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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich (Studienausgabe) 2025
w25 Juli S. 26-30
Philip Brumley.

LEBENSBERICHT

„Es ist Jehovas Schlacht“

ERZÄHLT VON PHILIP BRUMLEY

DER 28. Januar 2010 ist mir als kalter Wintertag in Erinnerung. Ich befand mich in Frankreich, im malerischen Straßburg. Aber nach einer Stadtbesichtigung war mir ganz und gar nicht zumute. Zusammen mit anderen Rechtsexperten sollte ich Jehovas Zeugen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten. Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob Frankreich zu Recht einen astronomischen Steuerbetrag von fast 64 Millionen Euro forderte. Doch es ging um noch mehr: den Namen Jehovas, den Ruf seiner Anbeter und ihre ungehinderte Religions­ausübung. Was bei dieser Anhörung geschah, erinnerte uns an die Worte aus 1. Samuel 17:47: „Es ist Jehovas Schlacht.“

Das Ganze begann Ende der 1990er-Jahre, als Frankreich zu Unrecht eine Steuer auf die Spenden erhob, die der französische Zweig zwischen 1993 und 1996 erhalten hatte. Wir gingen in Frankreich vor Gericht – aber leider erfolglos. Nachdem wir auch vor einem Berufungsgericht nichts erreichen konnten, zog die Regierung über 4,5 Millionen Euro vom Bankkonto des Zweigbüros ein. Jetzt konnten wir uns nur noch an den EGMR wenden. Vor der eigentlichen Verhandlung mussten wir uns jedoch zusammen mit den juristischen Vertretern des französischen Staats am EGMR um eine gütliche Einigung bemühen.

Wir rechneten damit, dass man uns unter Druck setzen würde, einen Teil des Betrags zu zahlen, um die Angelegenheit beizulegen. Uns war jedoch klar, dass schon die Zahlung eines einzigen Euro biblische Grundsätze verletzen würde. Die Brüder und Schwestern hatten für das Königreichswerk gespendet, also gehörte das Geld nicht dem Staat (Mat. 22:21). Trotzdem erschienen wir zu dem Termin – aus Achtung vor der üblichen Verfahrensweise.

Unser Team von Rechtsexperten vor dem EGMR (2010)

Wir trafen uns in einem der eleganten Konferenzräume des Gerichtshofs. Das Gespräch nahm keinen guten Anfang. Die zuständige Beamtin erwähnte in ihren Eröffnungsworten, sie erwarte von Jehovas Zeugen in Frankreich, einen Teil der geforderten Steuer zu zahlen. Einer plötzlichen Eingebung folgend fragten wir: „Ist Ihnen bekannt, dass der Staat bereits über 4,5 Millionen Euro von unserem Konto eingezogen hat?“

Sie war sichtlich schockiert. Als die Rechtsexperten der Regierung unsere Worte bestätigten, war sie wie umgewandelt. Erbost brach sie die Sitzung ab. Für mich stand fest, dass Jehova für eine völlig unerwartete Wende gesorgt hatte. Mit einer Mischung aus Erleichterung und Staunen verließen wir den Raum.

Am 30. Juni 2011 entschied der EGMR einstimmig zu unseren Gunsten. Er erklärte die Besteuerung für unrechtmäßig und ordnete an, dass die Regierung das Geld plus Zinsen zurückzahlen muss. Diese historische Entscheidung ist für die wahre Anbetung in Frankreich bis heute ein Schutz. Unsere einfache, spontane Frage gab den Ausschlag für den Sieg – ähnlich wie der Stein, der Goliath am Kopf traf. Die Worte, die David an Goliath richtete, trafen auch hier zu: „Es ist Jehovas Schlacht“ (1. Sam. 17:45-47).

Das war nur einer von vielen Siegen, die wir errungen haben. Trotz großem politisch und religiös motiviertem Widerstand haben die höchsten Gerichte von 70 Ländern und mehrere internationale Gerichtshöfe bis heute insgesamt 1225 Entscheidungen zugunsten von Jehovas Zeugen gefällt. Diese juristischen Erfolge schützen unsere Grundrechte. Dabei geht es zum Beispiel um die rechtliche Anerkennung als Religions­gemeinschaft, unsere Predigt­tätigkeit, die Weigerung, an patriotischen Zeremonien teilzunehmen, und unseren Standpunkt zu Blut­transfusionen.

Doch warum wurde ich mit einer Rechtsangelegenheit in Europa betraut, wo ich doch eigentlich in der Weltzentrale von Jehovas Zeugen in New York tätig war?

