Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • yb14 S. 26-35
  • Bericht zur rechtlichen Situation

Kein Video für diese Auswahl verfügbar.

Beim Laden des Videos ist ein Fehler aufgetreten.

  • Bericht zur rechtlichen Situation
  • Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2014
  • Ähnliches Material
  • Bericht zur rechtlichen Situation
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2015
  • Höhepunkte und Jahresrückblick
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2013
  • Bericht zur rechtlichen Situation
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2016
  • Höhepunkte und Jahresrückblick
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2012
Hier mehr
Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2014
yb14 S. 26-35
Bild auf Seite 27

HÖHEPUNKTE UND JAHRESRÜCKBLICK

Bericht zur rechtlichen Situation

„Behaltet die im Sinn, die in Fesseln sind, als ob ihr mit ihnen gebunden worden wäret“ (Heb. 13:3). Dazu forderte Paulus Mitchristen auf. Deshalb vergessen wir unsere treuen Brüder und Schwestern nicht. Berücksichtigen wir in unseren Gebeten auch „alle, die in hoher Stellung sind, damit wir weiterhin ein ruhiges und stilles Leben führen können in völliger Gottergebenheit und Ernsthaftigkeit“ (1. Tim. 2:1, 2; Eph. 6:18).

Werfen wir einen Blick auf einige rechtliche Angelegenheiten des vergangenen Jahres:

In Russland lassen sich unsere Brüder trotz anhaltender Angriffe durch die orthodoxe Kirche und durch staatliche Stellen, die unsere Tätigkeit stoppen wollen, nicht davon abbringen, „zu lehren und die gute Botschaft“ zu verkündigen (Apg. 5:42). Behörden wenden weiterhin ein Anti-Extremismus-Gesetz, welches ursprünglich zur Terrorabwehr geschaffen wurde und unklare Formulierungen enthält, missbräuchlich auf unsere Publikationen wie auch auf unsere Brüder an. Gerichte erklärten in der Folge, etwa 70 unserer Publikationen enthielten „extremistische“ Aussagen, sodass sie auf die Liste verbotener, extremistischer Literatur gesetzt wurden. Unter diesem Vorwand wurden Königreichssäle und Privatwohnungen durchsucht. Nicht selten werden Brüder wegen des Predigtdienstes verhaftet und erkennungsdienstlich erfasst. Häufig versuchen die Behörden, unsere Brüder einzuschüchtern, indem sie sie auf der Polizeistation festhalten.

Anfang Mai 2013 wurden in Taganrog 16 Brüder und Schwestern angeklagt, weil sie gepredigt sowie Zusammenkünfte organisiert und daran teilgenommen hatten. Das ist das erste Mal seit dem Zerfall der Sowjetunion, dass Jehovas Zeugen wegen der Ausübung ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt werden. Auch anderswo in Russland versuchen Behörden, die Gerichte dahin gehend zu beeinflussen, unsere Publikationen als „extremistisch“ einzustufen und unsere Brüder der religiösen Hetze anzuklagen.

In Eritrea hat sich die Situation unserer Brüder und Schwestern nicht verbessert. Im Juli 2013 waren 52 im Gefängnis — unter ihnen 8 Brüder, die 70 Jahre und älter sind, außerdem 6 Schwestern. Unsere Brüder Paulos Eyassu, Isaac Mogos und Negede Teklemariam sind schon seit dem 24. September 1994 in Haft, weil sie den Militärdienst verweigert haben.

Über die Hälfte unserer Brüder befindet sich im Gefängnis Meiter in der Wüste nördlich der Hauptstadt Asmara. Gefangene werden dort nicht selten in große Metallcontainer gesperrt, die zur Hälfte im Boden eingelassen sind. Von Oktober 2011 bis August 2012 waren auch 25 unserer Brüder davon betroffen. Im Sommer lassen die Wachen die Gefangenen in der größten Hitze des Tages zwar raus. Die Versorgung mit Wasser und Nahrung ist jedoch so unzureichend, dass sie körperlich erschöpft sind. Traurigerweise kam deshalb im August 2012 unser 68-jähriger Bruder Yohannes Haile ums Leben, wie schon 2011 unser Bruder Misghina Gebretinsae.

