Fragekasten
◼ Sollte jeder getaufte Verkündiger Exemplare des Formulars Vollmacht, das die Gesellschaft seit 1991 zur Verfügung stellt, für medizinische Notfälle ausfüllen?
„Zeit und unvorhergesehenes Geschehen“ können uns überraschend in eine Situation bringen, in der unsere Lauterkeit gegenüber Jehova geprüft wird (Pred. 9:11). Wenn wir uns auf solche Probleme vorbereiten, beschränken wir Satans Möglichkeiten, uns zu Kompromissen zu bewegen, auf ein Minimum (Spr. 22:3; 1. Pet. 5:8). Unvorhergesehene medizinische Notfälle, durch die wir in unserem Entschluß, ‘uns von Blut zu enthalten’ auf die Probe gestellt werden, gehören zu den satanischen Angriffen auf unsere Lauterkeit (Apg. 15:28, 29).
Seit Dezember 1991 stellt die Gesellschaft Vollmachtsblätter zur Verfügung, um uns in solchen medizinischen Notsituationen zu helfen. Die Vollmachten stehen derzeit in einer zweisprachigen Form in Deutsch mit der jeweiligen Übersetzung in elf Sprachen zur Verfügung. Diese Vollmachten sind für die oben genannten medizinischen Notfälle gedacht, insbesondere wenn im Fall der Bewußtlosigkeit beziehungsweise Handlungsunfähigkeit Ärzte und Richter unsere Ablehnung von Blut in Frage stellen oder nicht anerkennen.
Sollte jeder getaufte Verkündiger Vollmachtsformulare für medizinische Notfälle ausfüllen? Wie in unserem Brief vom 2. Dezember 1991 an alle Versammlungen gesagt wurde, „haben getaufte Zeugen Jehovas die Möglichkeit, ... Vollmacht zu geben. ... die Vollmachten könnten von Zeit zu Zeit und besonders vor wichtigen Ereignissen, wie zum Beispiel einem Krankenhausaufenthalt, erneuert werden.“ Es ist also eine persönliche Entscheidung, die jeder von uns treffen muß. Um nicht unüberlegt über diese Vorkehrung der Gesellschaft zu entscheiden, sollten wir jedoch ernsthaft darüber nachdenken, ob wir alles getan haben, was wir vernünftigerweise tun können, um keine Bluttransfusion zu erhalten, durch die Gott entehrt wird (Spr. 9:9).
Getaufte Verkündiger können Vollmachtsblätter vom Sekretär ihrer Versammlung erhalten.