Fragekasten
◼ Was muss ein Paar mit den Ältesten besprechen, wenn es den Königreichssaal für die Eheschließung nutzen möchte?
Eine Eheschließung im Einklang mit biblischen Richtlinien ehrt Jehova. Das gilt besonders für eine Trauung im Königreichssaal, da sämtliches Geschehen im Königreichssaal ein entsprechendes Licht auf unsere Gemeinschaft wirft. Damit also „alle Dinge anständig und nach Anordnung geschehen“, kann ein Königreichssaal nur nach Absprache mit den zuständigen Ältesten für eine Eheschließung genutzt werden (1. Kor. 14:40).
Ein Paar, das einen Königreichssaal für die Eheschließung nutzen möchte, sollte seine Bitte schriftlich an das Dienstkomitee einer Versammlung, die in dem Saal zusammenkommt, richten. Sie sollten ihre Bitte rechtzeitig einreichen und angeben, an welchem Datum und für welchen Zeitraum sie den Saal nutzen möchten. Dem Paar sollte klar sein, dass die Ältesten für eine Hochzeit nicht die Versammlungszeiten ändern werden. Außerdem müssen Braut und Bräutigam in gutem Ruf stehen und nach biblischen Normen sowie gemäß den gerechten Grundsätzen Jehovas leben.
Damit die Eheschließung in jedem Fall ein gutes Licht auf unseren erhabenen Gott wirft, sollten die beiden den gesamten Ablauf mit dem Dienstkomitee besprechen, bevor sie irgendwelche Vereinbarungen treffen. Die Ältesten werden dem Paar zwar keine persönlichen Vorlieben aufdrängen wollen, doch falls es etwas geplant hat, was für Diener Jehovas unpassend ist, müssten entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Im Königreichssaal dürfen nur Königreichsmelodien oder Lieder aus unserem Liederbuch gespielt werden. Wird gewünscht, den Saal zu dekorieren oder die Stühle umzustellen, muss das mit den Ältesten abgesprochen werden. Foto- oder Videoaufnahmen sollten nicht von der Würde des Anlasses ablenken. Falls der Ablauf im Königreichssaal geprobt werden soll, müssen die Ältesten darauf achten, dass dadurch keine anderen Versammlungsaktivitäten gestört werden. An der Bekanntmachungstafel sollte keine Einladung zu der Eheschließung ausgehängt werden; die Ältesten können aber in der Dienstzusammenkunft eine kurze Bekanntmachung geben lassen.
Der Brautführer oder die Brautjungfern müssen zwar nicht unbedingt getauft sein, es wäre aber unpassend, jemand auszuwählen, dessen Lebensführung mit biblischen Grundsätzen absolut unvereinbar wäre oder dessen Verhalten die Anwesenden befremden könnte. Wo gesetzlich zulässig, sollte die Eheschließung von einem dazu befugten Ältesten vollzogen werden. Älteste sind befähigte Lehrer des Wortes Gottes und damit am besten geeignet, die biblischen Grundsätze herauszustellen, die bei einem so wichtigen Anlass im Mittelpunkt stehen (1. Tim. 3:2).
Die Eheschließung wirft auch ein entsprechendes Licht auf den Ältesten, der sie vollzieht; daher sollte er ebenfalls rechtzeitig über den gesamten Ablauf der Feier informiert werden. Er wird mit Braut und Bräutigam zusammenkommen, um sich zu erkundigen, ob sie in der Zeit vor der Ehe sittlich rein geblieben sind; er sollte davon ausgehen können, dass sie ihm gegenüber offen und ehrlich sind. Falls einer von beiden schon einmal verheiratet war, muss der Betreffende nachweisen, dass er sowohl gemäß der Bibel als auch vor dem Gesetz frei ist wieder zu heiraten (Mat. 19:9). Dazu wäre es gegebenenfalls erforderlich, ein rechtsgültiges Scheidungsurteil vorzulegen.
Wenn das Paar die Ältesten über alles informiert hält und gut mit ihnen zusammenarbeitet, wird die Hochzeit wirklich ein freudiger Anlass für alle sein (Spr. 15:22; Heb. 13:17).