Gewissensentscheidungen in Sachen Neutralität

Hintergrund: Jesaja 2:4 und Johannes 18:36

ARMENIEN

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fällte am 27. November 2012 in der Sache Chatschatrjan und andere gegen Armenien ein günstiges Urteil. Die Regierung hatte widerrechtlich Strafverfahren gegen 17 Zeugen Jehovas durchgeführt, die den Zivildienst verweigert hatten, der der Kontrolle des Militärs untersteht. Armenien musste an die Opfer Entschädigungszahlungen leisten sowie die Verfahrenskosten tragen.

Trotz dieser günstigen Entscheidung und der früheren Grundsatzentscheidung im Fall Bajatjan gegen Armenien sowie der nachfolgenden EGMR-Urteile wurden junge Brüder weiter verurteilt und inhaftiert. Am 8. Juni 2013 genehmigte die Regierung dann Gesetzesänderungen, durch die der Zivildienst nicht mehr dem Militär unterstehen soll. Alle inhaftierten Brüder wurden am 12. November 2013 freigelassen. Ersatzdienststellen werden bereitgestellt.

SÜDKOREA

Am 31. Oktober 2013 waren 602 Brüder in Haft. Seit 1950 wurden 17 605 Zeugen Jehovas zu insgesamt 34 184 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie den Wehrdienst verweigert haben.

Bis vor Kurzem mussten sich viele unserer Brüder die Zelle mit Verbrechern oder sogar Schwerverbrechern teilen. Eine Gruppe von Brüdern hatte sich an den Verantwortlichen des koreanischen Justizvollzugsdienstes gewandt, damit er die Gefängnisverwaltungen anweist, eine Trennung zwischen den Brüdern und den anderen Häftlingen zu veranlassen. Man reagierte sofort. Über 75 Prozent unserer Brüder teilen sich seit April 2013 nun die Zelle mit 3 oder 4 Glaubensbrüdern. Und wie geht es ihnen jetzt?

Ein Bruder sagt: „Damit sind wir weg vom Einfluss der Kriminellen — ihrer Unmoral oder schmutzigen Sprache.“ Ein anderer erzählt: „Jetzt können wir uns gegenseitig Mut machen und jede Woche alle 5 Zusammenkünfte abhalten.“

In der Zwischenzeit sind 56 Männer, die man aus dem Militärdienst in den Reservistenstand versetzt hat, Zeugen Jehovas geworden. Sie werden mehrfach im Jahr zu Reserveübungen einberufen. Da sie diese verweigern, werden sie immer wieder neu angeklagt, zu Geldstrafen verurteilt oder inhaftiert. Das kann sich über 8 Jahre erstrecken. Einfach ein unerträglicher Zustand!

SINGAPUR

Trotz ihrer wiederholten Bitte, Zivildienst zu leisten, müssen 12 Zeugen Jehovas eine Haftstrafe von jeweils 39 Monaten im Militärgefängnis verbüßen. Ein anderer Bruder hat den Reservedienst abgelehnt und sitzt deshalb ein Jahr im Gefängnis.

TURKMENISTAN

Wegen Wehrdienstverweigerung wurden 9 Zeugen Jehovas zu Haftstrafen von 1 1⁄2 bis zu 2 Jahren verurteilt und werden vom Wachpersonal wie auch von Soldaten häufig gnadenlos geschlagen. Nach ihrer Entlassung werden sie oft erneut verurteilt und kommen als „Wiederholungstäter“ in noch verschärftere Haft. Die Rechtsanwälte von 10 Wehrdienstverweigerern haben inzwischen beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen Beschwerde eingelegt.

