32 Wenn der Stier auf einen Sklaven oder eine Sklavin losgegangen ist, soll sein Besitzer dem Herrn des Betreffenden 30 Schekel* zahlen, und der Stier muss gesteinigt werden.
32 Wenn der Stier auf einen Sklaven oder eine Sklavin losgegangen ist, soll sein Besitzer dem Herrn des Betreffenden 30 Schekel* zahlen, und der Stier muss gesteinigt werden.