VON MISSIONAREIFER GEPRÄGT

Meine Eltern, George und Lucille, hatten die 12. Klasse der Gileadschule besucht. Als ich 1956 zur Welt kam, waren sie in Äthiopien eingesetzt. In Anlehnung an den Evangeliums­verkündiger Philippus nannten sie mich Philip (Apg. 21:8). Im Jahr darauf wurde unser Werk verboten. Ich kann mich noch genau erinnern, wie unsere Familie ihren Glauben im Geheimen praktizierte. Für mich als kleinen Jungen war das ein richtiges Abenteuer! 1960 wurden wir leider ausgewiesen.

Nathan H. Knorr (ganz links) besucht uns 1959 in Addis Abeba (Äthiopien)

Als wir in Wichita (Kansas, USA) ankamen, hatten meine Eltern etwas Wichtiges mit im Gepäck – ihren ansteckenden Missionareifer. Ihr Beispiel prägte nicht nur mich, sondern auch meine ältere Schwester Judy und meinen jüngeren Bruder Leslie, die beide ebenfalls in Äthiopien zur Welt gekommen waren. Ich ließ mich mit 13 Jahren taufen. Drei Jahre später zogen wir nach Arequipa (Peru), wo mehr Verkündiger gebraucht wurden.

1974 ernannte mich der peruanische Zweig mit nur 18 Jahren zum Sonderpionier. Zusammen mit vier weiteren Sonderpionieren ging es in unberührtes Gebiet hoch in den Anden zum Volk der Quechua und Aymara. Unser Zuhause war ein Camper, den wir wegen seiner Kastenform liebevoll „Die Arche“ nannten. Ich erinnere mich gern daran, wie positiv die Menschen reagierten, wenn wir ihnen in der Bibel zeigten, dass Jehova bald Armut, Krankheit und den Tod beseitigen wird (Offb. 21:3, 4).

Ein Wohnmobil fährt durch Hochwasser.

„Die Arche“ (1974)

EINLADUNG IN DIE WELTZENTRALE

Als Albert Schroeder von der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas 1977 Peru besuchte, legte er mir ans Herz, mich für den Betheldienst in der Weltzentrale zu bewerben. So kam es, dass ich am 17. Juni 1977 meinen Dienst im Brooklyner Bethel begann. In den nächsten vier Jahren war ich in der Reinigung und Instandhaltung eingesetzt.

Am Tag unserer Heirat (1979)

Im Juni 1978 lernte ich auf einem internationalen Kongress in New Orleans (Louisiana) Elizabeth Avallone kennen. Auch für ihre Eltern stand die Wahrheit immer im Mittelpunkt. Elizabeth war schon vier Jahre Pionier, und der Vollzeitdienst war ihr Lebensziel. Wir blieben in Kontakt und verliebten uns ineinander. Am 20. Oktober 1979 heirateten wir. Ab diesem Zeitpunkt waren wir zusammen im Bethel.

In unserer ersten Versammlung, Brooklyn-Spanisch, fühlten wir uns auf Anhieb wohl. Im Lauf der Jahre nahmen uns noch drei weitere Versammlungen herzlich auf und bestärkten uns darin, im Bethel zu bleiben. Auch Freunde und Angehörige, die uns dabei unterstützten, für unsere betagten Eltern da zu sein, waren eine große Hilfe.

Philip und andere Betheldiener in einer Zusammenkunft.

Betheldiener, die zur Versammlung Brooklyn-Spanisch gehörten (1986)

IN DER RECHTSABTEILUNG

Im Januar 1982 kam ich völlig unerwartet in die Rechtsabteilung. Drei Jahre später sollte ich ein Jurastudium absolvieren, um als Anwalt zugelassen zu werden. Was ich dabei über unsere Rechtskämpfe erfuhr, beeindruckte mich sehr. Sie stärkten sowohl in den USA als auch in anderen Ländern Grundrechte, die die meisten Menschen für selbst­verständlich nehmen. Diese bedeutenden Prozesse wurden bei den Vorlesungen ausführlich behandelt.

1986 wurde ich mit 30 Jahren zum Aufseher der Rechtsabteilung ernannt. Ich freute mich, fühlte mich aber gleichzeitig überfordert. Schließlich war ich ja noch sehr jung, und ich konnte schon ahnen, dass diese Aufgabe sehr komplex sein würde.

1988 erhielt ich meine Zulassung als Anwalt. Leider war mir nicht bewusst, wie sich diese Ausbildung auf mein Verhältnis zu Jehova ausgewirkt hatte. Höhere Bildung kann einen ehrgeizig machen und ein Gefühl der Überlegenheit fördern. Elizabeth war meine Rettung. Sie half mir, nach und nach zu meiner Glaubensroutine zurückzufinden. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass ein Kopf voller Fachwissen nicht das Wichtigste im Leben ist. Worauf es wirklich ankommt, ist eine enge Freundschaft mit Jehova und tiefe Liebe zu ihm und unseren Brüdern und Schwestern.