Nichtteilnahme an patriotischen Zeremonien

Hintergrund: Daniel 3:16-18

Bild auf Seite 32

Tansania: Diese Jugendlichen können nach dem Gerichtsbeschluss an ihre Schule zurückkehren

TANSANIA

Das oberste Gericht des Landes in Daressalam hat die Vorgehensweise einer Schulleitung einstimmig als unzulässig beurteilt. 5 Schüler waren der Schule verwiesen worden, 122 anderen wurde der Schulbesuch vorübergehend untersagt. Sie hatten sich geweigert, die Nationalhymne zu singen. In seiner Entscheidung vom 12. Juli 2013 erkannte das Gericht an, dass der Glaube der Schüler echt ist, und bestätigte ihr verfassungsmäßiges Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit. Durch die Treue dieser jungen Leute konnte der Name Jehovas einmal mehr geehrt werden, und es kam zu einer Entscheidung, die unsere Religionsfreiheit in Tansania schützt.

Meinungsfreiheit

Hintergrund: Apostelgeschichte 4:19, 20

KASACHSTAN

Eine vom Ausschuss für religiöse Angelegenheiten beauftragte „Expertenstudie“ stufte eine Reihe unserer Publikationen als extremistisch ein, weil sie angeblich den sozialen und religiösen Frieden stören. Am 6. April 2013 führte die Polizei von Karabalyk eine ungenehmigte Razzia in einer Privatwohnung durch, wo eine Zusammenkunft stattfand, und beschlagnahmte Publikationen. Das Wirtschaftsgericht in Astana bestätigte am 3. Juli 2013 ein Verbot von 10 Veröffentlichungen. Es unterstützt damit die Zensur unserer Publikationen und Einfuhrbeschränkungen. Seit Dezember 2012 werden immer wieder Brüder wegen angeblich unerlaubten Predigens inhaftiert und verurteilt. Am 28. März 2013 wies der Ausschuss für religiöse Angelegenheiten das Zweigbüro an, alle Zeugen Jehovas in Kasachstan zu informieren, dass das Predigen außerhalb ihrer registrierten Zusammenkunftsstätten verboten sei. Bis Juli 2013 kam es bereits zu Verfahren gegen 21 Brüder und Schwestern.

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Hintergrund: Hebräer 10:24, 25

ASERBAIDSCHAN

Im Januar 2010 weigerte sich das „Staatliche Komitee für die Arbeit mit religiösen Vereinigungen“, die Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen wieder einzutragen. Angeblich wurden bei der Antragstellung Formfehler gemacht. Obwohl die Brüder wiederholt versuchten, alle mutmaßlichen Mängel richtigzustellen, reagieren die Behörden weiter ablehnend. Am 31. Juli 2012 brachten die Brüder den Fall vor das EGMR. Sie verwiesen darauf, dass die Regierung die Religionsfreiheit verletzt, wenn sie die Wiedereintragung ohne gesetzliche Grundlage verweigert. Ohne eine solche Wiedereintragung können die Brüder nicht alle rechtlichen Privilegien nutzen.

Freiheit und Sicherheit der Person und des Eigentums

Hintergrund: Philipper 1:7

UKRAINE

In der Ukraine herrscht zwar Religionsfreiheit, dennoch kommt es immer wieder zu tätlichen Angriffen, zu Brandstiftungen und zu Vandalismus an Königreichssälen. Strafverfolgungsbehörden gehen nur unzureichend dagegen vor, sodass Gegnern ein Gefühl von Straffreiheit vermittelt wird. Das führt zunehmend zu Straftaten gegen unsere Brüder. Während es 2010 noch 5 Fälle von Vandalismus und Brandstiftung gab, waren es 2011 schon 15, 2012 dann 50 und in den ersten 5 Monaten von 2013 bereits 23. Das Zweigbüro wandte sich deshalb an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen.

Bild auf Seite 28

Ukraine: Dieser durch Vandalismus zerstörte Königreichssaal wird bald wieder aufgebaut

