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Unser Königreichsdienst 2003
km 4/03 S. 7

Fragekasten

◼ Was sollte beachtet werden, wenn Gefängnisinsassen betreut werden und ihnen Zeugnis gegeben wird?

Weltweit gibt es mindestens acht Millionen Strafgefangene, von denen einige Interesse an der guten Botschaft zeigen (1. Tim. 2:4). Ein Zweigbüro erhält monatlich ungefähr 1 400 Briefe von Insassen oder deren Familienangehörigen mit der Bitte um Veröffentlichungen oder einen persönlichen Besuch. Viele Insassen haben zwar aufrichtiges Interesse, aber erfahrungsgemäß heucheln einige nur Interesse vor, um Gottes Volk auszunutzen. Angesichts dessen sollten alle, die Strafgefangenen Zeugnis geben, folgende Vorsichtsmaßregeln beachten.

Die Betreuung von Gefängnisinsassen erfolgt immer nur in Absprache mit der Religionsgemeinschaft. In vielen Fällen wird den Insassen brieflich Zeugnis gegeben. Es wird dringend davon abgeraten, dass Schwestern männlichen Häftlingen schreiben, auch wenn es mit dem Ziel geschieht, ihnen geistig zu helfen. Dieser Aufgabe sollten sich nur qualifizierte Brüder annehmen. Geeignete Schwestern können gebeten werden, mit Insassinnen zu korrespondieren, die sich aufrichtig an der biblischen Wahrheit interessiert zeigen. Geld oder persönliche Geschenke sollten einem Insassen nicht geschickt werden, selbst wenn er darum bittet.

Wenn ein Strafgefangener Interesse zeigt, sollten sein Name und seine Anschrift an das Zweigbüro weitergeleitet werden. Ein Ältester wird dann beauftragt, die Betreuung zu übernehmen.

Mit Genehmigung und in Absprache mit der Anstaltsleitung spricht nichts dagegen, dass der für die jeweilige Anstalt beauftragte Älteste Zusammenkünfte durchführt, sodass mehrere Insassen zur selben Zeit betreut werden können. In Gefängnissen sollten jedoch keine besonderen Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen sich Verkündiger unter die Insassen mischen. Außerdem wäre es unklug, wenn Verkündiger ein Gefängnis ohne genaue Vorausplanung besuchten oder engen Kontakt zu Häftlingen pflegten.

Erweisen wir uns „vorsichtig wie Schlangen und doch unschuldig wie Tauben“, wenn wir Strafgefangenen die gute Botschaft verkündigen (Mat. 10:16).

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