wünscht, sollte so vorgehen, wie es im Schreiben der Kongreßunterkunftsabteilung beschrieben wird, das die Versammlung erhält.

6 BESONDERE BEDÜRFNISSE: Die Ortsversammlung kümmert sich gewöhnlich um Brüder, die besondere Bedürfnisse haben. Älteste und andere, die mit den Umständen vertraut sind, können liebevoll solchen Hilfe anbieten. Das schließt zum Beispiel ein, andere wie z. B. Vollzeitdiener, Ältere, Gebrechliche oder andere Hilfsbedürftige zum Kongreß mitzunehmen. Sie können sich auch auf manche andere Weise um sie kümmern (Jak. 2:15-17; 1. Joh. 3:17, 18). Die Kongreßunterkunftsabteilung wird weiterhin Unterkünfte für Brüder mit besonderen Bedürfnissen vermitteln, die Beistand benötigen und deren besondere Situation von keinem Bruder in der Ortsversammlung geregelt werden kann. Solche Brüder sollten den Kongreßkoordinator um eine „Unterkunftsanforderung für besondere Bedürfnisse“ bitten und mit ihm ihre Situation besprechen. Nur Brüder mit besonderen Bedürfnissen sollten dieses Formular ausfüllen. Sie werden es dem Kongreßkoordinator zurückgeben, der die Vollständigkeit und Genauigkeit überprüfen und der bestätigen wird, daß aufgrund besonderer Umstände, die von niemand in der Ortsversammlung geregelt werden können, besondere Bedürfnisse bestehen. Dies alles sollte lange vor dem Kongreß geschehen. Der Kongreßkoordinator wird dieses Formular an die Kongreßunterkunftsabteilung weiterleiten. Die Unterkunftsabteilung wird jedem seine Unterkunftszuteilung direkt zusenden. Der Betreffende sollte nicht einfach zum Kongreß fahren und um ein Zimmer bitten, da die Kongreßunterkunftsabteilung die Bestätigung des Kongreßkoordinators der Versammlung benötigt.

7 Privatunterkünfte, die von der Unterkunftsabteilung vermittelt werden, sind gewöhnlich nur für Verkündiger mit begrenzten Mitteln vorgesehen, die echte Schwierigkeiten hätten, wenn solche Unterkünfte nicht vorhanden wären. Sie sind keineswegs für solche gedacht, die sich Hotelzimmer leisten könnten, aber eine kostenlose oder sehr billige Unterkunft haben möchten, um Geld zu sparen. Es ist sicherlich auch nicht angebracht, die Gastfreundschaft unserer Brüder über Gebühr in Anspruch zu nehmen und zu erwarten, daß sie uns zusätzliche Tage beherbergen, um Ausflüge zu machen oder andere Dinge zu tun, bevor der Kongreß beginnt. Diese Zimmer sind nur für die Zeit des Kongresses vorgesehen. Diejenigen, die solche Unterkünfte erhalten, sollten darauf achten, daß sie und ihre Kinder sich im Haus ihres Gastgebers respektvoll verhalten und weder etwas zerstören, noch das Eigentum oder die Privaträume des Hauses durchstöbern.

8 DELEGIERTE AUS VERSAMMLUNGEN, DIE EINEM ANDEREN KONGRESS ZUGETEILT WURDEN: In fast allen Fällen liegt der Kongreß, dem eure Versammlung zugeteilt wurde, eurem Wohnsitz am nächsten. Die Planungen bezüglich der Sitzplätze, Literatur und Verpflegung werden in der Annahme vorgenommen, daß die meisten Verkündiger dem Kongreß beiwohnen werden, dem ihre Versammlung zugeteilt wurde. Wenn jemand jedoch aus irgendeinem Grund einen anderen Kongreß als den zugeteilten besuchen möchte, könnte er den Kongreßkoordinator der Versammlung darum bitten, ihm die Anschrift des zuständigen Kongreßbüros mitzuteilen. Diese Anschriften werden auf der Rückseite des Formulars „Unterkunftsanforderung für besondere Bedürfnisse“ aufgeführt. Sie sollten sich dann mit dem betreffenden Kongreßbüro schriftlich in Verbindung setzen, um eine Liste der Hotelunterkünfte oder Massenunterkünfte für jene Stadt zu bekommen. Ein adressierter und frankierter Umschlag sollte beigelegt werden. Sobald sie die Aufstellung der Unterkünfte erhalten haben, können sie ihre Reservierungen vornehmen.

