Fragekasten
◼ Ist es angebracht zu applaudieren, wenn bekanntgegeben wird, daß jemand wiederaufgenommen wurde?
In seiner liebenden Güte hat Jehova Gott für reumütige Missetäter gemäß der Bibel eine Möglichkeit eröffnet, wieder in seine Gunst zu gelangen und wieder in die Christenversammlung aufgenommen zu werden (Ps. 51:12, 17). Wenn das der Fall ist, werden wir ermuntert, solchen aufrichtig Bereuenden unsere Liebe zu bestätigen (2. Kor. 2:6-8).
Obwohl wir uns sehr freuen, wenn ein Verwandter oder Bekannter wiederaufgenommen wird, sollte doch eine würdige Stille vorherrschen, wenn der Versammlung bekanntgegeben wird, daß jemand wiederaufgenommen wurde. Im Wachtturm vom 1. Oktober 1998 wurde auf Seite 17 dazu folgendes gesagt: „Wir sollten allerdings bedenken, daß die meisten in der Versammlung nicht mit den jeweiligen Umständen vertraut sind, die zum Ausschluß einer Person oder zu ihrer Wiederaufnahme geführt haben. Außerdem könnte es einige geben, die die Missetat der reumütigen Person verletzt hat oder die persönlich davon betroffen sind — vielleicht sogar mit längerfristigen Auswirkungen. Wenn die Bekanntmachung einer Wiederaufnahme erfolgt, gebietet es daher das Feingefühl, mit Willkommensäußerungen zu warten, bis sich uns auf persönlicher Ebene Gelegenheit dazu bietet.“
Wir freuen uns zwar sehr, daß jemand zur Wahrheit zurückkehrt, doch ist es nicht angebracht zu applaudieren, wenn die Wiederaufnahme bekanntgegeben wird.