„VERTEIDIGUNG UND GESETZLICHE BEFESTIGUNG DER GUTEN BOTSCHAFT“

Nach dem Jurastudium konzentrierte ich mich darauf, die Abläufe in der Rechtsabteilung zu organisieren und vor Gericht die Interessen unserer Glaubens­gemeinschaft zu vertreten. Es war eine schöne, aber keine leichte Aufgabe, unsere schnell wachsende und auf Fortschritt bedachte Organisation zu unterstützen. Anfang der 1990er-Jahre gab es eine einschneidende Veränderung bei der Abgabe unserer Literatur. Bis dahin verlangten wir Beiträge für unsere Publikationen. Die Rechtsabteilung sollte nun prüfen, wie man das ändern könnte. Die daraufhin getroffene Regelung vereinfachte die Arbeit im Bethel und in den Versammlungen und bewahrt unsere Tätigkeit bis heute vor ungerechtfertigter Besteuerung. Manche befürchteten, dies würde sich negativ auf unseren Predigtdienst auswirken und uns würden die Mittel ausgehen. Das Gegenteil war der Fall. Die Zahl der Zeugen Jehovas hat sich seit 1990 mehr als verdoppelt, und heute hat jeder kostenfrei Zugang zu lebensrettender geistiger Nahrung. Ich habe miterlebt, dass solche und andere organisatorische Veränderungen nur möglich sind, weil Jehova uns stärkt und durch den treuen Sklaven anleitet (2. Mo. 15:2; Mat. 24:45).

Rechtliche Erfolge sind selten nur das Ergebnis einer guten Verteidigung. Oft gibt unser vorbildliches Verhalten den Ausschlag. Das war der Fall, als 1998 drei Mitglieder der Leitenden Körperschaft zusammen mit ihren Frauen einen Sonderkongress in Kuba besuchten. Ihr freundliches und respektvolles Benehmen überzeugte die Behörden mehr von unserer politischen Neutralität als unsere Argumentation bei offiziellen Gesprächen.

Wenn jedoch keine einvernehmliche Regelung möglich ist, entscheiden wir uns für die „Verteidigung und gesetzliche Befestigung der guten Botschaft“ vor Gericht (Phil. 1:7). In Europa und Südkorea verweigerte man uns zum Beispiel jahrzehntelang das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Etwa 18 000 Brüder in Europa und über 19 000 Brüder in Südkorea mussten ins Gefängnis, weil sie aus Gewissens­gründen den Wehrdienst verweigerten.

Am 7. Juli 2011 fällte der EGMR im Fall Bajatjan gegen Armenien ein historisches Urteil, das in ganz Europa die Ermöglichung eines alternativen zivilen Dienstes fordert. Zu einer ähnlichen Entscheidung kam es am 28. Juni 2018 am Verfassungs­gerichtshof von Südkorea. Keiner dieser Erfolge wäre zustande gekommen, wenn auch nur ganz wenige unserer jungen Brüder Zugeständnisse gemacht hätten.

Rechtsabteilungen – ob in der Weltzentrale oder in Zweigbüros – verteidigen unermüdlich die Interessen des Königreichs. Wir vertreten sehr gern Brüder und Schwestern, die mit Widerstand konfrontiert werden. Und unabhängig davon, ob wir vor Gericht Erfolg haben oder nicht, es ist ein Zeugnis für „Statthalter“, „Könige“ und „Völker“ (Mat. 10:18). Richter, Regierungs- und Medienvertreter und die Öffentlichkeit müssen sich mit Bibelstellen auseinandersetzen, die wir bei unserer schriftlichen und mündlichen Argumentation gebrauchen. So erfahren aufrichtige Menschen, wer wir sind und worauf unsere Glaubens­ansichten basieren. Einige von ihnen haben sich unseren Reihen angeschlossen.

DANKE, JEHOVA!

In den vergangenen 40 Jahren durfte ich Zweigbüros auf der ganzen Welt in Rechtsfragen unterstützen und vor vielen hohen Gerichtshöfen und höheren Justizvertretern aussagen. Wenn ich an meine Mitstreiter vor Ort und in den verschiedenen Zweigbüros denke, empfinde ich Liebe und Hochachtung. Ich blicke auf ein glückliches, erfülltes Leben zurück.

Philip und Elizabeth Brumley.

Elizabeth steht mir jetzt schon 45 Jahre treu zur Seite – und das trotz einer kräftezehrenden Immunschwäche. Dafür bewundere ich sie sehr.

Wir haben immer wieder erlebt, dass Stärke und Erfolg nicht aus uns selbst kommen. David sagte einmal treffend: „Jehova ist Stärke für sein Volk“ (Ps. 28:8). Ja, „es ist Jehovas Schlacht“.

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