9 EURE MITWIRKUNG IST NOTWENDIG: Die Vorkehrung für die Vermittlung von Unterkünften wird reibungslos und erfolgreich funktionieren, wenn jeder mitwirkt. (Vergleiche 1. Mose 6:22.) NUR wenn alle mit uns zusammenarbeiten, indem sie die auf der Liste aufgeführten Hotels buchen, wird die Gesellschaft die gegenwärtige Unterkunftsvorkehrung aufrechterhalten können. Wir bitten daher jeden, mit der Unterkunftsabteilung des Kongresses zusammenzuarbeiten, um bei unseren Verhandlungen größere Schwierigkeiten zu vermeiden. Da eine Reihe von Beschwerden eingegangen sind, ist es notwendig, folgende Bitten zu äußern:

1. Reserviert nicht, bevor die Aufstellung der Hotelunterkünfte eintrifft, und nehmt während des Besuchs des Kongresses auch keine Reservierungen für das kommende Jahr vor.

2. Reserviert nicht in Hotels, die nicht auf der Liste stehen, noch akzeptiert für ein Hotel einen höheren Preis als den, der auf der Liste angegeben ist.

3. Reserviert nicht in mehreren Hotels, um bei der Ankunft das beste Zimmer auszusuchen und die anderen abzubestellen.

4. Reserviert keine Zimmer für andere, ohne eine Anzahlung zu hinterlegen (wenn notwendig) oder den Namen des Zimmerbewohners anzugeben.

5. Nehmt nicht mehr Personen in ein Zimmer als die gesetzlichen Vorschriften und die Hotelleitung erlauben.

6. Belegt das Zimmer nicht vor 13 Uhr, da das den Gepflogenheiten in den Hotels entspricht. (Ihr braucht das Zimmer erst nach dem Programm anzumelden, da euch das Zimmer aufgrund eurer Vorauszahlung garantiert ist.)

7. Kocht kein Essen auf dem Zimmer, wenn keine Küchenecke für diesen Zweck vorhanden ist.

8. Verunreinigt den Boden, die Wände, die Betten oder die Handtücher nicht mit Nahrungsmitteln.

9. Laßt Kinder in Fluren, Aufzügen und Schwimmbädern nicht ohne entsprechende Aufsicht.

10 Irgendwelche Mißbräuche wären selbstsüchtig und lieblos. Sie erschweren es nicht nur, günstige Preise auszuhandeln, sondern bringen auch Schmach auf den Namen Jehovas und den seiner Organisation. Das Kongreßbüro arbeitet darauf hin, allen Brüdern so viel Geld wie möglich zu sparen, und daher ist es für alle am besten, mit den Kongreßunterkunftsabteilungen eng zusammenzuarbeiten. Auf der Liste findet sich ein breites Angebot an Unterkünften von guter Qualität, wobei wir solche Häuser berücksichtigen, die mit uns zusammenarbeiten. Das Ziel der Unterkunftsvorkehrung besteht darin, daß unsere Brüder und andere Delegierte so gut und preiswert, wie dies unter den gegebenen Umständen möglich ist, übernachten können, damit sie ausgeruht sind und den vollen Nutzen aus dem Kongreß ziehen.