Selbstbestimmungsrecht

Hintergrund: Apostelgeschichte 5:29 und 15:28, 29

ARGENTINIEN

Bei einem versuchten Raubüberfall im Frühjahr 2012 wurde der unbeteiligte Pablo Albarracini mehrfach angeschossen und bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert. In seiner rechtlich verbindlichen Patientenverfügung hatte er eine Behandlung mit Blutprodukten abgelehnt. Das Krankenhaus war bereit, seine Entscheidung zu respektieren. Aber ein Angehöriger, der kein Zeuge Jehovas ist, versuchte per Gerichtsentscheid eine Bluttransfusion zu erzwingen, weil angeblich das Leben des Patienten davon abhing. Das Oberste Gericht von Argentinien respektierte jedoch das Recht auf medizinische Selbstbestimmung, das durch die Bewusstlosigkeit von Bruder Albarracini nicht außer Kraft gesetzt wurde. Heute ist er wieder völlig hergestellt — und das ohne Bluttransfusion. Bruder Albarracini ist Jehova sehr dankbar, dass er ihm in dieser wichtigen Angelegenheit beigestanden hat.

Diskriminierung aufgrund der Religion

Hintergrund: Lukas 21:12-17

KIRGISTAN

Am 16. April 2013 urteilte ein Gericht zugunsten unserer Brüder in Toktogul, wo ein Königreichssaal zum zweiten Mal von Anwohnern zerstört wurde. Es verurteilte die Täter und ordnete Entschädigungszahlungen an. Gegen die Hauptverantwortlichen der ersten Zerstörung ist Anklage erhoben worden. Die Brüder hoffen, dass die Probleme in dieser Gegend damit aufhören. Der Saal wird von den Versammlungen wieder aufgebaut.

Bild auf Seite 34

Kirgistan: Dieser Königreichssaal wurde von Anwohnern zweimal zerstört

Bedeutsame Gerichtsurteile

  1. Fall: Muss eine Religionsgemeinschaft eine Genehmigung einholen, um Zusammenkünfte oder Kongresse abhalten zu können?

    Entscheidung: Am 5. Dezember 2012 wurde das in der Verfassung garantierte Recht auf Religionsfreiheit durch das Verfassungsgericht der Russischen Föderation bestätigt. Es verfügte, dass unsere Brüder religiöse Zusammenkünfte abhalten können, ohne sie vorher anmelden oder eine Erlaubnis einholen zu müssen.

  2. Fall: Haben Bürger das Recht auf Schutz ihrer Patientenakten? Hintergrund: 2007 wies der stellvertretende Staatsanwalt von Sankt Petersburg alle medizinischen Einrichtungen der Stadt an, jede Verweigerung von Bluttransfusionen durch Zeugen Jehovas an seine Behörde zu melden — und das ohne Wissen des Patienten. Nachdem russische Gerichte das Recht des Patienten auf Schutz der Privatsphäre nicht anerkannten, wandten sich die Brüder an den EGMR.

    Entscheidung: Der EGMR entschied am 6. Juni 2013 im Fall Awilkina und andere gegen Russland, dass die Anordnung des Staatsanwaltes gegen das fundamentale Recht auf Achtung der Privatsphäre verstößt. Es hätte keine „relevanten und ausreichenden Gründe“ gegeben, personenbezogene Daten an Behörden weiterzuleiten. Die Entscheidung wurde am 7. Oktober 2013 rechtskräftig, nachdem die Große Kammer des EGMR den Antrag Russlands abgelehnt hatte, den Fall nochmals zu prüfen.

Jahrbuch-Berichte aktualisiert

Frankreich erfüllte die Auflagen des EGMR mit seiner Entscheidung vom 5. Juli 2012 zur unrechtmäßigen Besteuerung. Die eingezogenen Gelder einschließlich Zinsen wurden zurückgezahlt und die Prozesskosten erstattet. Außerdem wurde die Belastung des Eigentums vollständig rückgängig gemacht (Jahrbuch 2013, Seite 34, 35).

In Indien haben Jehovas Zeugen zwar in verschiedenen Teilen des Landes noch immer Probleme. Dennoch werden sie nicht mehr wie früher inhaftiert und falsch angeklagt. Derzeit laufen noch 20 Gerichtsverfahren auf Wiedergutmachung (Jahrbuch 2013, Seite 35, 36).

    Deutsche Publikationen (1950-2025)
    Abmelden
    Anmelden
    • Deutsch
    • Teilen
    • Einstellungen
    • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
    • Nutzungsbedingungen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzeinstellungen
    • JW.ORG
    • Anmelden
    Teilen