Fragekasten
◼ Sollte eine Verkündigerin im Beisein eines männlichen Verkündigers bei einem Studium an der Haustür den Kopf bedecken?
Wenn eine Verkündigerin ein regelmäßiges, verabredetes Bibelstudium leitet und ein männlicher Königreichsverkündiger anwesend ist, sollte sie den Kopf bedecken (1. Kor. 11:3-10). Im Wachtturm vom 15. Juli 2002 heißt es auf Seite 27: „Hierbei handelt es sich um einen im Voraus vereinbarten Unterricht, dem der Leiter des Studiums vorsteht. Unter diesen Umständen wird ein solches Studium zu einer Erweiterung der Versammlung. Wenn eine getaufte Zeugin Jehovas dieses Studium in Gegenwart eines getauften Zeugen leitet, trägt sie richtigerweise eine Kopfbedeckung.“ Dies trifft zu, wenn das Studium in einer Wohnung, an der Haustür oder woanders durchgeführt wird.
Wurde allerdings noch kein Haustür-Studium eingerichtet, muss eine Schwester im Beisein eines männlichen Königreichsverkündigers den Kopf nicht bedecken, auch dann nicht, wenn sie bei einem Rückbesuch dem Wohnungsinhaber zeigen möchte, wie ein Bibelstudium abläuft, oder etwas aus einer für das Studium empfohlenen Veröffentlichung bespricht. Da Haustür-Studien oft schrittweise, erst nach einigen Rückbesuchen eingeführt werden, gilt es, bei der Entscheidung, ab wann eine Kopfbedeckung nötig ist, die Umstände zu berücksichtigen und umsichtig zu sein.