VEREINFACHTE VERPFLEGUNG AUF DEN BEZIRKSKONGRESSEN 1988

11 Wie ihr wißt, hat die Gesellschaft die Verpflegungsvorkehrung auf den Bezirkskongressen im letzten Sommer weiter vereinfacht, indem auf warme Speisen verzichtet wurde und nur noch kaltes Essen sowie heiße und kalte Getränke ausgegeben wurden. Eine ähnliche, weiter verbesserte Verpflegungsvorkehrung ist für 1988 vorgesehen. Dadurch wird die Arbeit noch wesentlich erleichtert, und den geistigen Aspekten des Kongresses kann mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, und die Helfer können sich mehr dem Programm widmen (2. Mo. 12:16b; 5. Mo. 31:12; ad S. 407, 408; vergleiche Lukas 10:38-42). Die vereinfachte Verpflegung wurde von den Kongreßbesuchern gut aufgenommen. Sie war sowohl für das Frühstück als auch für das Mittag- und Abendessen durch die familienfreundliche Beutelverpflegung ausreichend bemessen. (Vergleiche Matthäus 14:14-20.)

12 Die Gesellschaft schätzt es sehr, daß ihr Brüder und Schwestern die Essensvorkehrungen auf den Bezirkskongressen über die Jahre so gut unterstützt habt. Das war in mehrerer Hinsicht hilfreich. Dadurch war es möglich, gute Kongreßstätten zu mieten und die Ausgaben für den Kongreß zu begleichen. Es ist so auch möglich, während der kurzen Mittagspause auf dem Kongreßgelände zu bleiben, um dann rechtzeitig und erfrischt bei dem wichtigeren geistigen Programm anwesend zu sein.

ÜBERSETZUNG FÜR GEHÖRLOSE

13 Wie man dem Wachtturm vom 15. Februar 1988 entnehmen kann, werden nur in 3 Kongreßstädten Übersetzungen in die Zeichensprache erfolgen. (Es werden in keiner anderen Kongreßstadt Vorkehrungen dafür getroffen werden.) Wir wissen, daß es sich als ein besonderer Segen für diejenigen, die dieses spezielle Bedürfnis haben, erweisen wird, wenn ihnen eine hervorragende Übersetzung zuteil wird und wenn sie in größeren Gruppen erbauende Gemeinschaft genießen können. Diejenigen, die in die Zeichensprache übersetzen, können sehr dazu beitragen, indem sie die Gehörlosen in ihrer Versammlung von dieser Vorkehrung unterrichten und ihnen helfen, dort anwesend zu sein, wo die Gesellschaft Vorkehrungen für die Übersetzung in die Zeichensprache getroffen hat.

(AN DIE ÄLTESTENSCHAFT: Der Brief der Gesellschaft vom 21. Oktober 1987, der euch darüber informierte, welchem Kongreß eure Versammlung zugeteilt ist, sollte in der Woche vom 4. Januar vorgelesen werden. Die Liste der Hotels, die ihr vom Bezirkskongreßkomitee erhaltet, sollte sofort nach Eintreffen an der Bekanntmachungstafel ausgehängt werden. [NIEMAND, AUCH KEIN ÄLTESTER, SOLLTE SICH VOR EINTREFFEN DIESER LISTE MIT EINEM DER HOTELS IN VERBINDUNG SETZEN.] Lest den Brief von der Gesellschaft bitte in der folgenden Woche noch einmal vor, und hängt ihn dann ebenfalls an der Bekanntmachungstafel aus. Dadurch werden allen Versammlungen die Informationen in derselben Woche zugänglich gemacht.

Der Älteste, der als Kongreßkoordinator dient, sollte in der Dienstzusammenkunft den ersten Teil dieser Beilage behandeln und zukünftig auch die anderen mit dem Kongreß in Verbindung stehenden Dinge und Bekanntmachungen in den Zusammenkünften handhaben. Alle Ältesten sollten zusammenarbeiten und Anregungen geben, wie alle Angelegenheiten in Verbindung mit dem Kongreß sofort, begeistert und wirkungsvoll erledigt werden können.)

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